Förderung

Frische 3 Millionen Euro für innovative Energiegemeinschaften

Solaranlage bei Grätzl Energie. © Grätzl Energie
Solaranlage bei Grätzl Energie. © Grätzl Energie
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Sie heißen Grätzl Energie, Energie4Mölltal oder EEG Dunkelsteinerwald und haben eines gemeinsam: Bürger:innen haben sich zusammen getan, um erneuerbare Energie über Grundstücksgrenzen hinweg gemeinschaftlich produzieren, speichern, verkaufen und verbrauchen. Aktuell gibt es knapp 50 solcher Energiegemeinschaften in Österreich – mit Hilfe von neuen Fördermitteln sollen es rasch mehr werden.

Deswegen startet nun die zweite Ausschreibung unter dem Titel „Energiegemeinschaften 2022“ und richtet sich dabei an Energiegemeinschaften, die über herkömmliche Energiegemeinschaften (im Wesentlichen sind das Erzeugungsanlagen, die in der Gemeinschaft abgerechnet werden) hinausgehen und daher einen „erhöhten Planungsaufwand“ aufweisen. Gefördert werden Projekte mit insgesamt 3 Millionen Euro, dotiert aus Mitteln des Klimaschutzministeriums.

Einreichen kann man die Projekte ab heute, dem 3. Oktober 2022 bis zum 29. September 2023 (12 Uhr) – und eben so lange die Fördermittel auch noch zur Verfügung stehen. Wer die Fördermittel will, der muss eine „Kombination von Maßnahmen technologischer Innovation zur Bereitstellung von Strom und Wärme bzw. Kälte, sowie sozialer, ökologischer und organisatorischer Innovation“ vorweisen können, heißt es seitens Klima- und Energiefonds.

elene: So können in Österreich Energiegemeinschaften gegründet werden

Innovativ ist, wer…

Was zählt dem Fördergeber nun als „innovative Energiegemeinschaft“? Nun, sie muss 5 von 10 folgender Kriterien erfüllen:

  • Technologische Innovation
    • Einsatz unterschiedlicher Erzeugungstechnologien (Photovoltaik, Kleinwasserkraft, [Klein]Windkraft, Bioenergie etc.) oder Innovationsgrad der Energieerzeugungsanlage (z.B. Agri-PV, mehrere Erzeugungsanlagen etc.)
    • Sektorenkopplung: Verbindung mit E-Mobilität und/ oder Einsatz von Strom und Wärme/Kälte (z.B. Verbindung mit Verkehrssystemen, Gebäudesystemen oder Agrarsystemen)
    • Einsatz von Speichertechnologie, Erhöhung der Versorgungssicherheit und Resilienz bis hin zu netzdienlichen Maßnahmen
    • Maßnahmen des Energiemanagements im Sinne der Energieeffizienz und Dekarbonisierung
  • Soziale Innovation
    • Community-Building und aktive Einbeziehung der Teilnehmenden zur Stärkung der Akzeptanz von erneuerbaren Energieträgern und Bewusstseinsbildung für energieeffizientes Verhalten
    • Sozialgemeinschaftliche Vorteile und Adressierung von Energiearmut (innerhalb der Energiegemeinschaft)
  • Ökologische Innovation
    • Nutzung der Ausbau-/Erweiterungspotenziale der Erzeugungskapazitäten der geplanten Energiegemeinschaft bei stetiger Erweiterung
    • Regionalwirtschaftlicher Nutzen (Nutzung lokaler Ressourcen)
  • Organisatorische Innovation
    • Diversität und Neuartigkeit der Teilnehmer:innenstruktur (neue Wege der Akquise, neue Möglichkeiten durch die Gemeinschaft)
    • Unabhängigkeit und Neuartigkeit (deutliche Reduktion der Abhängigkeit von klassischen Energieversorgern lt. ElWOG)

Was es ebenfalls noch zu wissen gilt: Die maximale Förderung inkl. Bonus beträgt 15.000 Euro. Energiegemeinschaften können zwischen natürlichen Personen, Gemeinden, Rechtsträgern von Behörden in Bezug auf lokale Dienststellen und sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder kleinen und mittleren Unternehmen gegründet werden. Weitere Infos finden sich in diesem Dokument.

Wie Startups bei der Bildung von Energiegemeinschaften unterstützen können

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