EU einigt sich auf neue Regeln zur Reduzierung der Methanemissionen im Energiesektor
Die Verhandlungsführer:innen der Europäischen Union haben am Mittwoch eine vorläufige Einigung bezüglich einer neuen Verordnung erzielt, um die stark umweltschädlichen Methangasemissionen aus dem Energiesektor im gesamten 27-Länder-Block zu reduzieren.
EU-Verordnung zur Überwachung und Verringerung von Methanemissionen
Methangasemissionen werden von einer Vielzahl von Expert:innen als eine der maßgeblichen Hauptursachen für den Klimawandel betrachtet, unmittelbar nach dem weitbekannten Treibhausgas Kohlendioxid. Die Ursachen dafür erstrecken sich hauptsächlich über die Sektoren Energie, Landwirtschaft und Abfall. Die Reduzierung dieser Emissionen ist nicht nur aufgrund ihres Beitrags zum Klimawandel wichtig, sondern auch wegen ihrer nachgewiesenen Verbindung zu Gesundheitsproblemen.
Diesen Mittwoch haben der Rat und das Parlament, im Hinblick auf diese Herausforderung, eine vorläufige Vereinbarung über eine EU-Verordnung zur „Überwachung und Verringerung von Methanemissionen im Energiesektor“ erzielen können. Die Verordnung, die nun nur wenige Wochen vor der COP28-Klimakonferenz bekannt gegeben wurde, will „neue Standards für die Öl-, Gas- und Kohleindustrie setzen“. Sie umfassen Aspekte wie die Verpflichtung zur Messung, Meldung und Verifizierung von Methanemissionen sowie die Einführung von Maßnahmen zur Emissionsminderung. Zu den konkreten Maßnahmen gehören auch die Identifizierung und die Reparatur von Methanlecks sowie die Begrenzung von Ableitungen und der Verbrennung von Methan. Zusätzlich wurden globale Überwachungsinstrumente vorgeschlagen, um Transparenz über Methanemissionen aus Öl-, Gas- und Kohleimporten in die EU sicherzustellen.
„Reduzierung der Methanemissionen wird uns helfen, die Klimaziele der EU zu erreichen“
„Diese Vereinbarung ist ein großer Erfolg im Rahmen des „Fit for 55“-Pakets. Der Text stellt einen entscheidenden Beitrag zum Klimaschutz dar, da Methan ein starkes Treibhausgas ist, das nach Kohlendioxid den zweitgrößten Beitrag zum Klimawandel leistet und für ein Drittel der aktuellen Klimaerwärmung verantwortlich ist. Die Reduzierung der Methanemissionen wird uns helfen, die Klimaziele der EU zu erreichen“, so Teresa Ribera Rodríguez, amtierende dritte Vizepräsidentin der spanischen Regierung und Ministerin für den ökologischen Wandel und die demografische Herausforderung.
Klare Fristen für die Überwachung
Kommen wir zu den Details: Für die Verordnung haben der Rat und das Parlament klare Fristen und sogar Häufigkeiten für die Überwachung, Berichterstattung und Inspektion potenzieller Methanemissionsquellen festgelegt. In der Pressemitteilung des Rats der Europäischen Union sind die folgenden Details zu finden:
„Innerhalb bestimmter Zeiträume nach Inkrafttreten dieser Verordnung müssen Betreiber:innen den zuständigen Behörden Berichte vorlegen, die die Quantifizierung der Methanemissionen an der Quelle (innerhalb von 18 Monaten) und direkte Messungen zur Quantifizierung der Methanemissionen an der Quelle für betriebene Anlagen (innerhalb von 18 Monaten) enthalten 24 Monate), direkte Messungen zur Quantifizierung von Methanemissionen auf Quellenebene, ergänzt durch Messungen auf Standortebene (innerhalb von 36 Monaten und bis zum 31. Mai jedes Folgejahres) und direkte Messungen zur Quantifizierung von Methanemissionen auf Quellenebene für nicht betriebene Anlagen ( innerhalb von 48 Monaten ) bis zum 31. Mai jedes folgenden Jahres.“
Die Verordnung erstreckt sich auch auf Minenbetreiber:innen, die jährliche Methanemissionsdaten für betriebene Minen innerhalb von 12 Monaten vorlegen müssen. Zudem sind sie verpflichtet, verstopfte und stillgelegte Minen zu überwachen.
Auch die zuständigen Behörden sind aufgefordert, regelmäßige Inspektionen durchzuführen, um sicherzustellen, dass die Betreiber:innen die festgelegten Anforderungen erfüllen. Die erste Inspektion muss spätestens 21 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung abgeschlossen sein. Der Zeitraum zwischen den Inspektionen basiert auf einer Bewertung der Risiken für die Umwelt, menschliche Sicherheit und öffentliche Gesundheit und darf drei Jahre nicht überschreiten. Im Falle eines schwerwiegenden Verstoßes gegen die Verordnung ist eine Nachprüfung innerhalb eines Jahres vorgeschrieben. Diese Maßnahmen sollen einen effektiven Schutz der Umwelt und der öffentlichen Gesundheit gewährleisten.
Vereinbarung mit Strafen bei Nichteinhaltung für Importe
In den Gesprächen haben sich der Rat und das Parlament somit auch auf klare Phasen für Importe verständigt. Die erste Phase legt den Fokus auf Datenerfassung und die Schaffung globaler Überwachungsinstrumente für Methanemittenten. Exporteur:innen müssen bis zum 1. Januar 2027 äquivalente Überwachungs-, Berichterstattungs- und Überprüfungsmaßnahmen anwenden. Bis 2030 sollen maximale Methanintensitätswerte gelten. Zudem erhalten Mitgliedsstaaten die Befugnis, Verwaltungsstrafen bei Nichteinhaltung zu verhängen.
Die Verordnung sieht ebenso vor, dass Bergwerke, die vor weniger als 70 Jahren geschlossen oder aufgegeben wurden, klaren Überwachungs-, Berichterstattungs- und Schadensbegrenzungsmaßnahmen unterliegen. Eine Ausnahme wird für Bergwerke gemacht, die seit mehr als 10 Jahren vollständig überflutet sind. Diese Regelungen sollen dazu beitragen, die Umweltauswirkungen zu minimieren und gleichzeitig eine effektive Überwachung und Prävention sicherzustellen.
Idee schon 2021 vorgestellt
Bereits 15. Dezember 2021 präsentierte die Europäische Kommission im Rahmen des „Fit for 55“-Gesetzgebungspakets einen Vorschlag zur Reduzierung von Methanemissionen im Energiesektor. Der Vorschlag orientierte sich an der strategischen Vision der EU-Methanstrategie von 2020 und unterstützt das Global Methane Pledge, bei dem sich über 100 Länder verpflichteten, ihre Methanemissionen bis 2030 um 30 % gegenüber 2020 zu senken.
Im Rahmen der COP27 organisierten die EU und die USA ein Ministertreffen, um Fortschritte zu betonen und weitere Schritte zu besprechen. Während der Umweltratstagung im Oktober 2023 verabschiedeten die EU-Minister:innen Schlussfolgerungen, die als Verhandlungsposition der EU auf der COP28 dienen sollen.
Das Abkommen muss nun noch sowohl vom Europäischen Parlament als auch vom Rat, der die Mitgliedstaaten vertritt, offiziell genehmigt werden, bevor die neue Gesetzgebung in Kraft tritt.
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