Kommentar

Europa hat Startup immer noch nicht verstanden. Hier ein aktuelles Beispiel.

Europa auf der Karte. © Pixabay
Europa auf der Karte. © Pixabay
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Am Freitag Abend haben sich die EU-Mitgliedsstaaten mehrheitlich auf einen Kompromiss der Urheberrechtsreform geeinigt. Nächste Woche soll mit dem EU-Parlament abschließend verhandelt werden, damit die neuen Regeln noch vor den EU-Wahlen im Mai durchgeboxt werden können.

So weit, so gut. Dass es bisher ein ordentliches Hin und Her um die Copyright-Reform gab (sie kommt, sie kommt nicht, Trending Topics berichtete), ist auch dem berühmt-berüchtigten Artikel 13 zu verdanken. Denn er besagt, dass Plattform-Betreiber auch dafür haften sollen, was User dort veröffentlichen.

Gerangel ums Urheberrecht

Und weil auf YouTube, Facebook, Twitter und anderen Plattformen auch manchmal gerne urheberrechtlich geschützter Content (also z.B. Songs, Ausschnitte aus Filmen) hochgeladen wird, sollen sie künftig dafür sorgen, dass das nicht mehr passiert.

Das kann man nun auf zwei Wegen regeln. Entweder besorgt man sich alle Lizenzen, damit die Inhalte veröffentlicht werden dürfen, oder man verhindert, dass geschützte Inhalte überhaupt veröffentlicht werden. Wenn aber selbst YouTube sagt, dass man sich alle notwendigen Lizenzen nicht besorgen könne („finanzielles Risiko!“), dann bleibt wohl nur die zweite Option: Man muss aussieben, was veröffentlicht wird, und zwar mit Upload-Filtern.

Nun argumentierten viele, dass solche Upload-Filter ein Zensurwerkzeug wären und die Meinungsfreiheit im Netz beschneiden würden. Auch Argumente aus wirtschaftlicher Sicht gibt es: Wie soll Europa bloß adäquate Konkurrenten zu YouTube und Facebook hervorbringen, wenn es sich kleinere Firmen nicht leisten können, sich A) entweder die Content-Lizenzen zu besorgen oder B) Upload-Filter zu installieren.

Ausnahmen für kleine Firmen

Deutschland und Frankreich haben sich wegen der erhitzten Debatte („Immenser Schaden für europäische Startups!“) nun auf einen Kompromiss geeinigt, dem eine Mehrheit an Mitgliedstaaten zugestimmt hat. So soll es eine Ausnahme von den Upload-Filtern für kleine Firmen (neben nicht-kommerziellen Angeboten) geben, die folgende Kriterien erfüllen:

  • weniger als 3 Jahre im EU-Markt aktiv
  • weniger als 10 Mio. Euro Jahresumsatz
  • weniger als 5 Mio. monatlich aktive Nutzer

Das klingt erst mal nett, nur: Erfolgreiche Startups haben die Angewohnheit, schnell zu wachsen. 5 Millionen Nutzer, zehn Millionen Euro Umsatz, das klingt groß. Aber selbst nach dem Erreichen solcher Größenordnungen wären Content-Plattform-Startups weiter Zwerge neben den US-Rivalen, gegen die die Urheberrechtsreform ja eingeführt wird.

Und wenn sie vorher gut gewachsen sind, dann würden sie plötzlich an die rechtliche Glasdecke stoßen und müssten die selben Regeln einhalten wie die US-Giganten, die das Zig-Fache umsetzen und zig-fach mehr Nutzer haben.

Man gründet nicht, um ein Startup zu gründen

Wenn die EU Ausnahmen für Startups macht, dann hat sie Startup noch immer nicht verstanden. Ein echter Founder gründet nicht, um ein Startup zu führen, sondern um ein großes Unternehmen aufzubauen. Eines mit hunderten Mitarbeitern, hunderten Millionen Euro Umsatz, und eines, dass es hoffentlich auch in 10 Jahren noch gibt. Ein Startup ist der Weg eines Gründers, nicht sein Ziel.

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