Videokonferenz-App

DSGVO: Zoom-Nutzung könnte in der EU illegal sein

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In der Corona-Krise wurde Zoom zu einem der größten Tools für Videokonferenzen. Doch in der EU könnte die Anwendung bald nicht mehr legal sein. Die Hamburger Datenschutzbehörde hat kürzlich festgestellt, dass der Einsatz der beliebten Software nicht mit der DSGVO zu vereinen ist. Sie hat die Hamburger Senatskanzlei deswegen offiziell davor gewarnt, ihre Pläne für die Nutzung von Zoom durchzusetzen. Die Verwendung der App sei nämlich mit der Übermittlung personenbezogener Daten in die USA verbunden.

„Gefahr einer Massenüberwachung“

Die Datenschutzbehörde bezieht sich bei der Warnung auf die vor einem Jahr vom Europäischen Gerichtshof getroffene Entscheidung Schrems II. Diese besagt, dass in dem Drittland USA kein für DSGVO-Standards ausreichender Datenschutz besteht. „Ein Datentransfer ist daher nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich, die bei dem geplanten Einsatz von Zoom durch die Senatskanzlei nicht vorliegen. Die Daten von Behördenbeschäftigten und externen Gesprächsbeteiligten werden auf diese Weise der Gefahr einer anlasslosen staatlichen Massenüberwachung in den USA ausgesetzt, gegen die keine ausreichenden Rechtsschutzmöglichkeiten bestehen“, heißt es von der Datenschutzbehörde.

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Laut der Datenschutzbehörde ist es für die Kanzlei nicht erforderlich, Zoom zu nutzen, da es EU-Alternativen wie Dataport gebe. Entgegen den wiederholten Warnungen der Behörde hat die Hamburger Staatskanzlei immer noch den Plan, die Anwendung in ihrem Betrieb zu verwenden. Sowohl Zoom als auch die Hamburger Senatskanzlei sind der Meinung, dass die Anwendung die notwendigen Datenschutzstandards erfüllt. Die Senatskanzlei erwägt deshalb auch eine Klage beim Verwaltungsgericht Hamburg gegen die Warnung des Datenschutzbeauftragten.

„Zoom-Verschlüsselung ist technisch sicher“

„Der verstärkte Einsatz von Videokonferenzen – im Zuge der Corona-Pandemie und darüber hinaus – hat zu einer großen Nachfrage nach leistungsfähigen Anwendungen geführt. Die Senatskanzlei bereitet den Einsatz einer weiteren zeitgemäßen Videokonferenz-Lösung vor, um dem stark gestiegenen Bedarf innerhalb der Verwaltung und im Kontakt mit externen Gesprächspartnern gerecht zu werden. Zoom stellt durch eine lückenlose Ende-zu-Ende-Verschlüsselung technisch sicher und garantiert vertraglich, dass keine Inhalte einer Videokonferenz durch das Unternehmen abgerufen werden oder in die Hände Dritter gelangen können“, argumentiert die Senatskanzlei.

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Es ist zu bedenken, dass die Datenschutzbehörde keine direkte Maßnahme gegen Zoom durchgesetzt hat. Dennoch könnte die Warnung weitreichende Konsequenzen haben. Sollte die Videokonferenz-App tatsächlich nicht der DSGVO entsprechen, wäre sie in der gesamten EU illegal. Allerdings könnten sich auch die Argumente der Senatskanzlei durchsetzen, was Zoom wiederum zu einer gesetzeskonformen App machen würde.

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