Drohnenführerschein in Österreich ab 2021 verpflichtend
Wer in Österreich künftig eine Drohne steuern will, braucht dafür ab nächstem Jahr einen eigenen Führerschein. Das gaben BMK und Austro Control heute im Rahmen einer Pressekonferenz bekannt.
Seit 2015 habe sich die Anzahl der von Austro Control pro Jahr bewilligten Drohnen von 410 auf 2.680 (2019) mehr als versechsfacht. 2020 seien mit Stand 20.07. bereits 1.289 Anträge bewilligt worden. Die Anwendungsgebiete für Wirtschaft und Gesellschaft werden zunehmend attraktiver, erklärt das BMK: Neben den bereits gängigen gewerblichen Einsatzgebieten wie für Film- und Fotoaufnahmen würden Drohnen auch Anwendung in der Land- und Forstwirtschaft und zunehmend in der Industrie, etwa bei Wartungs- oder Vermessungsaufgaben an schwer erreichbaren Stellen, finden. „Diese Zukunftstechnologie hat bereits zahlreiche Anwendungsfelder und noch viel höheres Potenzial und ist damit verbunden eine große Chance für unseren Wirtschaftsstandort“, so Staatssekretär Magnus Brunner.
„Innovationspotenzial nutzen“
Vor diesem Hintergrund würden allerdings auch die Anforderungen an die Regulierungsbehörden wachsen. Die Anwendung würde gewisse Risiken bergen. Brunner: „Daher sind einige Richtlinien zu beachten. Die EU hat eine Verordnung zur einheitlichen Regulierung des Einsatzes von Drohnen erstellt. Die Ausgestaltung erfolgte unter aktiver Mitwirkung unserer BMK- und Austro Control-Experten. Ein Teil des Gesamtpakets ist die Registrierung für Betreiber, sowie die Schulung der Piloten, damit wird die Nutzung von Drohnen einfacher und sicherer“. Ziel sei es, „das Innovationspotenzial zu nutzen und die Einsatzfähigkeit der Drohnen für die Vielzahl der Anwendungsmöglichkeiten zu steigern“. Dafür brauche es aber „die richtigen Rahmenbedingungen“.
EU-Verordnung schlägt österreichische Bestimmungen
Bis 31.12.2020 gelten noch die derzeitigen österreichischen Drohnen-Bestimmungen, danach wird die EU-Verordnung in Kraft treten. Im neuen Regulativ werden Drohnen künftig in drei Kategorien unterteilt: „Offen“, „Spezifisch“ und „Zertifiziert“. Die Kategorie „open“ deckt – je nach Einsatzort – Drohnen mit einem Gewicht bis zu 25 Kilogramm ab. Das seien rund 80 Prozent aller in Österreich bewilligten Drohnen. Für Drohnenbetreiber gilt dann auch die Registrierungspflicht, sie erhalten eine eindeutige Betreibernummer, die auch auf der Drohne vermerkt werden muss. Drohnenpiloten müssen künftig außerdem eine Einschulung machen, sowie einen Online-Test bei Austro Control absolvieren – den sogenannten „Drohnenführerschein“.
Drohnenführerschein für alle Piloten
Im Rahmen dieses Tests sollen „rund 30 verschiedene Fragen zu den Themenbereichen Flugsicherheit/Luftraumbeschränkungen, Luftrecht, menschliches Leistungsvermögen, Betriebsverfahren, allgemeine Kenntnisse zur Drohne und Luftsicherheit“ gestellt werden. Die Testinfrastruktur wird seitens Austro Control zur Verfügung gestellt. Das erlangte Zertifikat soll nach Ausstellung für fünf Jahre im gesamten EU-Raum gültig sein. Vorbereitungskurs und Online-Test werden laut Austro Control kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Registrierung einer Drohne kostet 28 Euro.
Fliegen ab 16
Die Altersbeschränkung für das Lenken der Drohnen und somit der Erlangung des Drohnenführerscheins liegt bei 16 Jahren, die EU-Verordnung sieht jedoch einige Ausnahmen (beispielsweise für „Spielzeugdrohnen“) vor. Für den Betreiber der Drohnen ist derzeit ein Mindestalter von 18 Jahren vorgesehen, heißt es von der Austro Control.
Geschäftsführerin Valerie Hackl: „Der gesamte Drohnenbereich erlebt eine unglaublich dynamische Entwicklung, aber dabei müssen wir die Sicherheit im Luftraum hoch halten. Wir können unseren Kundinnen und Kunden, den Drohnen-Usern, mit dem Online-Test und der Online-Registrierung neue, nutzerfreundliche Tools anbieten und ermöglichen mit dem ‚Drohnenführerschein‘ künftig ein sicheres Fliegen mit Drohnen zu deutlich reduzierten Kosten“.
+++„Neues Ermöglichen“: WKÖ-Initiative für innovative Drohnen-Tests+++