FMA-Interview

Krypto-Assets: „Seriöse Anbieter sollten ureigenstes Interesse haben, schwarze Schafe selbst auszusortieren“

FMA-Vorstand Eduard Müller. © FMA
FMA-Vorstand Eduard Müller. © FMA
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Die Finanzwelt steht im Umbruch. Gerade bricht die zweite Welle der Fintechs über Europa herein. So sind es nicht mehr nur Neobanken, die die Branche umkrempeln, sondern auch Krypto-Händler, Exchanges und Neobroker, die mit immer neuen Fintech-Innovationen auf den Markt kommen. Dazu kommt, das vor allem in den USA Unternehmen begonnen haben, im großen Stil in Bitcoin zu investieren, während in Europa eine Verordnung über Märkte für Krypto-Werte im Entstehen ist.

Viele Themen also, mit denen man mit der Finanzmarktaufsicht (FMA) sprechen kann. Eduard Müller, Vorstand der österreichischen FMA, beantwortet im heutigen großen Interview eine ganze Reihe an Fragen – etwa, wie viel österreichischen Unternehmen in Bitcoin investiert haben, warum erst ein Startup in der Regulatory Sandbox ist, wie hoch der Schaden in Österreich durch Krypto-Betrüger ist, warum der Null-Gebühren-Handel von Neobrokern auf den Prüfstand zu stellen ist und wie die Branche mit den „blinden Flecken der Krypto-Welt“ umgehen sollte.

Trending Topics: Krypto-Assets haben in den vergangenen Monaten enorme Preissteigerungen erfahren. Es heißt, diesmal wird der Markt von institutionellen Anlegern angetrieben, vor allem in den USA sieht man diesen Trend doch sehr deutlich. Wie beobachtet die FMA die Situation?

Eduard Müller: Wenn Sie unter Krypto-Assets nur digitale Finanzprodukte wie beispielsweise Bitcoin, Ripple oder Ether meinen, so hat sich an der Einschätzung der FMA und der europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden nichts geändert. Wir sehen darin keine Währung wie wir sie alle kennen, da es sich um kein gesetzliches Zahlungsmittel handelt und wesentliche Merkmal einer Währung wie eine zentrale Ausgabestelle, allgemeine Akzeptanz, stabiles Austauschverhältnis und ein Minimum an Werterhaltungsfunktion fehlen.

Wir sehen in derartigen Krypto-Assets vor allem Spekulationsobjekte, die in der Regel extremen Kursschwankungen unterliegen und daher für Konsumenten und Kleinanleger außergewöhnlich hohe Risiken bergen. Festzustellen ist auch, dass derartige „Payment Token“ in der Regel keiner Regulierung und Aufsicht in der Europäischen Union unterliegen.

Anders verhält es sich bei Krypto-Assets in Form von „Security Token“: Da gibt es zunehmend Interesse der konzessionierten Marktteilnehmer derartige alternative, auf „Distributed Ledger Technology“ basierende Instrumente wegen deren leichter Übertragbarkeit und Handelbarkeit bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen einzusetzen. Diese befinden sich aber hierzulande meistens noch in der Konzeptionsphase.

Sehen Sie steigendes Interesse seitens heimischer Unternehmen bzw. Institutionen, etwa Versicherungsunternehmen oder Pensionskassen, in Bitcoin zu investieren?

Wir beobachten auf dem österreichischen Markt auch kein gesteigertes oder signifikantes Interesse beaufsichtigter Unternehmen oder institutioneller Anleger in Krypto-Assets wie unter anderem Bitcoin zu investieren. Österreichische Versicherungsunternehmen hatten zum Jahresultimo 2020 keinen Cent direkt in Krypto-Assets investiert; indirekt waren es 5,4 Millionen Euro, die bei der fonds- und indexgebundenen Lebensversicherung über zwei Investmentfonds gehalten wurden. Und diese indirekt gehaltenen Positionen sind nur nach der europäischen Definition als „Crypto assets“ einzustufen, weil es dabei um

  • einen Exchange Traded Fund (ETF) geht, der Investitionen in Unternehmen tätigen kann, die aktuell im Blockchain-Umfeld tätig sind oder in Zukunft darin tätig werden könnten;
  • sowie um Aktien eines Anbieters von High-Performance-Computing-Lösungen, welche auch im Kryptotechnologie-Umfeld eingesetzt werden.

