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EU-Kommission will anonyme Krypto-Wallets illegalisieren

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Krypto-Assets und vor allem die vielen Anbieter von Anwendungen für diese kommen auch in der EU immer stärker unter Beschuss. Die EU-Kommission hat nun angekündigt, zur „Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“ auch strengere Vorschriften für den Krypto-Sektor zu planen. So sollen künftig wenn möglich alle Transaktionen von Krypto-Assets nachverfolgt und Personen zugeordnet werden können.

Dazu will die EU-Kommission durchsetzen, dass alle Diensteanbieter der Sorgfaltspflicht bei der Feststellung der Kundenidentität unterworfen werden. Das soll insbesondere zur Folge haben, dass anonyme Krypto-Wallets untersagt werden und Nutzer von den Anbieterdiensten gemäß KYC-Richtlinien etwa per Ausweis identifiziert werden müssen. Ziel sei, dass „Transfers von Kryptowerten wie Bitcoin vollends nachverfolgt“ werden können, heißt es seitens EU-Kommission.

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Transaktionen im Detail nachverfolgen

Das würde bedeuten, dass auch Nicht-Finanzunternehmen in die Situation kommen, Konsumenten wie eine Bank zu identifizieren und dafür zu sorgen, dass ihre Krypto-Assets und Transaktionen auch dokumentiert werden. Vermutlich wird es zwei Jahre dauern, bis das umgesetzt ist. Generell gibt es bereits bestehende Anti-Geldwäsche-Regeln, allerdings ist ihre Anwendbarkeit in der Krypto-Industrie ein Graubereich.

„Geldwäsche ist eine klare und reale Bedrohung für Bürger, demokratische Institutionen und das Finanzsystem. Wir dürfen das Ausmaß des Problems nicht unterschätzen und müssen die Schlupflöcher für Kriminelle schließen. Mit dem heute vorgelegten Paket intensivieren wir unsere Bemühungen, das Waschen schmutzigen Geldes über das Finanzsystem zu stoppen. Wir verstärken die Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten und schaffen eine neue Behörde für die Geldwäschebekämpfung“, so Kommissarin Mairead McGuinness, die für den Finanzsektor zuständig ist.

Neue Behörde zur Geldwäschebekämpfung geplant

Um diese neuen Regeln auch durchsetzen zu können, will die EU bis 2024 eine neue Geldwäschebekämpfungsbehörde einrichten. Deren Aufgabe ist es dann, sichezustellen, dass der private Sektor – und damit auch die Anbieter von Krypto-Wallets und Exchanges –  die EU-Vorschriften korrekt und einheitlich anwenden. „Die genannten Gesetzgebungsvorschläge werden nun im Europäischen Parlament und im Rat erörtert. Die Kommission hofft auf ein zügiges Gesetzgebungsverfahren. Die künftige Geldwäschebekämpfungsbehörde dürfte 2024 operativ sein“, heißt es seitens EU-Kommission.

Generell ist eine Verschärfung der Vorschriften für die Krypto-Industrie auch in der EU zu bemerken. So steht etwa auch die DAC-8-Richtlinie an. Diese könnte Krypto-Börsen in der EU zur Datenherausgabe an Finanzämter zwingen, damit diese kontrollieren können, ob Halter von Krypto-Assets diese auch korrekt versteuert haben (Trending Topics berichtete).

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