Fixkostenzuschüsse werden von bis zu 75 auf bis zu 100 Prozent erhöht

Das Finanzministerium hat heute bekannt gegeben, dass es für die Fixkostenzuschüsse als Corona-Hilfe ab September eine zweite Phase geben wird. Gilt bisher, dass bis zu 75 Prozent der Fixkosten (bei einem Umsatzausfall von 80 bis 100 Prozent) durch staatliche Gelder gedeckt werden können, so sollen es künftig sogar bis zu 100 Prozent sein. Die zugehörigen Richtlinien, die auf der Webseite des Finanzministeriums veröffentlicht wurden, brauchen noch grünes Licht von der EU-Kommission. Damit wir in den nächsten Wochen gerechnet.
„Auch wenn die Stimmung in der Wirtschaft langsam besser wird, wird es weiterhin Branchen geben, für die die Aussicht über den Herbst hinaus trüb bleibt. Die Übernahme der Fixkosten durch den Staat soll den betroffenen Unternehmen langfristig helfen“, heißt es seitens Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP).
„Die Zuschusshöhe ist jetzt fix proportional zum Umsatzausfall: fallen 50 Prozent der Umsätze weg, gibt’s 50 Prozent Zuschuss zu den Fixkosten. Das ist einfach verständlich und setzt keine kontraproduktiven Anreize, bewusst auf Umsätze zu verzichten, nur um in eine andere Stufe zu fallen. Außerdem bleiben stark betroffene Unternehmen nicht mehr auf einem Restbetrag sitzen: bei 100 Prozent Umsatzausfall gibt’s auch 100% Zuschuss“, so Jakob Schwarz, Budgetsprecher der Grünen.
Ab 30 Prozent Umsatzrückgang
Ebenfalls neu ist: Die Fixkostenzuschüsse können ab 30 Prozent Umsatzrückgang beantragt werden, bisher galten 40 Prozent. Neu ist außerdem, dass die Definition der Fixkosten um AfA, fiktive Abschreibungen für bewegliche Wirtschaftsgüter und frustrierte Aufwendungen ergänzt wird. Auch Leasingraten und Finanzierungsleasing werden zur Gänze übernommen.
Zuschüsse gibt es für bis zu sechs zusammenhängende Monate im Zeitraum 16. Juni 2020 bis 15. März 2021. Die Beantragung erfolgt über FinanzOnline, die Auszahlung erfolgt in zwei Tranchen. Die erste Tranche kann ab 16. September beantragt werden und umfasst 50Prozent des voraussichtlich auszubezahlenden Betrags, dafür sind Umsatzausfall und Fixkosten bestmöglich zu schätzen. Die zweite Tranche kann ab 16. Dezember 2020 beantragt werden, dafür ist die Übermittlung qualifizierter Daten aus dem Rechnungswesen erforderlich. Gemeinsam mit dem Fixkostenzuschuss aus Phase 1 erhalten Unternehmen einen Teil ihrer Fixkosten für insgesamt neun Monate ersetzt.
Die Höhe der Umsatzausfälle und Fixkosten ist ab Tranche 2 durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter zu bestätigen, heißt es seitens Finanzministerium – auch dann, wenn der beantragte Gesamtzuschuss 12.000 Euro übersteigt. Die Kosten für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter werden bis maximal 500 Euro als Fixkosten berücksichtigt.
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