Preisvergleich-Portale fordern bereits weitere Strafen gegen Google
2,4 Milliarden Euro Strafe – dazu ist Google nun in letzter Instanz vom Europäischen Gerichtshof (euGH) wegen Missbrauchs seiner Marktmacht verdonnert worden. Das Bußgeld wurde bereits 2017 ausgesprochen, also vor sieben Jahren -seither wehrte sich der US-Konzern gerichtlich gegen die Strafzahlung. Diese wurde durch die EU-Kommission ausgesprochen, weil Google seinen eigenen Preisvergleichs-Dienst „Shopping“ in den allgemeinen Suchergebnissen gegenüber denen der Konkurrenten bevorzugte.
Wie aber sehen nun Preisvergleichsseiten wie Idealo oder Geizhals, die zu einem guten Teil von Google-Traffic abhängig sin, das Urteil? „Obwohl das Urteil des EuGH gegen Google ein wichtiger Schritt in Richtung Wettbewerbsgleichheit ist, zeigt es auch die immer noch bestehenden Probleme auf. Sieht man Googles Umsatzzahlen der jüngeren Vergangenheit, wird schnell klar, dass das bereits im Jahr 2017 verhängte Bußgeld von 2,4 Mrd. Euro wohl keinen schmerzhaften Einschnitt darstellen kann“, sagt etwa Michael Nikolajuk, Geizhals-Marketingleiter.
„Google nutzt auch weiterhin seine marktbeherrschende Position aus, schwächt damit nachweislich Plattformen wie unsere und verstößt gegen den Digital Markets Act der EU“, so der Geizhals-Sprecher. Der DMA wurde von der Eu eingeführt, um die Marktmacht von Big Tech zu bändigen, darunter eben auch Google, das mit Search, Maps, dem Play Store, Shopping und dem Ad-Business jeweils eine Vormachtstellung in der digitalen Ökonomie hat.
„Drastischere Strafen und schnellere Gerichtsverfahren“
„Aus unserer Sicht wären drastischere Strafen und schnellere Gerichtsverfahren die einzige Möglichkeit, um Tech-Riesen wie Google effektiv in die Schranken zu weisen und einen fairen, europäischen Wettbewerb zu gewährleisten“, so Nikolajuk weiter. Im Rahmen des DMA wird von der EU-Kommission nun aber schon wieder untersucht, ob Google seine eigenen Dienste in den eigenen Suchergebnissen bevorzugt.
Beim Preisvergleichsportal idealo, das zu Axel Springer gehört, sieht man einen „Sieg für den gesamten E-Commerce und vor allem die Verbraucher“. idealo hat das Verfahren seit über einem Jahrzehnt über ihre Tochtergesellschaft Ladenzeile (ehemals Visual Meta) zunächst als Beschwerdeführer und anschließend als Streithelfer gemeinsam mit der Bundesrepublik Deutschland, dem Europäischen Verband der Verbraucherschutzverbände BEUC und vielen weiteren betroffenen Unternehmen und Unternehmensverbänden begleitet.
Mit dem Urteil gebe es nun einen Präzedenzfall, der europäischen Unternehmen, die in verschiedenen Branchen mit Google konkurrieren, Schutz bieten könne. Das Urteil würde den Weg für die Fortsetzung der Schadensersatzklage, die idealo 2019 vor dem Landgericht Berlin gegen Google wegen Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung eingereicht hatte, ebnen. Bei dieser Klage geht es um einen Schadenersatz in Höhe von rund einer halben Milliarde Euro.