EU-Taxonomie: „grünes’”Label für Flug- und Schiffsverkehr würde Klimaziele gefährden
Die Europäische Kommission wird die EU-Taxonomie adaptieren und plant, Flugzeuge und Schiffe, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, dennoch weitestgehend als „grün” zu kennzeichnen. Die NGOs „Protect Our Winters Austria”, „CLAW” und weitere kämpfen jetzt offiziell gemeinsam dagegen an und erwägen, den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) einzuschalten.
Neue EU-Taxonomie: Grüne Investitionslabel einfacher zu erhalten
Bei der EU-Taxonomie handelt es sich um ein Klassifikationssystem, das von der Europäischen Union entwickelt wurde, um wirtschaftliche Aktivitäten hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen zu bewerten. Die Kommission möchte die technischen Kriterien ändern, sodass Flug- und Kreuzfahrtgesellschaften für maßgeblich nachhaltige Aktivitäten ein grünes Investitionslabel verliehen werden kann. Die NGOs „Protect Our Winters Austria” und „CLAW” gemeinsam mit drei weiteren NGOs (Fossielvrij, Dryade und Opportunity Green) kündigten an, dagegen ankämpfen zu wollen, da sie die Finanzierung von mit fossilen Brennstoffen betriebenen Schiffen und Flugzeugen eindeutig nicht als „grünes” Investment sehen. Ihrer Ansicht nach würden die EU-Taxonomie Kriterien dahingehend geändert werden, dass lediglich „schwach ausgestaltete Effizienz-Kriterien” erfüllt werden müssten beziehungsweise es ausreichend wäre, mit einem geringen Anteil grüner Flugzeugtreibstoffe (Sustainable Aviation Fuels – SAF) zu fliegen.
Ryanair, easyJet und Wizz Air würden zu „best-in-class” aufsteigen
Sämtliche neue Flugzeugmodelle, in die Billigfluglinien wie Ryanair, easyJet und Wizz Air bei der Neuanschaffung von Maschinen investieren, würden mit der neuen Regelung als „best-in-class” angesehen. 90 Prozent der aktuellen Flugzeugbestellungen von Airbus ebenso. Große Kreuzfahrtschiffe wie die MSC World Europa werden mit flüssigem Erdgas (Liquified Natural Gas – LNG) betrieben. Auch sie würden nach der Änderung der EU-Taxonomie als „nachhaltig” gelten,.
CLAW – Initiative für Klimarecht und die anderen NGOs haben einen Antrag gestellt, in dem die Europäische Kommission aufgefordert wird, die Einstufung der Luft- und Schifffahrt als „nachhaltige Investition” noch einmal zu überprüfen. Laut CLAW würde die neue Verordnung die Authentizität der EU-Taxonomie als “Goldstandard” für nachhaltige Investments gefährden. Sollte der Antrag erfolglos bleiben, sehen sich die NGOs gezwungen, die Entscheidung vor dem EuGH anzufechten.
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So argumentieren die NGOs
Die neue Taxonomie-Regelung würde den NGOs nach dafür sorgen, dass klimaschädliche Flugzeug- und Schiffstypen, die eine Lebensdauer von 20-50 Jahren haben, noch Jahrzehnte weiter betrieben werden. Das gefährde die EU-Klimaziele für 2030 und 2050 ernsthaft.
„Die EU-Taxonomie ist entscheidend, um sicherzustellen, dass private Finanzmittel im großen Stil in nachhaltige Aktivitäten fließen. Zu ‘schwach’ angesetzte Vorgaben fördern jedoch nur ein klimaschädliches ‘business as usual’, wie dies im Fall der technischen Kriterien für den Flug- und Schiffsverkehr geschehen ist. Wir können es uns nicht leisten, dass treibhausgasintensive Tätigkeiten gefördert und für weitere Jahrzehnte einzementiert werden. Die Kommission hat nun die Chance, diese Rechtswidrigkeiten antragsgemäß zu beseitigen. Tut sie dies nicht, hat das letzte Wort in der Sache aber jedenfalls der EuGH”, sagt Florian Graber von CLAW, der Initiative für Klimarecht.
EU-Standpunkt: Keine Klassifizierung von „guten“ und „bösen“ Unternehmen
Mit den geänderten Kriterien der EU-Taxonomie möchte die EU-Kommission sicherstellen, dass Unternehmen und der Finanzsektor weiterhin unterstützt werden und man gleichzeitig die private Finanzierung von Übergangsprojekten und -technologien fördert. Die neuen Vorschriften sollen die Transparenz auf dem Markt für nachhaltige Investitionen erhöhen. Weiters gibt sie in ihrer Pressemitteilung an, der Rahmen für ein nachhaltiges Finanzwesen komme Unternehmen zugute, die in ihren Übergang zur Nachhaltigkeit investieren wollen. Gleichzeitig heißt es aber:
„Die EU-Taxonomie ist kein Label für grüne Finanzprodukte. Dieses wird vom EU Ecolabel für grüne Finanzprodukte sowie beim EU Green Bond Standard geplant. Sie beinhaltet auch keine Verpflichtung zur Veranlagung in grüne Finanzprodukte, sondern eine Verpflichtung zur Offenlegung von taxonomierelevanten Informationen. Mit der EU-Taxonomie erfolgt auch keine Klassifizierung von „guten“ und „bösen“ Unternehmen.”
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