Politik

EU-Lieferkettengesetz: Das sagen heimische Expert:innen zum Entwurf

Zukünftig sollen europäische Unternehmen für ihre gesamte Lieferkette Verantwortung übernehmen - das fordert die EU-Kommission in ihrem Entwurf zum Lieferkettengesetz. ©Joey Kyber/Pexels
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Umweltschutz, Menschenrechte und das Pariser Klimaabkommen – all das möchte die EU-Kommission mit ihrem gestern vorgestellten Entwurf für ein Lieferkettengesetz vereinen, wir berichteten. Dazu möchte sie europäische Unternehmen und auch Unternehmen aus Drittländern, die in der EU agieren, für ihre gesamte Lieferkette zur Verantwortung ziehen. Bereits in den vergangenen Tagen gab es zu diesem Entwurf viele Reaktionen aus Politik, Industrie und Nichtregierungsorganisationen. Heute haben sich nochmal Expert:innen aus verschiedenen Organisationen intensiver mit dem Entwurf auseinandergesetzt und ihre Einschätzungen geteilt. Wir fassen zusammen.

Zu den Expert:innen gehörten Vertreter:innen der Kampagne „Menschenrechte brauchen Gesetze!“, der Arbeiterkammer Wien (AK Wien), der Organisation Fairtrade Österreich, der Dreikönigsaktion der Katholischen Jungschar und der Menschenrechtsorganisation Südwind. Zudem vervollständigen Michaela Krömer, Rechtsanwältin für Klima-,Umwelt- und Verfassungsrecht, Claudia Saller von der European Coalition for Corporate Justice (ECCJ) und Miriam Baghdady, Wirtschaftsexpertin im Volkswirtschaftlichen Referat des ÖGB, die Runde.

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Expert:innen sehen in Entwurf viel Potential

Nach monatelangem Warten war die Freude unter den Expert:innen über die Vorstellung des Entwurfs zunächst einmal groß. Michaela Krömer nannte den Entwurf in einer Pressekonferenz beispielsweise „einen guten Start, der Potential zu einem Meilenstein hat“. Und auch Bettina Rosenberger, Koordinatorin der Kampagne „Menschenrechte brauchen Gesetze!“ schrieb in einer Presseaussendung: „Das EU-Lieferkettengesetz ist ein essentieller Schritt, um das Zeitalter der freiwilligen Selbstverpflichtungen endlich zu beenden.“ Dieser Selbstverpflichtung seien bisher zwar viele österreichische Unternehmen bereits nachgegangen, so Hartwig Kirner von Fairtrade, doch bisher habe das immer zusätzliche Kosten für die entsprechenden Unternehmen bedeutet. Eine solche europäische Richtlinie würde nun einen Wettbewerbsvorteil durch Menschenrechtsverstöße verhindern.

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Nur 0,06 der österreichischen Unternehmen betroffen

Doch neben einer allgemeinen Freude über diesen ersten Entwurf der EU-Kommission, schloss sich auch schnell viel „Aber“ dem Lob an. Besonders die Schlupflöcher für Unternehmen wurden vielfach kritisiert. So würde der aktuelle Entwurf laut Julia Wegerer von der Arbeiterkammer Wien nur 0,2 Prozent aller Unternehmen in der EU betreffen. In Österreich seien es sogar nur 0,06 Prozent der Unternehmen. Das liege hierzulande vor allem daran, dass Österreich viele kleine und mittelständische Unternehmen beheimatet, die von dem Entwurf ausgeschlossen wären. Doch auch die kleineren Unternehmen seien laut der Rechtsanwältin Michaela Krömer in den sogenannten Hochrisikosektoren, wie der Bekleidungsindustrie oder auch der Landwirtschaft, tätig. Die Höhe des Umsatzes und die Anzahl der Mitarbeiter:innen seien dabei keine Messgröße für potentielle Schäden entlang der Lieferkette eines Unternehmens.

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KMUs ausgenommen

Bisher seien kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs) aus dem Entwurf genommen wurden, weil befürchtet wurde, dass dies eine zu hohe Belastung für kleine Unternehmen sei. Die AK Wien widerspricht dieser These jedoch. Laut der Vertreterin und Juristin Julia Wegerer kam die EU-Kommission bereits 2020 in einer Studie zu dem Ergebnis, dass ein strengeres Lieferkettengesetz auch für KMUs keine unverhältnismäßige Belastung wäre. Laut ihr würde es die KMUs nur 0,074 Prozent ihres Umsatzes kosten, wenn sie Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten einhalten müssten. Außerdem habe die EU-Kommission bereits in ihrem jetzigen Entwurf Unterstützung für KMUs vorgesehen.

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Weiterschieben von Verantwortung

Auch wenn Unternehmen nach den Vorgaben der Kommission unter das Gesetz fallen, gäbe es laut den Expert:innen immer noch zu viele Schlupflöcher, wie sich diese aus der Verantwortung ziehen könnten. Das liege daran, dass die Bestimmungen zur Prävention von Rechtsverletzungen noch nicht gut genug ausgearbeitet seien. Mit dem bisherigen Entwurf könnten Unternehmen laut Claudia Saller ihre Verantwortung durch Vertragsklauseln an Zuliefernde weiter schieben: „So wie das bisher im Entwurf steht, können die Unternehmen sehr einfach ihre Verantwortung entlang der Wertschöpfungskette weiterschieben und zwar durch Vertragsklauseln in ihren Zuliefer- oder Serviceverträgen“. Und weiter: „In der Praxis kann ein Unternehmen sagen, ‘Ich bin aus dem Schneider, weil ich habe meinen Zulieferer ein Papier unterschreiben lassen, auf dem steht, ich achte die Menschenrechte.’ Das würde dann ausreichen, dass sie tatsächlich straffrei davonkommen, selbst wenn ein Schaden entsteht.” Deshalb bräuchte es laut Frau Saller eine vorgeschriebene Risikoanalyse mit nötiger Expertise.

