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DSGVO soll für kleine Firmen entschärft werden – Kritik von Datenschützern

Datenschutz-Symbol. © FlyD auf Unsplash
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Die Europäische Kommission plant in den kommenden Wochen einen Vorschlag zur Vereinfachung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO bzw. GDPR) vorzulegen. Die Initiative ist Teil einer umfassenderen Strategie der Kommission unter Ursula von der Leyen, Vorschriften zu reduzieren und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zu stärken.

Zur Erinnerung: Die DSGVO (auch GDPR genannt) ist seit 2018 in Kraft und war die Reaktion der EU auf „Daten-Kraken“ wie Google oder Facebook, um Daten europäischer Nutzer:innen besser zu schützen. Bekannteste Folgen der DSGVO sind die berühmten Cookie-Banner auf Webseiten, aber auch große Bußgelder gegen Unternehmen, die die Datenschutzregeln brachen. Die größte bisher verhängte DSGVO-Strafe betrug 1,2 Milliarden Euro und wurde gegen Meta (Facebook) verhängt.

Fokus auf Entlastung kleiner Unternehmen

Laut Justizkommissar Michael McGrath liegt der Schwerpunkt der geplanten Änderungen auf einer „größeren Unterstützung für Unternehmen, insbesondere KMUs, bei ihren Compliance-Bemühungen“. Die Vereinfachungen sollen sich hauptsächlich auf Berichtspflichten für Organisationen mit weniger als 500 Mitarbeitern konzentrieren, ohne die „grundlegenden Kernziele des DSGVO-Regimes“ anzutasten.

Zu den möglichen Anpassungen gehören:

  • Einschränkung der Pflichten zur Dokumentation von Datenverarbeitungsaktivitäten
  • Reform der Vorgaben für Datenschutz-Folgenabschätzungen

Ein Kommissionsvertreter bestätigte, dass der Vorschlag „bis Juni“ vorgelegt werden soll. Ursprünglich für den 16. April geplant, wurde der Termin inzwischen auf den 21. Mai verschoben.

Bedenken der Datenschützer

Die tschechische EU-Abgeordnete Markéta Gregorová (Grüne), die an den Verhandlungen zur DSGVO-Verfahrensverordnung beteiligt ist, betont: „Unser Fokus liegt nicht darauf, den Text zu schwächen, sondern einen fairen und funktionalen Prozess zu schaffen, der für Menschen, Behörden und Unternehmen gleichermaßen funktioniert. Als Parlament setzen wir uns für zeitnahe Entscheidungen, wirksame Rechtsmittel und eine stärkere Stimme für alle Beteiligten, insbesondere für Beschwerdeführer, ein.“

Die Datenschutzorganisation noyb unter der Leitung von Max Schrems sieht die parallel laufenden Bemühungen zur Verbesserung der DSGVO-Durchsetzungsverfahren kritisch. Laut Schrems droht die neue DSGVO-Verfahrensverordnung „zum größten legislativen Durcheinander zu werden, das ich seit langem gesehen habe.“ Die Organisation warnt: „Dieses Gesetz wird keine Probleme lösen – sondern mehr Streitigkeiten erzeugen.“

Noyb befürchtet, dass anstatt Verfahren zu vereinfachen, der aktuelle Entwurf zu etwa zehn verschiedenen Arten von DSGVO-Verfahren mit zahlreichen Varianten führen könnte, was die Komplexität weiter erhöhen würde.

Der Balanceakt für die EU besteht nun darin, einerseits bürokratische Hürden für Unternehmen abzubauen, ohne andererseits die Kernprinzipien des europäischen Datenschutzes zu gefährden, die seit 2018 als globaler Standard gelten.

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