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EU-Lieferkettengesetz: Klimaauswirkungen bald in Sorgfaltspflicht berücksichtigt?

Proteste für mehr Klimaschutz in San Francisco. © Li-An Lim on Unsplash
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Heute findet der zweite politische Trilog, also die nächste Verhandlung zwischen Mitgliedsstaaten, EU-Parlament und EU-Kommission zum Lieferkettengesetz, statt. Eine wichtige Diskussionsfrage betrifft dabei die Einbeziehung der Klimaauswirkungen in die Sorgfaltspflicht.

GLOBAL 2000, Fridays For Future Austria und RiseUp Uganda setzen sich gemeinsam dafür ein, dass diese fehlenden Klimaverpflichtungen im Lieferkettengesetz festgelegt werden, um auch die elementare Rolle der Konzerne bei der globalen Klimazerstörung einzudämmen. So betont Global 2000 in einer Presseaussendung, dass die Auswirkungen fehlender Klimaverplichtungen beispielsweise durch das aufgedeckte Beispiel der Beteiligung eines österreichischen Unternehmens an der East African Crude Oil Pipeline (EACOP) deutlich gemacht werden können.

„Klimaschutz darf nicht länger freiwillig bleiben”

Der erforderliche rechtliche Rahmen, der Unternehmen zur Reduzierung ihrer Emissionen verpflichtet, fehle bisher: Laut Global 2000 könnte das EU-Lieferkettengesetz ihn auf Grundlage der Sorgfaltspflicht zwar schaffen, jedoch werden im Entwurf der EU-Kommission aus dem Februar 2022 Klimaschutzmaßnahmen nicht explizit in die Sorgfaltspflicht einbezogen. „Klimaschutz darf nicht länger freiwillig bleiben. Das Lieferkettengesetz bietet die Chance, solche Fälle von Klimazerstörung zukünftig zu vermeiden, indem es Konzerne zur Reduktion von Treibhausgasemissionen in ihren Wertschöpfungsketten verpflichtet“, sagt Anna Leitner, Sprecherin für Lieferketten und Ressourcen bei GLOBAL 2000 dazu.

EU-Lieferkettengesetz: Nur „Klimaübergangsplan“ für Unternehmen

Statt einer Rechtsgrundlage, die den CO2-Fußabdruck von Unternehmen reduzieren könnte, beinhaltet der Entwurf lediglich einen „Klimaübergangsplan“. Ursprünglich war geplant, diesen Plan mit der Vergütung der Geschäftsführung zu verknüpfen, doch diese Verbindung wurde im Verhandlungsmandat der Mitgliedstaaten im Dezember 2022 gestrichen.

Nun hat das das EU-Parlament im Juni 2023 in seinem Verhandlungsmandat für das EU-Lieferkettengesetz die Sorgfaltspflicht auf den Klimawandel ausgedehnt. Es wurde beschlossen, den Klimawandel in die Definition der Umweltauswirkungen aufzunehmen. Dadurch würden Unternehmen verpflichtet, ihre Auswirkungen auf den Klimawandel zu analysieren und ihre Emissionen zu reduzieren.

Diese Auswirkungen umfassen nicht nur die direkten Emissionen des Unternehmens und die Emissionen, die durch den Kauf von Energie entstehen. Besonders wichtig ist auch die Berücksichtigung indirekter Emissionen, die durch Aktivitäten in der Vor- und Nachgelagerten Wertschöpfungskette des Unternehmens verursacht werden.

EACOP: Ein österreichisches Beispiel für die Notwendigkeit von Klimaverpflichtungen

Fridays For Future Austria hat etwa erst kürzlich einen Fall aufgedeckt, der die Notwendigkeit von Klimaverpflichtungen am Beispiel eines österreichischen Unternehmens darlegt: Das Unternehmen Isoplus sei am Bau der längsten beheizten Ölpipeline der Welt, der East African Crude Oil Pipeline (EACOP), beteiligt, die Öl von Uganda an die Küste Tansanias transportieren will.

Das Projekt würde jährlich unfassbare 34 Mio. Tonnen CO2 verursachen, was der Hälfte des CO2-Ausstoßes ganz Österreichs entsprechen würde. Dabei wären wissenschaftliche Gremien wie der Weltklimarat oder auch die internationale Energieagentur sich einig, dass ein weiterer Ausbau fossiler Infrastruktur die Einhaltung der Klimaziele von Paris, insbesondere der 1,5 Grad-Grenze, behindern würde. Die EACOP-Pipeline soll außerdem eine 30-m breite Schneise durch ganz Uganda und Tansania ziehen – dabei zerstöre sie rund 400 Dörfer und führe dazu, dass rund 100.000 Menschen in Uganda und Tansania ihre Häuser und ihr Land verlieren.

400 zerstörte Dörfer und 100.000 Menschen ohne Obdach

Nicholas Omonuk, ein ugandischer Aktivist, zeigt sich entsetzt von dem fossilen Zerstörungs-Projekt in seinem Heimatland: „Es ist an der Zeit, dass Unternehmen wie Isoplus zur Rechenschaft gezogen werden. Mit ihren Investitionen und ihren Produkten zerstören sie mein Heimatland und unsere Dorfgemeinschaften. Isoplus stellt hier Profite über den Menschen und unseren Planeten.“

Nachdem der Rat und das Parlament ihre Standpunkte zum Gesetzesentwurf der Kommission festgelegt haben, befindet sich der Trilogprozess in Gang. Es wird erwartet, dass dieser Prozess bis Ende 2023, spätestens jedoch vor den EU-Wahlen 2024 abgeschlossen sein wird. Anschließend liegt es in der Verantwortung der Mitgliedstaaten, die neue EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

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