Österreich hat ein Förderparadies für Founder. Die Bank ist der Schlüssel.
Auch wenn es in anderen Bereichen Aufholbedarf gibt, in einer Sache ist das Gründer:innenland Österreich Weltklasse: bei seinem Fördersystem. Mit einer F&E-Quote (Anteil der Bruttoinlandsausgaben für F&E gemessen am BIP) von voraussichtlich 3,26% für 2022 liegt Österreich weltweit in den Top 5, europaweit sogar in den Top 3.
Dieses Förderparadies müssen Gründer:innen unbedingt anzapfen, denn Förderungen gehören zu den wichtigsten Finanzierungsmitteln für Startups und Jungunternehmen – besonders in der Frühphase. Die Schattenseite: Das Förderparadies entpuppt sich schnell als Förderdschungel, durch den man sich am besten mit einem erfahrenen Partner kämpft – der Bank.
„Wir raten Gründer:innen immer, für eine Förderung zuerst zur Bank zu kommen“, sagt Birgit Polster, Spezialistin beim GründerCenter & Förderservice der Erste Bank. „Unser Team hat sehr große Erfahrung mit dem Fördersystem und unterstützt dabei, den Förderantrag zu erstellen und den Antrag auch gleich bei der richtigen Stelle einzureichen.“
Die Goldenen Grundregeln
Österreichs Fördersystem für Unternehmen ist gut ausgebaut und echte Weltklasse, hat dadurch aber auch eine gewisse Komplexität bekommen, die für Neulinge im Wirtschaftsleben nicht immer gleich durchschaubar ist. Grundsätzlich muss man immer beachten: „Förderungsanträge müssen immer vor dem Beginn des Projekt bei der Förderungsstelle eingereicht werden“, sagt Polster. Hat ein Jungunternehmen oder Startup das Projekt, für das es Fördermittel sucht, bereits gestartet, dann wird es schwer bis unmöglich, dafür eine öffentliche Finanzierung zu bekommen. Einzige Ausnahme ist die Wiener Kreditbürgschafts- und Beteiligungsbank AG (WKBG), die in solchen Fällen noch eine Haftung übernehmen kann. „Deswegen sollte man sich so früh wie möglich bei uns melden“, so die Gründungsexpertin weiter.
Bundesweit tätige Förderstellen wie das Austria Wirtschaftsservice (aws), die Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) oder die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) werden auf Landesebene von weiteren Förderstellen ergänzt – zu diesen zählt etwa die WKBG, die dezidiert Wiener Unternehmen mit Bürgschaften, Beteiligungen und Finanzierungsberatung unterstützt.
Die Grundregel „Bund vor Land“ besagt nun, dass eine vom Bund geförderte Investition in der Regel nicht zusätzlich auch noch vom Land gefördert wird – auch Doppelförderungen sind nicht möglich.
>> Tipp: Einen Überblick über die wichtigsten Förderungen auf Bundes- wie auf Landesebene kann man sich auf der Webseite des GründerCenters verschaffen.
Das Team ist das Wichtigste des Startups. Aber: Wer gehört wirklich ins Team?
Die Zuschüsse, die jede:r haben will
Manche sagen dazu augenzwinkernd „geschenktes Geld“. Und tatsächlich: Wenn Förderstellen Zuschüsse vergeben, dann steht oft „nicht rückzahlbar“ dabei. Bedeutet: Anders als bei einem Kredit oder Darlehen muss die Summe nicht an die Förderstelle zurückbezahlt werden, solange sie für die vorgesehenen Zwecke eingesetzt wird – und das wird von den Förderstellen streng kontrolliert.
Bei manchen Förderungen kann es aber sein, dass der Zuschuss unter bestimmten Voraussetzungen zurückgezahlt werden muss. Das bekannteste Beispiel dafür ist sicher der COVID-Startup-Hilfsfonds aus dem Jahr 2020. Da gab es unter anderem die Bedingung, dass der Zuschuss bei gänzlicher oder mehrheitlicher Unternehmensveräußerung zurück zu bezahlen ist – sprich: wenn das Startup einen Exit macht.
