Klimaschutz

EU-Plan: Mindeststandards für nachhaltige Produktion durch Ökodesign-Verordnung

Das EU-Parlament in Straßburg © Pixabay
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Ökodesign – Was nach einem Trend aus der Kreativbranche klingt, ist in Wahrheit eine derzeit geltende EU-Richtlinie, die demnächst massiv erweitert werden soll. Die Europäische Union will nämlich mit einer Verordnung  – also einem verbindlichen Rechtsakt, den alle EU-Länder in vollem Umfang umsetzen müssen – weitgehende Mindeststandards einführen, um fast allen Produkten auf dem EU-Markt einen grünen Anstrich zu verpassen. Die Herstellung von Produkten soll damit nachhaltiger, langlebiger und umweltfreundlicher werden.

Im Juni 2023 nahmen die Abgeordneten des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit den Bericht an, in dem die Position des Parlaments für die Verhandlungen mit den EU-Regierungen über die Rechtsvorschriften festgelegt wurde. Es wird erwartet, dass das Parlament in der Plenarsitzung diesen Mittwoch grünes Licht für die Verordnung gibt.

Erweiterung der Richtlinie durch Verordnung

Derzeit gilt die Ökodesign-Richtlinie. Zur Erinnerung: Eine Richtlinie ist ein Rechtsakt, in dem ein von allen EU-Ländern zu erreichendes Ziel festgelegt wird. Es ist jedoch Sache der einzelnen Länder, eigene Rechtsvorschriften zur Verwirklichung dieses Ziels zu erlassen.

Dennoch müssen sich Hersteller:innen in der EU bereits an Vorschriften zur umweltgerechten Gestaltung für energieverbrauchsrelevante Produkte wie Heizungen, Kühlschränke, Staubsauger oder Computer halten, um negative Umweltauswirkungen schon in der Entwurfsphase zu reduzieren.

Die EU plant nun einen Schritt weiterzugehen und Vorschriften für fast alle Produkte auf ihrem Markt einführen, denn im März 2022 schlug die Europäische Kommission eine neue Ökodesign-Verordnung vor, die den Geltungsbereich der Verordnung erheblich erweitern würde.

“Wenn wir wirklich nachhaltige europäische Produkte auf den Markt bringen wollen, müssen wir das Thema von Anfang an angehen: Beim Design. Die Ökodesign-Verordnung wird sicherstellen, dass auf dem EU-Markt verkaufte Produkte für den grünen Übergang geeignet und bereit sind”, sagt Ebba Busch, schwedische Ministerin für Energie, Wirtschaft und Industrie und stellvertretende Ministerpräsidentin.

Ökodesign: Alle Umweltaspekte mitdenken

Ökodesign bedeutet also im Grunde die bewusste Einbeziehung von Umweltaspekten in den gesamten Produktentwicklungsvorgang, um Waren mit geringeren Umweltauswirkungen herzustellen. Das Ganze ist natürlich Teil eines Kreislaufwirtschaftspakets, das auch eine EU-Strategie für nachhaltige Textilien und einen Vorschlag zur Stärkung der Verbraucher:innen für den grünen Wandel umfasst.

Produkthaltbarkeit, Reparierbarkeit, Recycling und CO2-Fußabdruck

Die aktuelle Ökodesign-Richtlinie hat bereits Energieeffizienzanforderungen für bestimmte Produktgruppen festgelegt, was zu erheblichen Energieeinsparungen geführt hat. Der neue Vorschlag soll einerseits die Anforderungen auf die meisten Produktkategorien ausweiten und andererseits zusätzliche Aspekte wie Produkthaltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Reparierbarkeit, Energie- und Ressourceneffizienz, Recycling und CO2-Fußabdruck berücksichtigen.

Digitaler Produktpass, Umweltgutscheine und Ökosteuer

Außerdem soll ein digitaler Produktpass eingeführt werden, der Verbrauchern Informationen über Leistung, Rückverfolgbarkeit, Umweltauswirkungen und Anleitungen für Reparaturen oder Recycling liefert.

Die neuen Vorschriften sollen ebenso die Vernichtung unverkaufter Produkte stoppen, umweltfreundliche öffentliche Beschaffung fördern und Anreize wie Umweltgutscheine oder Ökosteuern schaffen, um den Kauf umweltfreundlicher Produkte zu unterstützen.

Parlament stellt Forderungen

Das Europäische Parlament soll den Vorschlag unterstützen, fordere jedoch zusätzlich ein Verbot der vorzeitigen Obsoleszenz und eine Priorisierung der Ökodesign-Anforderungen für bestimmte Produkte wie Eisen, Stahl, Aluminium, Textilien, Möbel, Reifen, Reinigungsmittel und Chemikalien. Es soll ebenso laute Rufe nach der Einrichtung einer öffentlichen digitalen Plattform zum Abgleich von Informationen aus den Produktpässen geben.

 

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