„Gatekeeper“: 200 Mio. Euro EU-Strafe für Meta, 500 Mio. Euro für Apple

Die Europäische Kommission hat heute Bußgelder gegen die Tech-Giganten Meta und Apple verhängt, nachdem festgestellt wurde, dass beide Unternehmen gegen Bestimmungen des Digital Markets Act (DMA) verstoßen haben. Diese Strafen haben sich bereits angekündigt, bleiben in der Größenordnung aber deutlich hinter den Milliardenstrafen, die etwa Google oder Meta wegen Verstößen gegen Wettbewerbsrecht oder Datenschutz in der EU ausgefasst haben.
„Die Ermöglichung der freien Wahl für Unternehmen und Verbraucher steht im Mittelpunkt der Vorschriften des Gesetzes über digitale Märkte. Dazu gehört auch, dass die Bürger die volle Kontrolle darüber haben, wann und wie ihre Daten online verwendet werden, und dass Unternehmen frei mit ihren eigenen Kunden kommunizieren können. Die heute getroffenen Entscheidungen stellen fest, dass sowohl Apple als auch Meta ihren Nutzern diese freie Wahl genommen haben und ihr Verhalten ändern müssen. Wir haben die Pflicht, die Rechte der Bürger und innovativen Unternehmen in Europa zu schützen, und ich bin diesem Ziel voll und ganz verpflichtet“, so Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin für technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie.
Begründungen der Strafen
- Apple (500 Millionen Euro): Die Kommission stellte fest, dass Apple gegen die Anti-Steering-Verpflichtung verstößt. App-Entwickler können aufgrund zahlreicher von Apple auferlegter Einschränkungen nicht in vollem Umfang von alternativen Vertriebskanälen außerhalb des App Stores profitieren. Das Unternehmen verhindert, dass Entwickler Verbraucher direkt über günstigere Angebote außerhalb des App Stores informieren können, ohne dass diese Beschränkungen objektiv notwendig und verhältnismäßig sind.
- Meta (200 Millionen Euro): Das Unternehmen hat mit seinem binären „Consent or Pay“-Modell gegen die DMA-Verpflichtung verstoßen, Nutzern eine Alternative mit geringerer Datennutzung anzubieten. Zwischen März und November 2024 stellte Meta den Nutzern nur die Wahl zwischen der Zustimmung zur umfassenden Datenkombination für personalisierte Werbung oder einem kostenpflichtigen Abonnement für einen werbefreien Dienst. Dies entsprach nicht der im DMA geforderten spezifischen Option eines gleichwertigen Dienstes mit reduzierter Datenverarbeitung.
Der Digital Markets Act im Überblick
Der Digital Markets Act (DMA) ist ein zentrales Element der EU-Digitalstrategie und trat im März 2024 vollständig in Kraft. Das Gesetz zielt darauf ab, die Marktmacht großer digitaler Plattformen – sogenannter „Gatekeeper“ – zu regulieren und einen faireren Wettbewerb im digitalen Sektor zu gewährleisten. Die betroffenen Unternehmen, darunter Google, Apple, Meta, Amazon und Microsoft, müssen bestimmte Verpflichtungen erfüllen, die den Wettbewerb fördern und Verbrauchern mehr Wahlfreiheit bieten sollen.
Kernpunkte des DMA sind unter anderem die Verpflichtung zur Interoperabilität zwischen Diensten, das Verbot der Selbstbevorzugung eigener Dienste, die Ermöglichung alternativer Bezugsquellen für Apps und die Gewährleistung der Datenportabilität. Verstöße können mit Geldbußen von bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens geahndet werden, bei wiederholten Verstößen sogar bis zu 20 Prozent. Die heute verhängten Strafen sind die ersten formellen Sanktionen seit Inkrafttreten des Gesetzes und signalisieren, dass die EU-Kommission ihre neuen Regulierungsbefugnisse aktiv einsetzt.