Energiekostenzuschuss: Die 3%-Hürde und die Heizschwammerl-Frage
Eine Förderung von 30 Prozent für Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe – das bringt der neue Energiekostenzuschuss für österreichische Unternehmen. So hat es die Bundesregierung nach längerem Ringen um die Details heute, Mittwoch, präsentiert. Welche Firmen wie viel Geld von den insgesamt 1,3 Milliarden Euro bekommen werden, definiert dabei ein durchaus komplexes System, das bereits auch kritisiert wird.
Aber der Reihe nach. Generell müssen Firmen, die den Zuschuss bekommen möchten, einige Kriterien erfüllen. Es gilt:
- Energiekosten müssen mindestens drei Prozent ihres Umsatzes betragen
- Firmen mit weniger als 700.000 Euro Umsatz (viele KMU) brauchen die 3%-Hürde nicht erfüllen
- Energieverbrauch muss von einer Steuerberatung bestätigt werden (wichtig für Einstufung, siehe unten)
- Förderzeitraum ist 1. Februar 2022 bis 31. Dezember 2022 – darüber hinaus muss die EU entscheiden
Außerdem müssen sie (Energie-)Sparmaßnahmen erfüllen, um die Zuschüsse zu bekommen:
- Innen- und Außenbereiche von Geschäften (z.B. auch Schaufenster und Werbeanlagen) werden zwischen 22 Uhr bzw. Betriebsschluss und 6 Uhr nicht beleuchtet.
- Türen von Geschäften dürfen nicht dauerhaft offen stehen, außer es geht baulich nicht anders
- Vorstände und Manager dürfen keinen oder nicht mehr als die Hälfte des Bonus des Vorjahres bekommen
- Ab einer Förderung von 10.000 Euro muss diese der Transparenz willen offengelegt werden
- Heizungen im Außenbereich (z.B. Heizschwammerl oder beheizte Sessellifte) müssen ausgeschaltet werden
Die Heizschwammerl-Frage ist natürlich eine Kniffelige. Viele meinen, dass es sich dabei um Symbolpolitik der Grünen handelt, weil die Strommengen dafür überschaubar sind. Außerdem: Während der Corona-Pandemie haben viele Unternehmen Heizschwammerl angeschafft, damit die Gäste im Freien sein können – jetzt kommt das Gegenteil.
Und was wird wie und wann beantragt, und wann soll das Geld kommen?
- Gefördert wird die Preisdifferenz von Strom, Gas oder Treibstoffen zwischen 2021 und 2022 mit 30 Prozent
- Förderwillige Unternehmen registrieren sich ab Ende Oktober bis Mitte November
- Antragstellung ist ab Mitte November möglich
- Auszahlungen sollen noch 2022 kommen
- Abgewickelt wird die Förderung vom der aws (Austria Wirtschaftsservice GmbH)
Das 4-Stufen-Modell
Da Firma nicht gleich Firma ist, gibt es vier Stufen, in die die Unternehmen eingeteilt werden.
- Stufe 1: Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe mit 30 Prozent der Preisdifferenz zum Vorjahr gefördert, die Zuschussuntergrenze beträgt 2.000 Euro.
- Stufe 2: Die Preise für Strom und Erdgas müssen sich für das Unternehmen zumindest verdoppelt haben. Dann werden bis zu 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs mit max. 30 Prozent gefördert. Maximale Förderhöhe: zwei Millionen Euro. Treibstoffe (Benzin, Diesel) fallen nicht in diese Stufe
- Stufe 3: Firmen müssen zusätzlich zu den anforderungen der Stufe 2 einen Betriebsverlust wegen der hohen Energiekosten vorweisen. Maximale Zuschüsse 25 Millionen Euro
- Stufe 4: Nur ausgewählte Branchen wie Stahl, Zement Glas, also die produzierende Industrie. Maximale Zuschüsse von bis zu 50 Millionen Euro möglich.