Consumerism

EU will mit Haushaltsgeräte-Verordnung Millionen Tonnen CO2 sparen

Waschmaschinen und Co. sollen in Zukunft einfacher repariert werden können.
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Bis 2030 jährlich so viel Energie sparen, wie Dänemark in einem Jahr verbraucht – und dabei auch noch Geld im Haushalt sparen? Klingt interessant. Genau das will die EU-Kommission jetzt mit zehn Durchführungsverordnungen zum Ökodesign durchsetzen. Diese neuen Regeln sehen vor, dass Hersteller von Haushaltsgeräten ab 2021 zur Reparierbarkeit eben dieser verpflichtet werden. Das bedeutet unter anderem, dass die Produzenten, die Geräte in den EU-Ländern verkaufen, bis zu zehn Jahre für diese Geräte Ersatzteile anbieten müssen.

Insgesamt wird angestrebt, dass elektronische Haushaltsgeräte länger in Verwendung bleiben können sollen. Laut EU-Kommission könnten dadurch Einsparungen von 167 Terawattstunden erzielt werden, was wiederum eine theoretische Verringerung von Treibhausgasen von 46 Millionen Tonnen CO2 zur Folge hätte. Zum Vergleich: In Österreich wurden 2018 laut Umweltministerium rund 79,1 Millionen Tonnen Treibhausgase emittiert. Interessanter Nebeneffekt: Europäische Haushalte sollen im Schnitt pro Jahr 150 Euro sparen, weil sie die Geräte länger im Einsatz haben.

Für allgemein erhältliche Werkzeuge

Die Ersatzteile, die für verschiedene Geräte mehrere Jahre geliefert werden müssen, müssen den neuen Regeln zufolge auch „allgemein erhältlichen Werkzeugen ausgetauscht werden können, ohne dass das betreffende Gerät dauerhaft beschädigt wird“. So soll sichergestellt werden, dass es keine Spezialgeräte braucht, um defekte Geräte wieder einsatzfähig zu machen. Die zu liefernden Ersatzteile müssen zudem innerhalb von 15 Tagen Arbeitstagen geliefert werden können.

Die Regelungen betreffen Kühlgeräte, Waschmaschinen, Geschirrspüler, elektronische Displays (einschließlich Fernsehgeräten), Lichtquellen und separate Betriebsgeräte, externe Netzteile, Elektromotoren, Kühlschränke in Supermärkten oder Verkaufsautomaten für Kaltgetränke, Leistungstransformatoren und Schweißgeräte.

Smartphones und Software als Knackpunkte

Was allerdings kritisiert wird – unter anderem von der Initiative „Runder Tisch Reparatur“ aus Berlin – ist, dass IT-Produkte (also vor allem Smartphones) nicht unter die Regelungen fallen. Dabei gibt es gerade in diesem Bereich viel Nachfrage seitens Konsumenten, um diese zu reparieren. In der Online-Kampagne „Right to Repair“ fordert die Initiative mit anderen Partnern, dass jeder Geräte reparieren darf und nicht etwa nur Partnerfirmen der Hersteller.

„Dass die Bereitstellung von Ersatzteilen gesetzlich festgeschrieben wurde, ist ein Fortschritt in Richtung auf das von uns geforderte ‚Recht auf Reparatur’“, heißt es seitens „Runder Tisch Reparatur“. „Allerdings fehlen noch immer wichtige Ersatzteile, die zulässige Lieferungsfrist wird mit 15 Tagen zu lang bemessen und es ist problematisch, dass Repair Cafés und EinzelverbraucherInnen nicht beliefert werden müssen und unabhängige Reparaturbetriebe weiter diskriminiert werden können.“

Auch der Aspekt Software wird in der Diksussion um Reparierbarkeit von Geräten wichtiger. „Vor allem Software muss stärker in den Blick genommen werden. Denn sie ist mit der häufigste Grund, warum Produkte vorzeitig entsorgt werden“, heißt es dazu seitens „Runder Tisch Reparatur“.

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