Erneuerbare Energien

EAG: Neue Initiative fordert mehr Rechte für private Energiegemeinschaften

PV- Anlagen in Oberösterreich ©OurPower
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Es wird sehnlichst erwartet, aber noch lässt es sich auf warten. Das „Erneuerbaren Ausbau Gesetzes 2020“ (EAG) sollte bereits am ersten Jänner 2021 in Kraft treten und die Energiebranche sehnt es herbei, um mit der Errichtung zahlreicher Ökostrom-Kraftwerke loslegen zu können. Bis 2030 soll Österreich 100 Prozent des Eigenbedarfs aus grünen Quellen wie Wasser, Sonne oder Wind decken – ein enger Zeitrahmen, wie Experten betonen. Nachdem der letzte Gesetzentwurf noch auf einige Kritik gestoßen ist, wird die Einreichung der adaptierten Variante nun für Mitte Februar erwartet.

Privatpersonen in Energiewende stärken

Pünktlich dazu, haben mehrere Unternehmen die „Initiative Bürger*innen Power“ ins Leben gerufen. Sie fordern eine bessere Position für private Energiegemeinschaften und die Bürger noch mehr in den Mittelpunkt der Energiewende zu stellen. Diese kann online unterschrieben werden.

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Neue EU-Richtlinie ab 2021 in Kraft

Hinter der Initiative steht die Energiegenossenschaft OurPower und sie konnten dafür bereits 700 Personen begeistern. Mit ihren Forderungen berufen sie sich auf das dem EAG vorausgegangene EU Clean Energy Package. Mit den Energiegemeinschaften setzt Österreich entsprechende EU-Richtlinien in nationales Recht um  – die Frist dafür wäre der 30. Juni 2021 (Erneuerbare Energie Richtlinie) bzw. 31. Dezember 2020 (Strombinnenmarkt-Richtlinie, die die Bürgerinnen-Energiegemeinschaften ermöglicht).

Technische Hürden bisher zu hoch

Wie die Initiative  bemängelt, werden im jetzigen Entwurf des EAG, dem privaten Bürger nicht genug Rechte bei der Errichtung von Energiegemeinschaften zugesprochen. Zum einen kritisieren sie die im Moment noch zu komplizierten und technisch einschränkenden Vorgaben. Eine davon ist, laut Ursula Seethaler von OurPower, die bisherige Pflicht eines Smart Meters, ein Stromzähler, mit welchem automatisch Daten empfangen und übertragen werden können: „Nach dem jetzigen Entwurf, braucht es für eine Energiegemeinschaft einen Smart Meter. Dadurch wird die Errichtung einer solchen Gemeinschaft blockiert.“

Das Problem: Die Smart Meter werden vom Netzbetreiber eingebaut. Das ist noch nicht überall in Österreich passiert und somit würde diese Bedingung, der Meinung der Initiatoren nach, einen Großteil der Österreicher von der Möglichkeit einer Energiegemeinschaft ausschließen. Stattdessen fordern sie neben dem Smart Meter auch weitere technische Möglichkeiten zur Übertragung des eingespeisten Stroms zuzulassen.

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Energiegemeinschaften für jeden ermöglichen

Auch andere Punkte im jetzigen EAG betrachtet die Initiative kritisch. So fordern sie ebenfalls eine einfache Eigenversorge- und Weitergabe von generierter Energie und diese unabhängig vom Standort der Wohnung und der Anlage zu machen und sie somit unabhängig vom Netzbetreiber errichten zu können.

Interesse an Energie-Herkunft erhöhen

Ein wichtiger Anreiz für die Initiative ist es, der Aussage von Ursula Seethaler nach, durch die Stärkung der Energiegemeinschaften, dass Interesse an dem Energiethema zu erhöhen. „Woher der Strom kommt ist bisher ein Thema, was viele nicht interessiert. Wir wollen die Möglichkeit der eigenen aktiven Rolle verstärken.“ Die Energiegemeinschaften sollen daher auch an den gemeinnützigen Gedanken gebunden sein und nicht gewinnorientiert ausgerichtet werden können. Ansonsten befürchtet Seethaler, dass die Energiegemeinschaften von großen Anbietern dominiert werden könnten. Auch da erhoffen sie sich eine klare Abgrenzung im EAG.

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Förderungen von Energiegemeinschaften

Außerdem fordert die Initiative Privatpersonen beim Ausbau der Erneuerbaren Energien mehr zu unterstützen. Sie bemängeln, dass im jetzigen Gesetzesentwurf „Bürger*innen unvorbereitet in den Wettbewerb mit großen Investoren und Kapitalgesellschaften“ geschickt werden. Daher schlagen sie unter anderem vor, dass Energiegemeinschaften die gleichen Rechte auf Förderungen haben, wie andere Investoren und dass es Pflichtsätze von Bürgerbeteiligungen an Großprojekten haben sollte.

EAG für 31.03 erhofft

Wann das EAG nun tatsächlich kommt, ist bisher noch offen. Ursula Seethaler hofft auf den 31.03.2021. „Ich bin mir sicher, es wird die Energiepolitik verändern. Allerdings geht es mir noch nicht weit genug. Man hätte noch mutiger sein können“, so Seethaler. Mitte Februar soll nun zunächst einmal die aktualisierte Form des Gesetzes in dem Ministerrat eingereicht werden.

 

 

 

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