Beteiligung von Mitarbeiter:innen: fiskaly scharrt bereits in den Startlöchern
Der Fiskus zu Besuch bei fiskaly: Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) hat heute vormittag das auf digitale Belege und Cloud-Fiskalisierung spezialisierte Wiener Scale-up fiskaly der Gründer Patrick Gaubatz, Johannes Ferner und Simon Tragatschnig besucht. Der Grund: Er wollte noch einmal Aufmerksamkeit auf die beiden kommenden Startup-Gesetze zu FlexCo und Mitarbeiter:innenbeteiligung lenken, die voraussichtlich am Donnerstag final im Parlament beschlossen wird und dann mit Anfang 2024 in Kraft treten soll.
„Wir sind ein bissl besser als die Deutschen, beim Fußball etwa, und beim Startup-Paket“, sagt Brunner bei dem Termin. Gemeint ist vor allem die nun geregelte Dry-Income-Besteuerung von Anteilen, die Jungfirmen an Mitarbeiter:innen vergeben. Es hätte „Nachholbedarf bei steuerlichen Aspekten der Mitarbeiter:innenbeteiligung“ gegeben, und das sei jetzt geregelt. Zur Erinnerung: Ab 2024 können Firmen mit maximal 100 Mitarbeiter:innen (mehr dazu hier) bis zu 25 Prozent an diese vergeben. Der Zweck: die langfristige Bindung und Incentivierung von Kernfachkräften und Talenten. ¼ wird auf Lohnsteuer-Basis versteuert, die restlichen ¾ mittels Kapitalertragssteuer (27,5 %), und zwar erst dann, wenn die Shares verkauft werden, spätestens aber nach zehn Jahren.
Fiskaly, dass vor allem in Deutschland ein starkes Geschäftsmodell rund um digitale Belege (z.B. dm, Müller, ready2order, Orderbird, Speedy, sumup, Uber, Oracle sind Kunden) aufgebaut hat, plant, eine der ersten österreichischen Firmen zu sein, die diese neue Beteiligungsform für Mitarbeiter:innen umsetzen will. Bisher hätte man das über so genannte „Phantom Shares“ machen wollen, würde das Modell aber nun auf die neue MA-Beteiligung umlegen, so CEO Johannes Ferner. Ihm zufolge sollten etwa 15 Prozent der insgesamt 83 Mitarbeiter:innen über diesen Weg Anteile an fiskaly bekommen. Leitende Angestellte und frühe Mitarbeiter:innen werden es sein, die dann fiskaly-Shareholder sein werden.
„Der Zeitpunkt der Besteuerung ist entscheidend, weil niemand das Geld upfront zahlen kann“
Bisher wäre die Beteiligung der Team-Mitglieder steuerlich nicht sinnvoll gewesen, weil: „Wir wollen unsere Mitarbeiter natürlich mitpartizipieren lassen am Erfolg, aber sie hätten einen sofortigen Schaden gehabt“, so Ferner. Denn bisher sei die Steuer für diese Anteile sofort fällig gewesen – gerade für junge Team-Mitglieder oft unmöglich, sie zu bezahlen. „Der Zeitpunkt der Besteuerung ist entscheidend, weil niemand das Geld upfront zahlen kann. Das wäre für den einzelnen Mitarbeiter unleistbar“, so Ferner.
Warum diese Anteile im Liqiditätsfall (also z.B. Exit des Unternehmens) in einem Mischsystem besteuert (¼ auf Lohnsteuer-Basis, ¾ nach KESt) werden, begründet Brunner, weil die mit Anteilen Begünstigten zwar nun Beteiligte wären, aber eben auch auch Mitarbeiter:innen seien. Im Finanzministerium rechnet man mit 5 bis 10 Mio. Euro Steuerentgang. Wie berichtet, wertet die Regierung die Maßnahme als Erfolg, wenn „im Jahresdurchschnitt mehr als 700 Beschäftigte von dem neuen Modell profitieren“. Dazu müsste grob gerechnet pro Jahr 140 Startups jeweils 5 Mitarbeiter:innen beteiligen.
Bei Fiskaly sind es also etwa 12 Mitarbeiter:innen, die 2024 im neuen Beteiligungsmodell Shares ihres Unternehmens bekommen sollen. Wichtig zu wissen: Fiskaly muss dazu keine FlexCo gründen, sondern kann das auch als GmbH tun – mit 83 Mitarbeiter:innen und etwa 10 Mio. Euro Jahresumsatz liegt man unter den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzen. Hier noch einmal die Hard Facts zur Mitarbeiter:innenbeteiligung:
- Das Unternehmen beschäftigt im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 100 Arbeitnehmer:innen
- Die Umsatzerlöse betragen nicht mehr als 40 Millionen Euro
- Das Unternehmen ist nicht vollständig in einen Konzernabschluss einzubeziehen
- Die Anteile am Kapital oder den Stimmrechten am Unternehmen werden nicht zu mehr als 25% durch Unternehmen gehalten, die in einen Konzernabschluss einzubeziehen sind.
- Die Anteile werden dem Arbeitnehmer innerhalb von zehn Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres der Gründung des Unternehmens gewährt
- Besteuerung der Anteile im Liquiditätsfall bzw. spätestens nach 10 Jahren mit ¼ auf Lohnsteuer-Basis, ¾ nach KESt
- Dienstverhältnis muss bereits zumindest zwei Jahre gedauert haben
- Mitarbeiter:innen müssen die Shares mindestens drei Jahre behalten
Startup-Gesetz: Es bleibt bei 100 Mitarbeiter:innen, die beteiligt werden können