EU-Parlament verpflichtet Konzerne zu mehr Frauen in Führungsetage
Bis Ende Juni 2026 müssen alle großen börsennotierten Unternehmen in der EU dafür sorgen, dass es mehr Frauen in ihren Führungsetagen gibt. In Straßburg verabschiedete das EU-Parlament dazu eine neue Richtlinie. Am Dienstag nahm das Parlament die Richtlinie über Frauen in Aufsichtsräten an – zehn Jahre nach der erstmaligen Vorlage des Vorschlags. Mit der Richtlinie will man transparente Einstellungsverfahren in Unternehmen erreichen. Bis 2026 sollen mindestens 40 Prozent der Aufsichtsräte (nicht geschäftsführende Direktor:innen) oder 33 Prozent aller Unternehmensleitungsposten weiblich besetzt werden. Jeder EU-Mitgliedsstaat kann sich für eine der beiden Option entscheiden.
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„Endlich eine faire Chance auf Spitzenposition“
„Dies ist ein Mosaikstein von vielen, aber ein ganz wichtiger. Wir geben Frauen endlich eine faire Chance, in Spitzenpositionen von Unternehmen zu gelangen“, sagt Ko-Berichterstatterin Evelyn Regner (S&D, Österreich). „Nachdem es zehn Jahre eine Blockade gegeben hat, ist es nun gelungen. Wir haben Hindernisse in den Mitgliedstaaten überwunden, die aus Prinzip nichts für die Gleichstellung machen wollten oder die meinten, das Ganze würde sich schon von selbst regeln. Unternehmen in der EU müssen nun für ausgewogene Vorstände und Aufsichtsräte sorgen und wenn sie scheitern, werden wir sie zur Verantwortung ziehen können“, fügt Ko-Berichterstatterin Lara Wolters (S&D, Niederlande) hinzu.
In den neuen Vorschriften heißt es, Auswahlverfahren müssen transparent sein. Das wichtigste Kriterium bleibe aber auch künftig die Qualität der Bewerber:innen. Börsennotierte Unternehmen müssen den zuständigen Behörden einmal jährlich Informationen über die Vertretung von Frauen und Männern in ihren Leitungsorganen vorlegen. Wenn sie die gesetzten Ziele nicht erreicht haben, müssen sie mitteilen, wie sie diese erreichen wollen. Diese Informationen müssen auf der Website des Unternehmens in leicht zugänglicher Form zu sehen sein. Für kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten gilt die Richtlinie allerdings nicht.
EU-Parlament verlangt Strafen bei Nichtbefolgung
Um die Maßnahme effektiv durchsetzen zu können, müssen die Mitgliedstaaten wirksame, abschreckende und verhältnismäßige Strafen wie Geldbußen für Unternehmen vorsehen. Wenn der von dem jeweiligen Unternehmen ausgewählte Vorstand oder Aufsichtsrat gegen die Grundsätze der Richtlinie verstößt, könnte ihn ein Gericht für nichtig erklären. Nachdem Parlament und Rat die Einigung nun formell gebilligt haben, tritt die Richtlinie 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen die Vorschriften innerhalb von zwei Jahren umsetzen.
Die Europäische Kommission legte diesen Vorschlag erstmals 2012 vor, das EU-Parlament nahm ihn bereits 2013 an. Das Dossier war im Rat laut dem EU-Parlament vor allem auf Betreiben Deutschlands fast ein Jahrzehnt lang blockiert. Im Juni 2022 kam es schließlich zu einer Einigung bei den Verhandlungsführer:innen von Parlament und Rat. Zurzeit sind lediglich 30,6 Prozent der Vorstandsmitglieder in den größten börsennotierten Unternehmen der EU Frauen. Zwar nimmt der Frauenanteil in Vorständen zu, doch Frauen stellen auch 2022 noch immer weniger als zehn Prozent der Vorstandsvorsitzenden bzw. Geschäftsführer:innen der EU-Firmen.