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Einklagbarkeit nicht klar geregelt

Die nächste Hintertür ist laut Frau Saller die Einklagbarkeit – falls es in der Lieferkette tatsächlich zu Verstößen käme. Laut Krömer ist es immerhin schon mal ein guter Fortschritt, dass die Kommission in ihren Entwurf Strafen und das Einklagen vor Rechte vorsieht. Laut Saller ist es jedoch noch nicht klar geregelt, wie Betroffenen zu ihrem Recht kommen sollen. Dabei spielten unter anderem Faktoren wie die Prozesskosten, die Beweislast und Verjährungsfristen eine große Rolle. Zudem sei auch noch nicht geklärt, wer überhaupt klagen dürfe. Im deutschen Lieferkettengesetz dürften beispielsweise nur Organisationen im Namen von Betroffenen klagen, die Betroffenen selbst nicht, so die Vertreterin des ECCJ. Gerade aber die Möglichkeit zu einer Sammelklage sei für Kinder im Falle von Kinderarbeit sehr interessant, so Ute Mayrhofer, Anwaltschaftsreferentin der Dreikönigsaktion der Katholischen Jungschar. Die Entscheidung darüber, wer und wie geklagt werden kann, überließe die EU jedoch den Mitgliedstaaten, so Claudia Saller.

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Keine Konsequenzen für Verstöße gegen Klimaschutz

Neben Menschenrecht und Umweltschutz wurde auch gelobt, dass die EU-Kommission den Klimaschutz mit in den Entwurf eingebunden hat. So heißt es in dem Entwurf: “Darüber hinaus müssen Unternehmen der Gruppe 1 über einen Plan verfügen, mit dem sichergestellt wird, dass ihre Geschäftsstrategie die Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 °C im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris berücksichtigt.” Doch welche Konsequenzen Unternehmen tragen müssen, wenn sie diesen Plan nicht erstellen, setzte die Kommission nicht fest. Das kritisierte auch Bettina Rosenberger.

Viel Interpretationsspielraum für zivilrechtliche Haftung

Neben diesen fehlenden Konsequenzen, lasse laut Claudia Saller auch die zivilrechtliche Haftung großen Interpretationsspielraum offen. Die EU-Kommission schrieb dazu in ihrem englischen Entwurf lediglich: „This proposal applies to the company’s own operations, their subsidiaries and their value chains (direct and indirect established business relationships)“ also auf Deutsch „Dieser Vorschlag gilt nicht nur für die Unternehmen selbst, sondern auch für ihre Tochtergesellschaften und die Wertschöpfungsketten (direkt und indirekt etablierte Geschäftsbeziehungen)“. Welche Geschäftsbeziehungen als „etabliert“ gelten, ist jedoch nicht genauer erläutert. Deshalb befürchtet Saller, dass europäische Unternehmen zukünftig eventuell keine langfristigen Beziehungen zu Lieferant:innen in Drittländern aufbauen werden, zu Lasten der Partner:innen vor Ort.

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Expert:innen sehen optimistisch in die Zukunft

Trotz dieser Kritik schauen die Expert:innen optimistisch in die Zukunft. Nach dem Vorschlag der Kommission, müssen dem Gesetzesentwurf nun auch das Parlament und die Mitgliedsstaaten zustimmen. Beim Parlament gäbe es laut Rosenberg jedoch wenig Widerstand zu erwarten, da schon in vorangegangenen Abstimmungen die Stimmung dem Gesetz gegenüber sehr positiv gewesen sei. Dies würde vor allem auch durch Frankreichs EU-Ratspräsidentschaft im Moment begünstigt werden. Immerhin war Frankreich 2017 das erste Land, das ein Lieferkettengesetz beschloss, so Julia Wegerer. Lediglich die zentral und osteuropäischen Staaten stellten bisher ein nicht einschätzbares Risiko dar, da deren Positionen zu dem Entwurf nicht bekannt sind, so Saller.

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Umsetzung in nationales Recht

Nach dem Zustimmen aller EU-Parteien haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzuwandeln. Österreich wollte laut Rosenberger bisher mit einem nationalen Gesetz auf die Vorschläge der EU warten, weshalb die Debatte hier noch nicht so weit fortgeschritten wie in anderen Ländern sei. Mit dem Inkrafttreten des europäischen Lieferkettengesetzes müssten jetzt dann aber auch hier Diskussionen über die Übernahme in nationales Recht geführt werden. Dafür erhoffen sich die Expert:innen Verschärfungen an den Stellen, an denen die EU noch Schlupflöcher gelassen hat: „Ich bin überzeugt, dass der heutige Tag den Beginn einer weitreichenden positiven Entwicklung in Richtung fairer Lieferketten markiert. Wir müssen aber alle gemeinsam weiter konsequent daran arbeiten, dass dieses ambitionierte Ziel in den kommenden Jahren auch tatsächlich umgesetzt wird,“ so Kirner in einer Aussendung von Fairtrade. Und Julia Wegerer ergänzte in Pressegespräch: “Wenn wir erreichen wollen, dass sich etwas ändert, dann darf das kein Programm sein für einige wenige große Unternehmen. Wenn wir den Brüssel-Effekt haben wollen, wenn wir eine große Hebelwirkung erreichen wollen, dann braucht es tatsächlich das Engagement aller Unternehmen.”

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