EU verschärft die Regeln für Krypto-Börsen und Anbieter von Wallets
Die EU macht wieder einen Schritt in Richtung stärkere Regulierung für Kryptowährungen. Am Montag ist die 5. Geldwäscherichtlinie durch die Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft getreten. Jetzt haben die Mitgliedsstaaten bis 10. Jänner 2020 Zeit, die neue Richtlinie umzusetzen. Damit will die EU den anonymen Kauf von Krypto-Assets einschränken, um Geldwäsche besser verfolgen zu können. Konkret sollen Krypto-Börsen und Anbieter von Wallets künftig verpflichtend die Identität ihrer Nutzer sowie deren Wallet-Adressen in einer zentralen Datenbank speichern.
Dieselben Sorgfaltspflichten wie für Finanzinstitute
Grundsätzlich sollen für Kryptobörsen und Wallet-Anbieter bei der Kontrolle ihrer Kunden dieselben Sorgfaltspflichten gelten wie für Finanzinstitute. Konkret soll die Geldwäscherichtlinie vollinhaltlich auch für alle Anbieter einer Tauschmöglichkeit von Bitcoin und Co. in Fiatgeld und Wallet-Anbieter gelten.
Krypto-Plattformen stehen nun also vor der Herausforderung, umfassende Systeme zur Prävention von Geldwäsche zu implementieren. So müssen Finanzinstitute etwa Belege sämtlicher Transaktionen bis zu zehn Jahre nach Ende der Geschäftsbeziehung aufbewahren. Dasselbe gilt für die Identifikation von Kunden. Sämtliche Kundeninformationen müssen auf Nachfrage der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zur Verfügung gestellt werden.
„Terroristische Gruppen nutzen diese Anonymität“
Bisher waren Krypto-Plattformen nicht verpflichtet, der EU verdächtige Aktivitäten zu melden, heißt es in dem Text der Richtlinie. Und weiter: „Daher könnten terroristische Gruppen Gelder in das Finanzsystem der Union oder zwischen Netzen virtueller Währungen transferieren, indem sie die Transfers entweder verbergen oder sich die Anonymität, die diese Plattformen ermöglichen, zunutze machen“. Neben der Verpflichtung der Plattformen sollen zu diesem Zweck auch die Kompetenzen der nationalen Meldestellen ausgeweitet werden.
Transaktionen mit Bitcoin und Co. lassen sich zwar schon jetzt mit etwas Aufwand nachverfolgen, die EU will aber das „Missbrauchspotenzial für kriminelle Zwecke “ minimieren.