E-Scooter: Stadt Wien stellt neun Regeln für Verleihdienste auf
Noch gestern haben wir in unserem Jahresrückblick geschrieben, dass die unzähligen E-Scooter in Wien schon lange nicht mehr nur auf Gegenliebe stoßen. Heute hat die Stadt Wien neun Regeln erlassen, um dem Problem Herr zu werden. Die diversen Anbieter haben bis April 2020 Zeit, die Forderungen umzusetzen.
Zuletzt wurden die Rufe nach einer Regulierung immer lauter. Mittlerweile bieten zehn Unternehmen ihre Roller in der Stadt an, was mitunter für Chaos auf den Gehwegen und Ärger vor allem bei den Innenstadt-Bewohnern sorgte. In Graz sind die elektrischen Scooter komplett verboten, zuletzt wurde Wien als Negativbeispiel für die ausufernde Rollerdichte genannt. Die Stadt scheint das Problem nun auch ernster zu nehmen und hat heute neun Regeln veröffentlicht, die dafür sorgen sollen, dass das Chaos wieder abnimmt. Ganz verboten werden die E-Scooter nicht, der Umgang damit soll sich aber nachhaltig verändern.
Die Regeln
- Abstellen nur auf breiten Gehsteigen: Das Abstellen der E-Scooter ist zukünftig nur auf Gehsteigen, die mindestens 4 Meter breit sind, erlaubt; abgestellt werden muss am fahrbahnseitigen Gehsteigrand
- Ausgewogene Verteilung über das Stadtgebiet: Es dürfen max. 500 E-Scooter pro Anbieter je im 1. Bezirk, in den Bezirken 2 bis 9 und 20 sowie in den Bezirken außerhalb des Gürtels (inkl. Donaustadt und Floridsdorf) positioniert werden
- Kürzere Reaktionsfristen für Anbieter: Das Entfernen bzw. Umstellen vorschriftswidrig abgestellter E-Scooter muss künftig innerhalb von zwei Stunden (werktags von 6 bis 18 Uhr) bzw. sechs Stunden zur sonstigen Zeit erfolgen
- Pilotbezirk Neubau mit fixen Abstellflächen: Mittels Markierung sollen eigene Abstellflächen gekennzeichnet und laufend evaluiert werden. Hier gibt es internationale Erfahrung. Gegebenenfalls kann auch Geo-Fencing herangezogen werden, soweit das technisch bereits möglich ist
- Regeln in der App: Verpflichtung der Betreiber, dass in der App das korrekte NutzerInnenverhalten detaillierter und deutlicher dargestellt wird. Dazu zählen unter anderem das Verbot, Scooter auf Gehsteigen unter 4 Meter Breite abzustellen, Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen, Handzeichen, Fahrverbot auf Gehsteigen
- Keine nächtliche Lärmbelästigung: Scooter dürfen nicht mehr durch akustische Ortungssignale getrackt werden
- Verpflichtende Sperrgebiete, die in der App dargestellt werden und in denen die Leih-E-Scooter weder gefahren noch abgestellt werden dürfen
- Automatische Geschwindigkeitsbeschränkungen: Verpflichtende elektronische Geschwindigkeitsbeschränkung in bestimmten Bereichen wie Begegnungszonen oder in jenen Fußgängerzonen, in denen das Befahren durch E-Scooter erlaubt ist
- Auf Wunsch der Polizei werden Sammelanzeigen bei Diebstahlmeldungen ermöglicht
Sofortmaßnahmen bis April 2020
Vizebürgermeisterin und Verkehrsstadträtin Birgit Hebein sagt gegenüber der APA zur Causa: „Auf der einen Seite habe ich vollstes Verständnis für den Unmut, den falsch oder behindernd abgestellte Leih-E-Scooter oder eine schlechte Versorgungslage in den Außenbezirken auslösen. Andererseits möchte ich die Scooter auch nicht verbieten, da sie für viele Wienerinnen und Wiener als Ergänzung für Öffis, Rad oder Auto dienen.“ Und weiter: „Es ist jetzt ein Schritt gelungen, die verschiedenen Interessen unter einen Hut zu bringen. Wir werden die Situation mit Sofortmaßnahmen im nächsten Jahr verbessern“.
E-Scooter: Konzessionen für Verleiher
Die Stadt Wien arbeitet außerdem an einer Konzessionierung des Leih-E-Scooter-Marktes: „Es ist mir wichtig, dass die Stadt gewisse Qualitätskriterien festlegt, anhand derer transparent und fair entschieden wird, welche Betreiber in Wien aktiv sein dürfen“, hält Birgit Hebein fest: „So können wir ab der Saison 2021 eine ausgewogene und den Bedürfnissen der Wienerinnen und Wiener entsprechende Mobilitätsalternative garantieren.“ 2020 soll eine Ausschreibung für den Betrieb von Leih-E-Scootern erarbeitet werden.
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Insgesamt zehn Anbieter von Leih-Scootern sind in Wien gemeldet. Die Beschwerden nahmen zuletzt Überhand: Von Oktober 2018 bis August 2019 wurden seitens der Polizei 1.559 Amtshandlungen in Bezug auf E-Scooter (594 Organmandate, 513 Anzeigen, 398 Abmahnungen, 60 Unfälle mit Personenschaden, sieben Unfälle mit Sachschaden, 32 sonstige Interventionen) registriert. Aus der Bevölkerung gab es 1.015 Beschwerden über verschiedene Kanäle der Stadt Wien.