Facebook: 110 Millionen Euro Strafe wegen „irreführender Angaben“ bei WhatsApp-Übernahme
In einer soeben veröffentlichten Pressemitteilung informiert die EU-Kommission, gegen Facebook eine Geldbuße von 110 Mio. Euro verhängt zu haben. Der Grund: Das US-Unternehmen hat im Rahmen der von der Kommission im Jahr 2014 nach der EU-Fusionskontrollverordnung durchgeführten Prüfung seiner Übernahme von WhatsApp unrichtige bzw. irreführende Angaben gemacht hat. Damals heiß es seitens Facebook, nicht in der Lage zu sein, einen zuverlässigen automatischen Abgleich zwischen den bei Facebook bzw. bei WhatsApp unterhaltenen Benutzerkonten vorzunehmen.
Im August 2016 kündigte WhatsApp dann aber doch die Möglichkeit an, die Telefonnummern der WhatsApp-Nutzer mit den jeweiligen Facebook-Nutzerprofilen zu verknüpfen (Trending Topics berichtete). Ziel war auch, diese Daten zu Werbezwecken zu verwenden.
Facebook: „Fehler nicht absichtlich passiert“
Die EU-Kommission stellte fest, dass dieser Datenabgleich bereits 2014 technisch möglich war. Die Geldbuße hat allerdings keinen Einfluss die Genehmigung der Fusion von Facebook und WhatsApp und hat außerdem nichts mit laufenden nationalen Kartellrechtsverfahren noch mit Fragen des Schutzes der Privatsphäre und des Datenschutzes zu tun. Facebook zahlte 2014 rund 22 Milliarden Dollar für die Messaging-App, die heute etwa bei Jugendlichen zu den meist genutzten Apps gehört und die SMS in der Privatkommunikation obsolet gemacht hat.
Der Strafe vorausgegangen, dass sowohl Deutschland als auch Großbritannien Facebook die Zusammenführung von Nutzerdaten untersagte. In Italien fasste Mark Zuckerbergs Firma kürzlich eine Drei-Millionen-Euro-Strafe wegen der versuchten Zusammenführung von Facebook- und WhatsApp-Daten aus. In einem Statement seitens Facebook heißt es, dass man „mit besten Gewissen“ gehandelt hätte und die Fehler, die man 2014 bei der Information der EU-Kommission zur WhatsApp-Übernahme gemacht hat, nicht absichtlich passiert wären. Aus Sicht von Facebook sei die Angelegenheit damit gegessen, auf den Merger hätte die Strafe keinen Einfluss.