Also sehr indirekte Investments in Krypto-Assets, und die machen nicht einmal ganz 0,004% aller Vermögenswerte der österreichischen Versicherungswirtschaft aus.

Ähnlich verhält es sich bei den österreichischen Pensionskassen: kein einziges direktes Investment, nur zwei indirekte über Aktienfonds, die – nach EU-Definition – in „Krypto-Assets“ investiert sind, weil sie Aktien eines Unternehmens halten, das Hardware-Lösungen für High-Perfomance-Computing in den Bereichen Bitcoin Mining, Blockchain, Künstliche Intelligenz, Big Data Analytics, IoT oder Rendering anbietet. Gesamtvolumen: 680.000 Euro oder 0,028% des Gesamtvermögens des österreichischen PK-Sektors.

Sie sehen, das Engagement ist sehr überschaubar.

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Müssten die das bei der FMA melden, wenn Versicherungen oder Pensions-Fonds in Krypto-Asset einsteigen wollen?

Für Versicherungsunternehmen und Pensionskassen besteht bei allfälligen direkten oder indirekten Investments in Krypto-Assets keine ex-ante-Anzeigepflicht an die FMA. Sie sind aber verpflichtet, ihre Anlageentscheidungen nach dem „Prudent Person Principle“, also nach dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht, zu treffen. Das heißt, sie dürfen nur in Vermögenswerte investieren, deren Risiken sie angemessen erkennen, messen, überwachen, managen und steuern können.

In die Regulatory Sandbox der FMA wurde Anfang des Jahres das erste Startup aufgenommen. Dieses arbeitet mit Security Tokens und virtuellen Währungen. Was kann daraus entstehen?

Der Gesetzgeber gesteht Teilnehmern in der Regulatory Sandbox explizit zu, dass sie das machen können, ohne dass ihre Teilnehme von Anfang an veröffentlicht wird. Der Teilnehmer möchte seine Identität und sein konkretes Geschäftsmodell in der Anfangsphase noch nicht preisgeben, was wir selbstverständlich respektieren. Daher können wir derzeit dazu auch keinerlei konkrete Angaben machen.

Das Gesetz sieht eine Information der Öffentlichkeit, samt Nennung des Sandboxteilnehmers, erst ab Phase 3, dem Beginn des Sandboxtests nach Erlangung sämtlicher Berechtigungen durch den Sandboxteilnehmer, vor. Dann wird die FMA die Öffentlichkeit selbstverständlich mit einer kurzen Darstellung des Sandboxgeschäftsmodelles unter Wahrung allfälliger Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Sandboxteilnehmers informieren.

Die Regulatory Sandbox ist seit Jahren im Gespräch. Jetzt wurde erst ein Startup aufgenommen. Gibt es so wenig Interesse am Markt, oder sind die Auflagen so hoch, dass es nicht alle hineinschaffen, die eigentlich wollen?

Die Regulatory Sandbox steht seit September 2020 allen Unternehmen offen, unabhängig vom Geschäftsmodell, also auch Finanzdienstleitern mit Geschäftsmodellen rund um Krypto-Assets, sofern sie unter das Aufsichtsrecht der FMA fallen. Für alle Teilnehmer gilt, dass daraus neue innovative Produkte und Dienstleistungen am Finanzmarkt entstehen sollen, und sowohl der Anbieter als auch die Aufsicht von diesem Verfahren profitieren.

„Hohe Auflagen“ gibt es nicht, sondern gesetzliche Zulassungskriterien. Zum Beispiel, dass es auf Grund erhöhten Innovationswerts im volkswirtschaftlichen Interesse an einem innovativen Finanzplatz liegt und keine Gefährdung der Finanzmarktstabilität oder des Verbraucherschutzes erwarten lässt. Die Zulassungskriterien wurden von vorne herein sehr transparent direkt im Gesetz (FMABG) determiniert.