„Zuschüsse sind die Butter aufs Brot“, sagt Philipp Weilguni, Projektleiter bei der WKBG. „Im Startup-Bereich kommen Zuschüsse oft vor Marktreife zum Tragen und sollen helfen, das Jungunternehmen beim Go-to-Market zu unterstützen.“ Und indirekt haben sie ebenfalls einen Effekt, so Weilguni. „Zuschüsse sind ein Qualitätssiegel. Wenn ein Unternehmen bereits eine Förderung bekommen hat, dann ist das ein sehr positives Signal für die Bank, wenn es um eine weitere Finanzierung geht.“
Wer übrigens glaubt, dass schlaue Startup-Gründer:innen ewig von Fördermitteln leben können, der irrt. Die EU hat der Überförderung von Unternehmen mit der so genannten De-minimis-Regel einen Riegel vorgeschoben. Beihilfen nach der De-minimis-Verordnung müssen bis zu einer bestimmten Grenze nicht bei der EU gemeldet werden, allerdings handelt es sich da um eher kleine Beträge pro Jahr.
>> Tipp: Die De-minimis-Regel der EU besagt, dass Unternehmen unabhängig von ihrer Größe und Ort der Projektrealisierung innerhalb von 3 Jahren De-minimis-Förderungen bis maximal 200.000 Euro pro Mitgliedsstaat erhalten dürfen. Weitere Infos zur De-minimis-Regel gibt es hier.
Warum die Bank manchmal Nein sagt – und wie Gründer:innen ein Ja! bekommen
Haftungen für Kredite
Neben Zuschüssen geht es bei Förderungen meist um Haftungen für Kredite – und da kommt natürlich die Bank ins Spiel. Kurz gesagt funktioniert es so: „Die Bank macht die Finanzierung, die Förderstelle übernimmt die Haftung“, erklärt Weilguni. Und da wird die bereits erwähnte Reihenfolge wichtig: Gründer:innen sollten zuerst zum GründerCenter der Erste Bank gehen. „Die Förderstelle braucht eine positive Grundsatzentscheidung der Bank. Sie muss erkennen, dass die Bank prinzipiell unterstützen will“, sagt Polster. „Deswegen begleiten Banken bei der überwiegenden Mehrheit der Finanzierungsanfragen an die Förderstellen die Antragssteller:innen.“ Neben der Übernahme von Haftungen für Kredite gibt es auch Beteiligungen mit Eigenkapitalcharakter.
Während es bei manchen Zuschüssen von Förderstellen um sehr junge Projekte und Startups geht, gibt es für Haftungen für Kredite mehr Voraussetzungen. „Nur eine Vision reicht nicht, wir brauchen Zahlen, Daten Fakten“, sagt Weilguni. Der Experte weist auf folgende Punkte hin, die ein Unternehmen vorweisen können sollte, wenn es einen entsprechenden Antrag stellen möchte:
- Businessplan inkl. Planrechnung, Kostenaufstellungen, Voranschläge etc.
- 20 bis 25% Eigenmittel (auch Surrogat wie Wertpapierdepot möglich)
- Kostenaufstellungen, -voranschläge
- Rückführbarkeit des Kredits
- Proof of Concept (PoC)
- ggf. Betriebsanlagengenehmigung
>> Tipp: Welche Bankkredite für Unternehmensgründungen es gibt, darüber kann man sich hier informieren. Die Möglichkeiten reichen vom Investitionskredit über Betriebsmittelkredite und Leasing bis hin zu alternativen Finanzierungsformen.
Förderstelle & Bank als Sparring-Partner sehen
Schließlich sollte man die Förderstelle, genauso wie die Bank, als Partner der eigenen Unternehmung ansehen. „Nach der Einreichung der Unterlagen bekommt man bei uns sehr schnelles Feedback“, sagt Weilguni von der WKBG. „Wenn uns etwas auffällt, positiv wie negativ, dann kommunizieren wir das.“ Die Förderbank hätte 50 Jahre Erfahrung über viele Branchen hinweg und ein tiefes Verständnis dafür, welche Geschäftsmodelle wie funktionieren. Auch den Blick fürs Detail haben die Förderberater:innen – etwa wenn es darum geht, Mietverträge zu checken, ob diese auch im Interesse der Antragsteller:innen sind. Wenn die Erstprüfung durch die Förderstelle positiv absolviert ist, geht es zu einem persönlichen Termin, bei dem etwa auch das Geschäftslokal gemeinsam besichtigt wird.
Polster: “Unser Ziel ist immer, ein Projekt von Haus aus auf stabile Beine zu stellen. Die Gründer:innen sollen sich auf Gründung und Projekt konzentrieren und gut arbeiten können.”
Das Bankgespräch: 9 Tipps für den vielleicht wichtigsten Termin deines Gründer:innen-Lebens