Ökodesign-Richtlinie

EU Haushaltsgeräte-Verordnung ab März: Was ist neu?

Waschmaschine, Gerät, Elektrogerät, Reparatur
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Nachdem bereits im Oktober 2019 die Europäische Kommission zehn neue  Durchführungsverordnungen zum Ökodesign beschlossen hat, sind sie nun seit dem ersten März 2021 in allen 27 Ländern der Europäischen Union in Kraft. „Das Recht auf Reparatur“ wie es auch genannt wird, enthält neue Vorschriften an die Haushaltsgeräte für die Energieeffizienz und eine verbesserte Reparaturmöglichkeit. Mit der neuen Verordnung will die EU die Kreislaufwirtschaft innerhalb des Staatenverbundes unterstützen und die CO2-Emissionen senken.

EU will mit Haushaltsgeräte-Verordnung Millionen Tonnen CO2 sparen

Ersatzteile und Reparaturanleitungen müssen gestellt werden

Um die Nutzungsdauer von den Haushaltsgeräten zu verlängern, dürfen in Zukunft nur noch Geräte auf den Markt gebracht werden, für welche die Händler sowohl Reparaturanleitungen bereit stellen, als auch die benötigten Ersatzteile. Die Regelungen betreffen Kühlgeräte, Waschmaschinen, Geschirrspüler, elektronische Displays (einschließlich Fernsehgeräten), Lichtquellen und separate Betriebsgeräte, externe Netzteile, Elektromotoren, Kühlschränke in Supermärkten oder Verkaufsautomaten für Kaltgetränke, Leistungstransformatoren und Schweißgeräte.

Für allgemein erhältliche Werkzeuge

Mindestens sieben Jahre nach dem Kauf von Kühlgeräten, müssen für diese noch Ersatzteile lieferbar sein, Ersatzteile für Waschmaschinen, Trocknern und die meisten Ersatzteile für Geschirrspüler müssen noch 10 Jahren nach dem Kauf der Geräte lieferbar sein. Bei speziellen Ersatzteilen gilt allerdings die Einschränkung, dass diese nur an professionelle Dienstleister geliefert werden dürfen, um einen ordnungsgemäßen Einbau zu gewährleisten. Die Ersatzteile müssen den neuen Regeln zufolge auch mit „allgemein erhältlichen Werkzeugen ausgetauscht werden können, ohne dass das betreffende Gerät dauerhaft beschädigt wird“. So soll sichergestellt werden, dass es keine Spezialgeräte braucht, um defekte Geräte wieder einsatzfähig zu machen. Die zu liefernden Ersatzteile müssen zudem innerhalb von 15 Tagen Arbeitstagen geliefert werden können.

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Maßnahmen auch für Smartphones und Tablets gefordert

Auch bei Smartphones und Tablets werden von Umweltschützern Maßnahmen zur Verlängerung der Langlebigkeit und Reduzierung des Elektroschrotts gefordert. Eine vorbereitende Studie des Berliner Fraunhofer-Institut für Zuverlässigkeit und Mikrointegration (IZM) schlug unter anderem dafür vor, dass Händler die Akkulaufzeit der Geräte  transparent nach einheitlicher Benchmark angeben müssen. Gleichzeitig sollen Hersteller verpflichtet werden, dass Akkus nach 1.000 Ladezyklen noch mindestens 80 Prozent der ursprünglichen Kapazität haben. Alternativ soll ein einfacher Akkuwechsel zu „moderatem“ Preis möglich sein.

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Außerdem schlugen die Studienautoren vor, auch bei Smartphone und Tablets Ersatzteile und Anleitungen über mindestens fünf Jahre bereitstellen zu müssen,  Softwareupdates für mindestens zwei Jahre, eine kostenlose Schutzhülle und ein Sprühwasser-Schutz. Die Reparierbarkeit von Smartphones und Tablets soll über ein eigenes Label mit Punktesystem angezeigt werden. Über die Ausgestaltung der Ökodesign-Richtlinie für diese Geräte, wird die EU-Kommission voraussichtlich im Mai oder Juni entscheiden.

150 Euro mehr jährlich durch Maßnahmen

Durch die nun bereits gültigen Verordnungen für Haushaltsgeräte, könnten laut Angaben der EU die CO2-Emissionen, welche bei der Herstellung von Neu-Geräten entstehen, beträchtlich gesenkt werden. So kamen sie zu dem Ergebnis, dass bis 2030  Energieeinsparungen von 167 Terawattstunden (TWh) möglich wären, was zu einer Verringerung des Treibhausgase um 46 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent führen könnte. Außerdem könnten sich die europäischen Haushalte durch diese Maßnahmen durchschnittlich 150 Euro jährlich sparen, so die Angaben der Europäischen Union.

 

 

 

 

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