EU-Renaturierung: Wer dafür und wer dagegen ist, der Natur mehr Raum zu geben
Eigentlich, möchte man meinen, müssten da doch alle dafür sein: Das geplante EU-Renaturierungsgesetz („Nature Restauration Law“) sieht vor, dass biologisch vielfältige und widerstandsfähige Ökosysteme in Europa bis 2030 zu 30 Prozent wiederhergestellt werden sollen, bis 2050 dann zu 90 Prozent. Es sollen Wälder aufgeforstet werden, Moore wieder vernässt werden, Flüsse wieder natürlichere Verläufe bekommen und mehr Naturräume in Städten kommen.
Doch auf EU-Ebene ist bei weitem nicht gegessen, dass das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur, 2022 von der EU-Kommission im Rahmen des „Green Deal“ vorgeschlagen, auch so kommen wird. Dass nun Umweltschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) am Sonntag im Alleingang ankündigte, am Montag in Brüssel für das EU-Renaturierungsgesetz zu stimmen, spaltet gerade die politische Landschaft. „Ich kann es nicht mit meinem Gewissen vereinbaren, dass wir diese Chance verstreichen lassen, ohne alles versucht zu haben. Genau deshalb stimme ich morgen beim Rat der EU-Umweltminister:innen diesem #Naturschutzgesetz zu“, so Gewessler – und stellt sich damit gegen die Linie des Koalitionspartners ÖVP.
Gleich nach der Stellungnahme der Ministerin kam es zu einer Flut von Aussendungen. Hier verlaufen die Linien:
Für das EU-Renaturierungsgesetz:
- Grüne
- SPÖ
- NEOS
- Stadt Wien
- Umweltdachverband
- Naturschutzbund
- Klimavolksbegehren
- WWF
- Global 2000
- Greenpeace
Gegen das EU-Renaturierungsgesetz:
- ÖVP
- ÖVP Wien
- ÖVP Kärnten
- FPÖ
- Bauernbund
-
Land&Forst Betriebe Österreich
- Oecolution Austria
Was erhoffen sich die Befürworter:innen?
- Mindern der Gefahr von Hochwasserkatastrophen
- sauberere Luft und Wasser
- Fördern der Artenvielfalt
- Erhöhen die Qualität der Böden und damit der Lebensmittelproduktion
- Beitrag zu sichereren Ernten und zur Ernährungssicherheit
- Abgeltung für Landwirte durch freiwillige Teilnahme am Vertragsnaturschutz
- zusätzliche EU-Gelder für Regionen
Was passt den Gegner:innen denn nicht?
- Gefährdung von Arbeitsplätzen
- Stilllegung und Außer-Nutzung-Stellung von agrarischen Flächen
- Reduktion der Lebensmittelproduktion und dadurch Steigerung der Lebensmittelpreise
- Verschlechterung für Grundeigentümer:innen
- Mehr Bürokratie und Überregulierung, weil es schon 23 Gesetze zu EU-Biodiversität gebe
- Umsetzungskosten bis 2030 zwischen sechs und acht Milliarden Euro
Letztendlich geht es um die Frage, was mit großen Teilen der Böden in der EU künftig passieren darf und was nicht – und wer warum für welche Leistungen EU-Förderungen bekommen soll oder nicht.