E-Autos dürfen in Österreich ab 1. Juli teilweise schneller fahren als Verbrenner
Ab Montag, dem 1. Juli, gibt es in Österreich einen neuen Anreiz, sich ein Elektroauto zuzulegen. Denn dann ist es allen Autos, die über ein Nummerntaferl mit grüner Aufschrift verfügen, erlaubt, in Bereichen, in denen der so genannte Luft-Hunderter („IG-L 100“) gilt, 130 km/h zu fahren. Für alle anderen Autos gilt weiterhin die Beschränkung auf 100 km/h.
In Österreich sind es etwas mehr als 400 Kilometer auf Autobahnen bzw. Autostraßen auf denen IG-L 100 gilt, und zwar in den Bundesländern Tirol, Salzburg, Steiermark, Oberösterreich und Kärnten. Die grünen Nummerntaferl können seit April 2017 für Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb bzw. oder mit Wasserstoff-Brennstoffzellentechnologie beantragt werden.
Mit Stand Mai 2019 gibt es in Österreich 24.616 E-Autos. Klingt viel, ist aber wenig, schließlich machen sie nur rund zwei Prozent der Neuzulassungen aus. In Europa gehört Österreich aber immerhin zu jenen Ländern mit den höchsten Anteilen von Elektroautos.
Kompliziert könnte es bei der neuen Regelung für Fahrer von Elektroautos aus dem Ausland werden. Denn wenn diese kein grünes Nummerntaferl haben, dürfen sie nicht die 130 km/h fahren. „Das bedeutet, dass zwei absolut identische E-Fahrzeuge, die die Natur exakt gleich wenig verschmutzen, dennoch unterschiedlich schnell fahren dürfen, je nach Herkunft“, merkt mobilegeeks.de an. Und fügt hinzu: „Ich bin gespannt, ob das so mit der EU zu machen ist und würde mich nicht wundern, wenn gerade aus der CSU jetzt eine Retourkutsche für die Maut-Klatsche zu erwarten wäre.“