EU verdonnert Google zu Strafe von 2,42 Mrd. Euro wegen Bevorzugung von Google Shopping
Google hat der EU-Kommission zufolge „seinen eigenen Preisvergleichsdienst in seinen Suchergebnissen ganz oben platziert und Vergleichsdienste der Konkurrenz herabgestuft“ – das sei „Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung“ und ein Verstoß gegen das EU-Kartellrecht. Deswegen wurde der Betreiber der weltweit führenden Suchmaschine heute zu einer satten Geldstrafe von 2,42 Milliarden Euro verdonnert. Google erwägt, gegen das Urteil Einspruch zu erheben.
Das Unternehmen muss seinen Dienst„Google Shopping“ nun innerhalb von 90 Tagen abstellen. Ansonsten muss es Zwangsgelder von bis zu 5 Prozent des durchschnittlichen weltweiten Tagesumsatzes seiner Muttergesellschaft Alphabet zahlen. Konkret werden der Suchmaschine zwei Dinge vorgehalten: Sie würde den eigenen Preisvergleichsdienst systematisch am besten platzieren, und konkurrierende Preisvergleichsdienste würden in seinen Suchergebnissen benachteiligt.
Die Sicht von Google
In einem Blogeintrag stellt Kent Walker, SVP & General Counsel von Google, die Sicht des Internetkonzerns dar. Die Ergebnisse und die Möglichkeit, dort Produkte zu bewerben, sei wichtig für europäische Firmen, um etwa gegen eBay und Amazon konkurrieren zu können. Man würde dem Entscheid der EU-Kommission „respektvoll“ nicht zustimmen und nach Analyse der Details möglicherweise berufen.
Der Streit zwischen Google und der EU schwelt seit einigen Jahren. Dem Konzern wird auch vorgeworfen, seine seine Marktmacht mit dem mobilen Betriebssystem Android zu missbrauchen. Dort sind Google-eigene Apps und die Suchmaschine vorinstalliert (Trending Topics berichtete). Seit 2016 geht die EU-Kommission auch gegen das Kerngeschäft von Google, die Online-Werbung, vor – dabei geht es um „AdSense for Search“, das in die Webseiten Dritter eingebunden werden kann.