Gleichstellung

Frauenquote in deutschen Aufsichtsräten erreicht neuen Höchststand

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Ein Jahrzehnt nach Einführung der Frauenquote verzeichnet Deutschland einen beachtlichen Erfolg in der Gleichstellung von Führungskräften.

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Der Frauenanteil in deutschen Aufsichtsräten hat sich binnen zehn Jahren nahezu verdoppelt. Mit 37,5 Prozent in der Privatwirtschaft und sogar 38,9 Prozent in öffentlichen Unternehmen wurde ein neuer Höchststand erreicht.

Gesetzliche Quote als Erfolgsmodell

Auch die Entwicklung in den Vorständen börsennotierter Unternehmen, wo sich der Frauenanteil von bescheidenen 5 Prozent im Jahr 2015 auf über 20 Prozent vervierfacht hat, kann positiv bewertet werden. In den öffentlichen Unternehmen ist der Anteil hier auf 31 Prozent gestiegen.

Diese Zahlen basieren auf dem „Woman on Board-Index“ der Organisation Fidar („Frauen in die Aufsichtsräte“), der 160 Konzerne aus den Börsenindizes umfasst. Im „Public Women on Board-Index“ untersucht die Organisation zusätzlich 261 öffentliche Firmen.

Das 2015 eingeführte Führungspositionengesetz hat sich als effektives Instrument erwiesen. Die vorgeschriebene 30-Prozent-Quote für Aufsichtsräte börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen wurde nicht nur erreicht, sondern deutlich übertroffen. Seit 2022 gilt in Deutschland zudem die Vorschrift, dass in Vorständen mit mehr als drei Mitgliedern mindestens eine Frau vertreten sein muss.

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„Ohne gesetzlichen Druck gab es keinen Fortschritt“

Trotz der positiven Entwicklung gibt es noch erheblichen Nachholbedarf. Aktuell unterliegen nur 100 Unternehmen der Aufsichtsratsquote, das Mindestbeteiligungsgebot im Vorstand gilt für lediglich 61 Unternehmen der Privatwirtschaft und 43 Bundesbeteiligungen.

Fidar-Präsidentin Anja Seng fordert daher eine Ausweitung der Quotenregelung auf alle börsennotierten Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten. Sie betont: „Ohne gesetzlichen Druck gab es zuvor quasi keinen Fortschritt. Nur, wenn dieser Druck aufrechterhalten wird, können wir mittelfristig eine paritätische Besetzung der Führungsgremien erreichen.“

Frauenquote: EU-Vertragsverletzungsverfahren in Österreich

In Österreich rückte die Frauenquote im März ins Zentrum der politischen Debatte: Ein Gesetzesentwurf des Justizministeriums soll die EU-Richtlinie „Women on Boards“ umsetzen, die seit Ende 2024 gilt, aber bisher nicht erfüllt wurde. Vorgesehen ist eine Anhebung der Frauenquote in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen von 30 auf 40 Prozent sowie deren Ausweitung auf Vorstandsebenen – dort liegt der Frauenanteil derzeit erst bei 15,5 Prozent

Die EU-Kommission hat wegen mangelnder Umsetzung bereits im Jänner 2025 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich und 16 weitere Mitgliedsstaaten eingeleitet. Dass Quoten wirken, zeigt die Entwicklung der letzten Jahre: Seit Einführung der verpflichtenden Regelung für Aufsichtsräte 2018 stieg der Frauenanteil dort von 22,4 auf 38 Prozent.

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