Reaktion

FlexCo: Wirtschaftsministerium vermisst „zentrale Punkte“

Margarete Schramböck sprach über das Kaufhaus Österreich. © BMDW/Hartberger
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Nach der scharfen Kritik des Startup-Komitees an dem Entwurf zur geplanten Gesellschaftsrechtsform FlexCo/FlexKapG (flexible Kapitalgesellschaft) meldet sich nun auch das Wirtschaftsministerium zu Wort. „Uns ist wichtig, dass die neue Rechtsform in der Praxis gut angenommen wird und einen effizienten und modernen Rahmen für Startups und innovative KMU bietet. Wir orientieren uns hier insbesondere an internationalen Beispielen, denn gerade Startups sind ja in einem globalen Wettbewerb“, heißt es seitens Wirtchaftsministeirum. „Im aktuellen Entwurf zur FlexKapG sind bereits gute Punkte enthalten, leider fehlen jedoch weiterhin wesentliche Kernpunkte.“

Zur Erinnerung: Die Initiative zu der neuen Rechtsform vor allem für Startups ging vom Wirtschaftsministerium aus. 2020 wurden eine Reihe von Punkten formuliert – unter anderem ein komplett digitaler Gründungsvorgang, Mindestnennkapital von 5.000 Euro und vieles mehr (Trending Topics berichtete).

Nach etwa eineinhalb Jahren Verhandlungen liegt nun aber seitens Justizministerium ein Entwurf vor, der vom Startup-Komitee strikt abgelehnt wird – unter anderem, weil die steuerliche Behandlung von Mitarbeiter:innenbeteiligungen weiterhin nicht geklärt ist (Trending Topics berichtete). Auch scheint es so, als hätten Notariatskammer und Arbeiterkammer ein Wörtchen mitzureden gehabt, um ihre Interessen einzubringen.

Startup-Aufstand gegen die geplante Gesellschaftsrechtsform FlexCo

Einbindung der Notar:innen soll entfallen

„Wesentliche Änderungen zum ursprünglichen Vorschlag gibt es deswegen, weil viele zentrale Punkte bisher nicht aufgegriffen wurden. Der Entwurf, wie er aktuell am Tisch liegt, bietet für die wesentlichen Probleme und Wettbewerbsnachteile von auf internationales Wachstum ausgerichteten Startups und innovativen KMU (noch) keine ausreichenden Lösungen“, heißt es seitens Wirtschaftsministerium weiter.

Nun werden dort die Forderungen an die FlexKapG wiederholt bzw. konkretisiert. Diese Liste ließ das Wirtschaftsministerium Trending Topics zukommen:

  • Entfall der verpflichtenden notariellen Einbindung, etwa bei Kapitalerhöhungen, Anteilsübertragungen, Ausübung von Bezugsrechten, Anmeldungen zum Firmenbuch, etc. Das würde eine einfache Beteiligung von Investor*innen am Unternehmen wesentlich erleichtern.
  • Eine unkomplizierte Möglichkeit, Mitarbeiter*innen zu beteiligen. Wichtig ist, dass man sich in diesem Punkt an international üblichen Modellen orientiert, um den österreichischen Unternehmen ein brauchbares Instrument an die Hand zu geben, im Kampf um die klügsten Köpfe attraktive Bedingungen anbieten zu können. Einschränkungen und zusätzliche Pflichten bringen die Gefahr, dass eine Verwendung der neuen Beteiligungsmöglichkeit praxisfremd und untauglich wird.
  • Eine einfache, unbürokratische und digitale Gründungsmöglichkeit. Hier gibt es keine Verbesserungen im Vergleich zu den Gründungserfordernissen der GmbH. Vereinfachungen wurden nur für eine Ein-Personen-FlexKapG aus dem GmbH-Recht übernommen. Auch hier werden die Bedürfnisse von Startups und innovativen KMU verkannt, die nur in wenigen Fällen alleine gründen.
  • Kapitalmaßnahmen wie bedingtes und genehmigtes Kapital auf die Bedürfnisse von Startups und innovativen KMU anpassen. Aktuell gleichen die Vorschläge den Vorgaben aus dem AktG, verkennen aber, dass Startups gerade in den ersten Jahren hohen Finanzierungsbedarf haben und daher gewisse Begrenzungen aus dem AktG nicht passen.
  • Entbürokratisierung der Prüfpflichten am Firmenbuchgericht. Hier gibt es keinerlei Änderungen. Es gibt kaum noch Länder, die für Kapitalgesellschaften eine Mehrfach-Qualitätssicherung beim Firmenbuch vorsehen. Dadurch werden Eintragungen verzögert und gerade der zeitliche Faktor ist für Startups und innovative KMU von großer Bedeutung.
  • Freie Ausgestaltung von Anteilsklassen. Aktuell sind unterschiedliche Anteilsklassen möglich, doch deren freie Ausgestaltung ist noch eingeschränkt.
  • Senkung des Mindeststammkapitals. Der aktuelle Vorschlag sieht EUR 35.000,- bzw. EUR 10.000,- bei Inanspruchnahme einer Gründungsprivilegierung vor. Man bleibt sehr eng an den Vorgaben der GmbH. Dabei hätte eine neue Rechtsform so viel mehr Gestaltungsspielraum und benötigt ein Vehikel wie eine „Gründungsprivilegierung“ nicht.
  • Keine strengeren Vorgaben bei Verpflichtung zur Einführung eines Aufsichtsrats. Es ist nicht nachvollziehbar, warum hier strengere Vorgaben als in der GmbH gelten müssen.
  • Abschaffung der Veröffentlichungspflichten in der Wiener Zeitung, die nicht mehr zeitgemäß sind

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„In konstruktiven Diskussionen mit dem BMJ“

Das bedeutet: Die Verhandlungen werden nun weitergehen, die Sache ist nicht in stein gemeißelt. „Wir schätzen die gute Zusammenarbeit mit dem BMJ zur Umsetzung einer neuen Rechtsform für den Wirtschaftsstandort! Das Projekt ist dringend notwendig, weil sich die Anforderungen der modernen Volkswirtschaft in den letzten Jahren verändert haben“, heißt es seitens Wirtschaftsministerium. „Aktuell sind wir in konstruktiven Diskussionen mit dem BMJ und zuversichtlich, dass das bestehende Potential für eine erfolgreiche neue Rechtsform noch besser ausgeschöpft wird.“

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