Deregulierung

EU-Kommission will Lockerung der Gentechnik-Regeln

Ist die Neue Gentechnik Lösung oder Greenwashing? ©Hugh Williamson / Alamy Stock Photo
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In den vergangenen Jahren waren die Richtlinien innerhalb der EU insbesondere bei Lebensmitteln für den menschlichen Verzehr streng. 2022 jedoch führte die Kommission eine öffentliche Konsultation zum EU-Gentechnikrecht durch, im Sommer eine Expert:innen-Befragung zu dem Thema. Schon hier zeigte sich eine Tendenz zur Deregulierung. Letzten Mittwoch hat die EU-Kommission schließlich neue Pläne für einen deutlich lockeren Umgang mit der „Neuen Gentechnik (NGT)“ in der Landwirtschaft vorgestellt. Zahlreiche Stimmen aus der österreichischen Politik lehnen das Vorhaben klar ab.

Neue Gentechnik mit zwei Kategorien

Die EU-Kommission schlug vergangene Woche in Brüssel vor, bestimmte Züchtungen von den strengen EU-Gentechnikregeln auszunehmen, sofern die neuen Pflanzen auch durch herkömmliche Züchtungsmethoden hätten entstehen könne. Ziel der vorgesehenen Deregulierung ist unter anderem, schneller neue Pflanzen zu produzieren, die zum Beispiel widerstandsfähiger gegen Wassermangel oder Schädlinge sind.

Dieser Vorschlag zur sogenannten „neuen Gentechnik“ soll künftig die aktuell geltenden strengen Regeln für die Prüfung und Kennzeichnung deutlich aufweichen. Für Konsument:innen wäre es somit nicht mehr ersichtlich, ob ein Endprodukt gentechnisch verändert wurde oder gentechnisch veränderte Bestandteile enthält.

Als sogenannte neue Gentechnik” (NGT) wird eine Reihe von Methoden bezeichnet, die das Genom einer Pflanze verändern. Gemäß dem Vorschlag der Kommission sollen Produkte der „neuen Gentechnik“ nunmehr in zwei Kategorien eingeteilt werden. Kategorie 1 umfasst alle Pflanzen und Produkte, die bestimmten Kriterien entsprechen und nach Auffassung der Kommission auch durch herkömmliche Methoden der konventionellen Züchtung entstehen könnten, Kategorie 2 alle anderen Pflanzen und Produkte, die mittels „neuer Gentechnik“ hergestellt wurden. Während die Kategorie 2 weiterhin unter die GVO-Gesetzgebung fällt, wenn auch mit reduzierten Auflagen was Sicherheitsbewertung und Nachweismethoden betrifft, soll es für die Kategorie 1 massive Änderungen in der Zulassung und Kennzeichnungspflicht geben.

Ohne Kennzeichnung keine Wahlfreiheit

Der Vorschlag sieht keine Kennzeichnung für NGT1 Produkte der „Neuen Gentechnik“ mehr vor. Dadurch kommt es zu deutlichen Transparenzverlusten im Lebensmittelhandel für Produzent:innen, Handel und Kund:innen, denn es ist dann nicht mehr ersichtlich, ob es sich um ein NGT1-Produkt handelt. Somit wird auch das Recht auf Wahlfreiheit der Konsument:innen aber auch für Produzent:innen abgeschafft.

Es hagelt Kritik aus Österreich

„Wir haben uns in Österreich als Vorreiter der Bio- und gentechnikfreien Landwirtschaft positioniert. Strenge Regelungen auch für die sogenannte ’neue Gentechnik‘ sind gemeinsame Regierungsposition. Der Vorschlag der Kommission ist eine Gefahr für den österreichischen Weg der Landwirtschaft und nimmt Konsumentinnen und Konsumenten auch ihre Wahlfreiheit“, sind sich Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne), Konsumentenschutzminister Johannes Rauch (Grüne) und Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) einig. Auch der niederösterreichische EU-Abgeordnete Günther Sidl kritisiert als Chefverhandler der europäischen Sozialdemokraten das Vorhaben: „Die EU-Kommission will jetzt so tun, als wäre Gentechnik unbedenklich und fast schon etwas Natürliches. Mehr hätte sich die Gentechnik-Lobby gar nicht wünschen können.“

Neue Gentechnik: 94 Prozent für Beibehaltung der Kennzeichnungspflicht

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