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Zuletzt warnte die FMA vor Anlagebetrug bei Krypto-Assets durch dubiose Trading-Plattformen. Da es ja auch immer mehr regulierte Player im europäischen Markt gibt – vor welchen Plattformen sollte man sich nun konkret in Acht nehmen?

Konkret in Acht nehmen sollte man sich auf jeden Fall vor jenen Plattformen, vor denen die FMA, eine andere Aufsichtsbehörde oder eine Konsumenten- oder Anlegerschutzorganisation bereits eine Warnmeldung veröffentlicht hat. Das lässt sich leicht im Internet recherchieren.

Vorsicht ist generell bei nicht beaufsichtigten Anbietern geboten, da gerade im Bereich Krypto-Assets für den Anleger oft schwer zu unterscheiden und festzustellen ist, ob der Anbieter unerlaubt arbeitet, oder ob das Geschäftsmodell tatsächlich nicht vom Aufsichtsrecht umfasst ist. Also: Einerseits prüfen, ob es zu dem Anbieter eine Warnmeldung gibt, andererseits prüfen, ob der Anbieter konzessioniert oder zumindest bei einer Aufsichtsbehörde registriert ist.

Kann man den Schaden bereits beziffern, der durch Anlagebetrug durch solche Trading-Plattformen Österreichern entstanden ist? Sprechen wir da von Millionen Euro?

2020 haben sich fast 600 Opfer von Finanzbetrügern bei der FMA gemeldet, bei mehr als der Hälfte bezog sich die Betrugsmasche auf Krypto-Assets. Im Schnitt betrug der finanzielle Schaden pro Opfer rund 42.000 Euro; der höchste lag jenseits der 600.000 Euro. Das geht weit in die Millionen und das ist nur die Spitze des Eisbergs. Denn bei Anlagebetrug gehen alle Experten von einer Dunkelziffer jenseits der 90% aus. Und bei Betrug mit Krypto-Assets ist nicht die FMA die erste Anlaufstelle der Opfer, sondern die Polizei.

Finanzmarktaufsicht warnt vor Anlagebetrug bei Krypto-Assets

Neobroker sind 2020 und 2021 im Zuge von Robinhood und den GameStop-Aktien ein sehr großes Thema geworden. Die EU will die Geschäftsmodelle dieser Trading-Plattformen prüfen lassen. Sieht man auch in Österreich die Problematik?

Zum Themen-Komplex Robinhood und GameStopp-Aktien hat die FMA auf dem österreichischen Finanzmarkt keinerlei Auffälligkeiten beobachtet. Die Rechtslage in den USA und der Europäischen Union weist auch signifikanten Unterschiede auf, etwa im Short-Selling-Regime und der Regulierung von Wertpapierhandel und Anlageberatung (Stichwort: MiFID II).

Wir unterstützen aber die Forderung des Vorsitzenden der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA, Steven Maijoor, die Praxis der Zahlung für Orders – insbesondere des Null-Gebühren-Handels – im Lichte der Mifid-II-Anforderungen bezüglich Interessenkonflikten, bestmöglicher Ausführung und Anreizen zu überprüfen.

Neben dem Null-Gebühren-Handel sind auch andere Praktiken auf den Prüfstand zu stellen, etwa die Nutzung von Investment-Apps in Verbindung mit einem Phänomen, das als „Gamification of Investing“ das Risikobewusstsein von Kleinanlegern beeinträchtigt und zur Popularität von gehebelten Handelsstrategien beiträgt. Jede Handelsstrategie, die irreführende Signale in Bezug auf Angebot, Nachfrage oder Preis eines Finanzinstruments gibt oder den Preis auf einem anormalen oder künstlichen Niveau hält, kann aber schon jetzt eine Marktmanipulation darstellen.

Bitcoin und Co. werden in Österreich besteuert, aber die Veräußerung oder der Tausch von Krypto-Assets als Spekulationsgeschäft sind nur dann steuerrelevant, wenn das innerhalb eines Jahres passiert. Wer etwa Bitcoin länger als ein Jahr hält, zahlt danach keine Steuern. Das ist im internationalen Vergleich attraktiv – aber kann es sein, dass es künftig neue Steuern geben wird, vor allem in Anbetracht der satten Gewinne, die manche Player am Markt machen könnten?

