Einstweilige Verfügung gegen Uber in Wien – Firma reagiert mit Lime-Kooperation
Der nächste Rückschlag für den Fahrten-Vermittler Uber: Das Handelsgericht Wien hat eine weitere Einstweilige Verfügung gegen Uber erlassen. Der Beschluss besagt, dass Uber „die Durchführung von Verkehrsdienstleistungen ohne Niederlassung und Gewerbeberechtigung untersagt“ werde, bis das Unternehmen eine Gewerbeberechtigung bekommt und eine Niederlassung in Österreich gründet. Erwartet wird, dass Uber gegen die Entscheidung Rekurs bei Gericht einlegen wird.
Der Streit zwischen Uber und Taxiunternehmen (allen voran 40100) hat damit nach mehreren Klagen eine neue Stufe der Eskalation erreicht. „Uber muss eine Niederlassung in Österreich gründen sowie eine Gewerbeberechtigung erlangen und wird auch Steuern in unserem Land zahlen müssen – so wie es jedes andere Unternehmen, das in Österreich tätig ist, auch tut“, so Dieter Heine, Taxi-40100-Anwalt.
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Kooperation mit Lime
Für Uber sieht es in Österreich zunehmend schlecht aus. 2020 soll ein neues Gesetz kommen, dass Mietwagenfirmen und Taxis in vereinheitlicht. Damit wird es für Uber schwerer, seine Fahrten mit Hilfe von Mietwagenfirmen anzubieten. Denn so sollen angepasste Preise sowie Prüfungen für Mietwagenfahrer kommen.
Uber hat in weiser Voraussicht bereits den nächsten Schritt unternommen. Seit heute, Montag, kann man in der App der Firma nicht mehr nur Fahrten bestellen, sondern auch E-Scooter des Anbieters Lime auf der Karte finden und mieten. „Uber entwickelt sich zu einer echten Mobilitätsplattform, die nicht nur Fahrdienstvermittlungen, sondern auch andere zuverlässige und erschwingliche Alternativen zum persönlichen Pkw anbietet“, so Uber-Österreich-Chef Martin Essl in einer Aussendung.
Ein interessanter Hintergrund der Partnerschaft zwischen Uber und Lime: Beide haben mit Google Ventures den gleichen Investor.
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