Drohne betrunken geflogen – Schwede verurteilt
Ein 55-jähriger Schwede steuerte seine Drohne, als er unter Alkoholeinfluss stand. Die Polizei erwischte ihn dabei. Es handelt sich um den ersten derartigen Fall in Schweden. In Österreich ist bisher kein vergleichbarer Vorfall bekannt.
In vorübergehender Flugverbotszone unterwegs
Der Mann wollte im Juli 2024 mit seiner Drohne Luftaufnahmen bei einer Oldtimer-Veranstaltung in Rättvik, in der schwedischen Region Dalarna, machen. Für den Ort galt jedoch eine vorübergehende Flugverbotszone. Die Polizei überwachte das Flugverbot mit einer eigenen Drohne. Dabei bemerkten die Beamten das fremde Flugobjekt und suchten nach dem Piloten, der alkoholisiert wirkte. Eine Probe ergab einen Blutalkoholgehalt von 0,69 Promille.
Trunkenheit am Steuer einer Drohne
Das Delikt „Trunkenheit am Steuer einer Drohne“ wurde vor das schwedische Bezirksgericht gebracht, das den Mann zu einer Geldstrafe in Höhe von 32.000 Schwedischen Kronen, umgerechnet etwa 2.792 Euro, verurteilte. Das Gericht orientierte sich bei seiner Entscheidung am gleichen Strafrahmen wie bei Trunkenheit am Steuer eines Fahrzeugs. In Schweden ist ein Blutalkoholgehalt von mehr als 0,2 Promille am Steuer strafbar.
Laut dem Bezirksgericht hätten Menschen zu Schaden kommen können. Wenn die Polizei mit Drohnen große Veranstaltungen überwacht und Hobby-Piloten das Flugverbot missachten, hätte es zu einer Kollision und einem Absturz der Elektronikteile kommen können.
Verbot auch in Österreich
In Österreich ist das Fliegen von Drohnen unter Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinfluss laut den Richtlinien der Austro Control verboten. Die Pilotin oder der Pilot eines unbemannten Luftfahrzeugs darf nicht unter derartigen Einflüssen stehen oder sonstigen Beeinträchtigungen unterliegen. Verstöße gegen diese Vorschriften können zu Strafen oder dem Entzug der Lizenz führen. Einen spezifischen Promillegrenzwert für das Fliegen einer Drohne unter Alkoholeinfluss gibt es in Österreich nicht.