Die Tage der Cannabis-Pizza sind gezählt, CBD-Öl darf nur noch in die Duftlampe
Sozialministerin Beate Hartinger-Klein sorgt mit einem Vorstoß für Aufregung. Per Erlass soll sie laut Medienberichten den Verzehr von CBD-haltigen Produkten verbieten, da eine entsprechende Zulassung der EU noch ausständig ist. CBD (kurz für Cannabidiol) ist quasi der kleine, legale Bruder von THC (Tetrahydrocannabinol) und wird als zähflüssige, ölige Substanz aus der Cannabis-Pflanze gewonnen. Die Wirkung ist entspannend, beeinträchtigt die Verkehrstüchtigkeit bei normaler Dosis aber nicht. Die Substanz wird auch etwa in der Schmerztherapie angewandt.
Blattgold rechnet mit Schließung des Shops
Das Verbot richtet sich gegen den Verzehr von CBD: „Patienten werden jetzt quasi zum Rauchen gezwungen, denn der Verkauf von Blüten ist nach wie vor erlaubt“, erklärt Christoph Richter von dem Startup Blattgold. Das Jungunternehmen vertreibt CBD-Öl, das durch seinen Einsatz in der Wiener Innenstadt-Pizzeria Regina Margherita bekannt wurde. Die Cannabis-Pizza ist laut dem Erlass verboten. Das gilt auch für die CBD-Brownies der Konditorei Aida oder die Smoothies mit Blattgold-Öl, die seit Kurzem bei der Juice Factory erhältlich sind. Und überhaupt für jedes Öl, das für den Verzehr gedacht ist. „Heute kann man die Pizza noch bestellen, aber wir wissen nicht, wie lange noch“, so Richter. Bisher wird nur informiert, der Erlass aber noch nicht exekutiert. „Wir warten noch, bis wir den genauen Wortlaut des Erlasses kennen, aber wahrscheinlich müssen wir den Shop zusperren“. Die Produktion neuer Fläschchen hat das Startup vorerst eingestellt.
CBD als Massenprodukt? „Obszöne Bereicherung“
Klaus Hübner von der Arge Canna, eine Interessensvertretung von Patienten, die Cannabis-Produkte einsetzen, versteht die Aufregung nicht. Es sei schon bisher verboten gewesen, CBD-Produkte als Nahrungsmittel anzubieten, sagt er im Gespräch mit Trending Topics. Dazu habe es sogar schon vor zwei Jahren ein Gespräch im Gesundheitsministerium gegeben. CBD als Massenprodukt diene nur „der obszönen Bereicherung“, heißt es in einem aktuellen Blogeintrag auf der Website der Arge Canna. „Was soll das, ein Batzen Fett und Zucker mit billigem CBD drin?“, fragt sich Hübner. Für Patienten und Apotheken werde der Erlass aber nicht viel ändern, meint der Experte.
Label „nicht zum Verzehr geeignet“ als Schutz
Bleibt der Einsatz als Aromaprodukt. Blattgold könnte also ein Etikett auf die Fläschchen kleben: „Aromaöl. Nicht zum Verzehr geeignet“. Richter hat das nicht vor: „Wir wollen nichts Halblegales machen“. Stefan Wolyniec vom Cannabisverband Austria sieht das Problem grundsätzlich ähnlich wie Hübner. CBD-haltige Nahrungsmittel waren schon bisher verboten, wenn der natürliche CBD-Gehalt der Pflanze für das Produkt angereichert wurde. Seine Marke Aromakult habe deshalb schon immer nur Aromaöle angeboten. Auch andere Anbieter waren bisher vorsichtig. Ulrich Zwirchmaier, der in Graz CBD-Produkte in alten Zigarettenautomaten anbietet (UMZG, Trending Topics berichtete), hat sein Öl ebenfalls schon bisher mit dem Hinweis „nicht zum Verzehr geeignet“ verkauft. Er freut sich über den Erlass, da er zumindest ein paar klare Regeln bringe, die die Branche so dringend brauche. Dazu gehört beispielsweise der Jugendschutz beim Verkauf von Hanfblüten, die unter das Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz fallen.
Warten auf die EU
Laut Richter und Zwirchmaier soll bis Jänner eine Studie des Gesundheitsministeriums zum Konsum von Cannabis-Produkten fertig sein, die dann Grundlage für einen endgültigen Gesetzesentwurf sein soll. Der Zeitpunkt für den Erlass sei also zumindest merkwürdig. Ob man etwas gegen das CBD-Nahrungsmittel-Verbot tun könne? In Frage käme eine Klage gegen die Republik, so Richter. Ob sich das auszahlt, ist allerdings fraglich. Laut Wolyniec wird es noch etwa ein bis zwei Jahre dauern, bis CBD auf EU-Ebene als „Novel Food“, also Lebensmittel zugelassen ist.