Fahrrad und Co: Österreich senkt Steuern auf „kleine Reparaturen“
Geräte neu zu produzieren verbraucht viele Ressourcen und Energie und verursacht dabei auch viel CO2. Die EU setzt daher massiv auf das Thema Kreislaufwirtschaft und ein wichtiger Teil davon sind auch Reparaturen. Österreich hat deshalb nun zumindest auf „kleine Reparaturen“ die Mehrwertsteuer gesenkt. Der Mehrwertsteuersatz sinkt bei diesen im Zuge des ersten Teils der ökosozialen Steuerreform von 20 auf 10 Prozent. „Kleine Reparaturen“, darunter fallen allerdings nur Kleidung, Schuhe und Fahrräder.
Autos oder Elektrogeräte wie Waschmaschinen, bei denen eine Reparatur im Vergleich zur Produktion besonders viel bringen würde, sind davon ausgenommen. Laut Regierung liegt das am EU-Mehrwertsteuerrecht, das eine Senkung in diesen Bereichen derzeit nicht zulasse.
Förderungen für größere Reparaturen
Einzelne Bundesländer haben immer wieder Förderungen für Reparaturen, die vor allem für die Instandsetzung von Elektrogroß- und Kleingeräten genutzt wird. Die jüngste davon ist der Wiener Reparaturbon, der 50 Prozent der Kosten mit maximal 100 Euro pro Person fördert. Der Bon kann selbst ausgedruckt und wie ein Gutschein eingelöst werden und kam so gut an, dass er mit aufgestocktem Budget bis 1. Jänner verlängert wurde. 1,6 Millionen Euro will die Stadt dafür bis 2023 in die Hand nehmen.
Bei vielen Geräten ist die Reparatur allerdings problematisch, da Hersteller sie oft Erschweren oder Ersatzteile kaum erhältlich sind. Dagegen will die EU mit einem „Recht auf Reparatur“ vorgehen. Eine entsprechende Vorlage hat nun das EU-Parlament passiert und muss nun von der EU-Kommission in einen Gesetzestext formuliert werden. Geplant ist unter anderem ein einheitliches Label zur Lebensdauer von Produkten und genaue Angaben zur Reparatur.