EU wirft Apple Marktmissbrauch beim Bezahldienst Apple Pay vor
Es ist eine praktische Funktion, die von vielen Banken auch in Deutschland und Österreich unterstützt wird: Per NFC-Chip und passender Software kann man das iPhone mittels „Apple Pay“ zur Geldbörse machen und unterwegs an NFC-fähigen Terminals bezahlen oder Bargeld abheben. Nicht so toll findet die EU-Kommission den Bezahl-Dienst. Denn der verstoße wegen Einschränkungen gegen die Wettbewerbsvorschriften.
„Durch Beschränkung des Zugangs zu einer Standardtechnologie für kontaktlose Zahlungen mit mobilen Geräten in Geschäften („NFC“ (Nahfeldkommunikation) oder „tap and go“) schränkt Apple den Wettbewerb im Bereich der mobilen Geldbörsen auf iOS-Geräten ein“, heißt es aktuell aus Brüssel. Die Kommission beanstandee, dass Apple die Entwickler:innen von Apps für mobile Geldbörsen daran hindere, auf iOS-Geräten auf die erforderliche Hardware und Software (sogenannte „NFC-Inputs“) zuzugreifen, wovon die unternehmenseigene Lösung, Apple Pay, profitiere. Und deswegen wird nun offiziell eine kartellrechtliche Untersuchung eingeleitet.
„Für die Integration der europäischen Zahlungsverkehrsmärkte ist es wichtig, dass den Verbrauchern die Vorteile eines wettbewerbsbasierten und innovativen Marktumfelds zugutekommen. Uns liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass Apple den Zugang Dritter zu Schlüsseltechnologien beschränkt hat, die für die Entwicklung konkurrierender mobiler Geldbörsen für Apple-Geräte benötigt werden“, heißt es seitens der für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission, Margrethe Vestager. „In unserer Mitteilung der Beschwerdepunkte stellen wir vorläufig fest, dass Apple den Wettbewerb zugunsten seiner eigenen Lösung Apple Pay beschränkt haben könnte. Ein solches Verhalten würde einen Verstoß gegen unsere Wettbewerbsvorschriften darstellen.“
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Milliardenstrafe möglich
Verstöße gegen das EU-Wettbewerbsrecht können, wie die Vergangenheit zeigte, mit Milliardenstrafen geahndet werden. Denn Brüssel kann dabei Geldbußen in Höhe von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des betroffenen Unternehmens verhängen – bei Apple sind das viele Milliarden Euro. Bereits Google hat in den letzten Jahren erfahren, dass Milliardenstrafen bei Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht möglich sind. Apple steht bereits wegen der Bevorzugung seines eigenen Musik-Streaming-Dienstes auf seinen Geräten im Visier der europäischen Wettbewerbshüter:innen. Nun gibt es die nächste Untersuchung.
Wann es ein Urteil geben wird, ist aktuell nicht absehbar. „Es gibt keine verbindlichen Fristen für den Abschluss einer kartellrechtlichen Untersuchung. Die Dauer einer solchen Untersuchung hängt von verschiedenen Faktoren ab, u. a. von der Komplexität des Falls, dem Umfang, in dem die betreffenden Unternehmen mit der Kommission kooperieren, und der Ausübung der Verteidigungsrechte“, heißt es seitens EU-Kommission.
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