Steuerfragen ressortieren ausschließlich zum Bundesministerium für Finanzen. Die FMA kann und gibt dazu grundsätzlich keine Stellungnahmen ab.

EZB-Chefin Christine Lagarde hat bereits schärfere Regeln für Krypto-Assets gefordert. Schließen Sie sich diesen Forderungen an? Welche Maßnahmen wären sinnvoll?

Die FMA ist stets für einen technologieneutralen Regulierungs- und Aufsichtsansatz eingetreten und verfolgt diesen seit ihrer Gründung konsequent: Gleiche Finanzdienstleistung, gleiches Risiko, gleiche Regeln! Historisch wurde aber das Finanzmarktrecht für analoge Finanzinstrumente entwickelt und erfasst daher digitale Finanzprodukte in weiten Bereichen nicht oder nur unzureichend. Die Anwendung des Prospektrechts auf bestimmte Krypto-Assets, ihre Einbeziehung in das Universum der Alternativen Investment Fonds und die Ausdehnung der Sorgfaltspflichten zur Prävention der Geldwäscherei auf bestimmte Dienstleister im Zusammenhang mit virtuellen Währungen waren wichtige erste Schritte.

Diesen müssen, möglichst rasch, weitere, noch viel umfassendere folgen. Die Europäische Kommission hat im Vorjahr mit ihrem Paket zur Digitalisierung des Finanzsektors, das Strategien zur Digitalisierung des Finanzsektors und für den Massenzahlungsverkehr sowie Legislativvorschläge zu Kryptowerten und zur Stabilität digitaler Systeme umfasst, einen wichtigen Input geleistet. Diesen gilt nun marktgerecht und praxisorientiert kritisch zu hinterfragen und zu überarbeiten, dann aber rasch umzusetzen. Die geplante „Verordnung über Märkte für Kryptowerte“ (Regulation on Markets in Crypto Assets – MiCA) wird Innovation fördern, die Finanzstabilität stärken und Anleger vor Risiken schützen.

Dies schafft auch Rechtsklarheit und Rechtssicherheit für Emittenten und Anbieter von Kryptowerten. Der vorgeschlagene Rechtsakt zur digitalen Betriebsstabilität (Digital Operational Resilience Act – DORA) wird einen Beitrag leisten, dass alle Teilnehmer am Finanzsystem die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen treffen, um Cyberangriffe und andere digitale Risiken zu adressieren.

EZB-Chefin Lagarde: Keine Bitcoin-Reserven für Zentralbanken

Eine FMA-Mitarbeiterin hat kürzlich auf Social Media geschrieben, dass die Krypto-Szene selbst „ihre Banditen aussortieren soll“. Das Posting wurde mittlerweile wieder gelöscht, ist aber in der Branche auf Kritik gestoßen, weil manche es als Haltung der FMA interpretierten. Was sagen Sie dazu?

Das war offensichtlich eine private Meinungsäußerung die ich nicht kenne. Niemand sollte eine private Meinungsäußerung eines von rund 400 Mitarbeitern als „Haltung der Behörde“ böswillig misinterpretieren. Wie bereits dargestellt, bekennt sich die FMA zu technologieneutraler Regulierung und Aufsicht und fordert seit Jahren, die regulatorischen und aufsichtlichen Lücken im Krypto-Universum zu schließen.

Zudem stellt die FMA seit Jahren einen massiven und überproportionalen Anstieg von Anlegerbeschwerden im Zusammenhang mit Krypto-Assets fest, die bis hin zu schwerem Betrug reichen. Einer der Gründe liegt darin, dass weite Bereiche des Universums der Krypto-Assets keiner Regulierung und Aufsicht unterliegen. Es ist daher ein sehr legitimer Hinweis, dass seriöse Anbieter im Zusammenhang mit Krypto-Assets ein ureigenstes Interesse haben sollten, schwarze Schafe selbst auszusortieren oder dazu beizutragen, zumindest so lange, bis die blinden Flecken der Krypto-Welt von der Regulierung erfasst und staatlicher Aufsicht unterstellt sind.

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