Finanzmarktaufsicht warnt vor Anlagebetrug bei Krypto-Assets
Die Finanzmarktaufsicht warnt vor Anlagebetrug bei Krypto-Assets. Neben dem Vertrieb „betrügerischer Krypto-Assets“ nehme vor allem der kriminelle Handel mit virtuellen Währungen weiter zu. Auch vor „dubiosen Trading-Plattformen“ warnt die FMA.
Warnung vor dubiosen Plattformen
Zwei Drittel der Hinweise auf Anlagebetrug würde heute bereits Angebote im Zusammenhang mit Krypto-Assets und virtuellen Währungen betreffen, schreibt die FMA weiter. Dafür geworben werde auf bekannten Plattformen, beispielsweise auf Facebook, WhatsApp, TikTok oder Telegram. Gewarnt wird explizit vor „dubiosen Trading-Plattformen“. Dort würden insbesondere finanzielle Differenzgeschäfte (CFDs), Fremdwährungshandel (FOREX) oder binäre Optionen sowie „angeblich automatisierter Handel mit derartigen vermeintlichen Anlageprodukten“ angeboten. Wie die FMA anmerkt, ist das Angebot binärer Optionen an Kleinanleger in der EU verboten, das von CFDs „regulatorisch stark eingeschränkt“. Das dürfte die schwarzen Schafe unter den Krypto-Plattformen aber nicht vor falscher Werbung abhalten. Ein Drittel der Hinweise auf Anlagebetrug betraf darüber hinaus betrügerische Angebote mit traditionellen Anlageprodukten wie Aktien oder Gold sowie verschiedene Formen von Vorschussbetrug.
Whistleblower im Einsatz
Die Hinweise, von denen oben die Sprache ist, erhalte die FMA überwiegend von Whistleblowern. Diese hätten sich „zu einer wichtigen Informationsquelle für die Finanzmarktaufsicht“ entwickelt. Insofern würden die Tippgeber auch entsprechend geschützt: „Unsere webbasierte Whistleblower-Plattform garantiert den Hinweisgebern technisch absolute Anonymität. Die Informationen werden kryptographisch verschlüsselt, so ist es weder für uns noch für Strafverfolgungsbehörden möglich, den Informanten technisch zu identifizieren“, so der Vorstand der FMA, Helmut Ettl und Eduard Müller. „Das schafft Vertrauen und Sicherheit, und ist einer der wesentlichen Gründe, warum dieser Informationskanal immer mehr Zuspruch erfährt.“
Sicherheit für Tippgeber
Gleichzeitig ermögliche ein „anonymisiertes, ebenso abgesichertes Postfach“ die Kommunikation zwischen der Behörde und dem Hinweisgeber. Ettl und Müller: „Unsere Whistleblower-Plattform ist so ein wichtiges – oft auch präventiv wirkendes – Instrument im Kampf gegen Anlagebetrug sowie unseriöse Marktpraktiken. Missstände können oft früh erkannt werden, und Schaden dadurch begrenzt oder gänzlich verhindert werden. Es leistet einen wertvollen Beitrag zum Schutz der Konsumenten, Anleger und Gläubiger.“ Die Zahlen belegen das: So wurden im Jahr 2020 bereits 278 Hinweise über die Whistleblower-Plattform auf der Website der FMA eingebracht, ein Rekordwert. Whistleblower-Hinweise hätten darüber hinaus im vergangenen Jahr zu sieben Investorenwarnungen, 42 Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft sowie „einer Vielzahl behördlicher Verfahren der FMA“ sowie Straferkenntnissen geführt.