„Gesellschaftspolitisches Harakiri“: KSV1870 gegen verkürzte Entschuldung für Private
Der KSV1870 sieht die neu angedachte, verkürzte Entschuldung innerhalb von drei Jahren für private Schuldner als „gesellschaftspolitisches Harakiri“. Private Schuldner würden Zeit benötigen, um Schulden zurückzuzahlen – das funktioniere nicht „von heute auf morgen“, heißt es in einer Stellungnahme. Die verkürzte Entschuldungsdauer von „redlichen Unternehmern“ auf drei Jahre begrüße der Kreditschutzverband hingegen.
Neue „Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz“
Zum Hintergrund: Die geplante Umsetzung der „RIRL“ (Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz) sieht Veränderungen für das heimische Insolvenzsystem vor, die der KSV „differenziert“ bewerte. Für den Kreditschutzverband nachvollziehbar sei die auf drei Jahre verkürzte Entschuldungsdauer von „redlichen Unternehmern“, nicht aber eine ebenfalls auf drei Jahre reduzierte Rückzahlungsdauer im Privatinsolvenzbereich. Bei „redlichen Unternehmern“ sei das ein „adäquates Instrument“, um Österreichs Wirtschaft nachhaltig zu stärken. Darüber hinaus sei die kürzere Entschuldungsdauer ein „probates Mittel“, um Unternehmern „die Angst vor den Konsequenzen eines möglichen Scheiterns“ zu nehmen.
KSV1870: „Gleichstellung nicht nachvollziehbar“
Eine Gleichstellung von „redlichen Unternehmern“ und privaten Schuldnern nicht nachvollziehbar, im Gegensatz zu „privaten Schuldnern sorgen sie für Wirtschaftswachstum und schaffen Arbeitsplätze“, argumentiert der KSV.Ricardo-José Vybiral, CEO der KSV1870 Holding AG: „Die Möglichkeit einer rascheren Entschuldung von redlichen Unternehmern sowie ein damit verbundener Neustart nach drei Jahren wären ein wesentlicher Eckpfeiler, um Österreich als einen Top-Player der internationalen Wirtschaftsszene nachhaltig zu etablieren.“ Dafür brauche Österreich eine „Kultur der zweiten Chance“ und keine Stigmatisierung von Unternehmern, deren Geschäftsmodell im ersten Anlauf nicht funktioniert hat. Vybiral: „Das ist nicht das Ende der Welt. Vielmehr sollten sie dazu ermutigt werden, einen neuen Anlauf zu wagen.“
Verkürzung der Rückzahlungsdauer Ländersache
Im Zuge der Umsetzung stellt die „RIRL“ den Ländern künftig aber auch die Option frei, eine Verkürzung der Rückzahlungsdauer auch bei den privaten Schuldnern umzusetzen. Das sieht der KSV kritisch: „Eine derartige Änderung im Bereich der Privatinsolvenz wäre nicht nur nicht sinnvoll, sondern bringt zudem massive gesellschaftspolitische Gefahren mit sich – etwa den Verlust des verantwortungsvollen Handelns von privaten Konsumenten.“
KSV1870 „sehr skeptisch“
Zudem sei das aktuell gültige Entschuldungsrecht erst mit dem „IRÄG 2017“ geändert worden. Damals wurde die Entschuldungsdauer von 7 auf 5 Jahre verkürzt, sowie die Mindestquote abgeschafft. Diese Änderungen seien noch viel zu „jung“, um sie aktuell objektiv evaluieren zu können. Eine erneute Verkürzung sollte aber in jedem Fall auf evidenzbasierten Argumenten fußen, erklärt der KSV1870. Einer neuerlichen Verkürzung auf drei Jahre stehe man darum „sehr skeptisch“ gegenüber. Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz: „Schuldner benötigen Zeit, um ihre Schulden zurückzuzahlen. Wie die Vergangenheit gezeigt hat, ist es zumeist ausgeschlossen, dass dieser Prozess innerhalb von drei Jahren vonstattengeht. Denn dem Betroffenen muss es trotz Schuldenabbaus möglich sein, die Grundbedürfnisse des Lebens wie Essen, Heizkosten und Strom begleichen zu können.“ Darüber hinaus werde dem Schuldner bei einer neuerlichen Verkürzung die Chance genommen, sich bei seinen Gläubigern zumindest teilweise zu rehabilitieren.
„Angst vor Konsumschulden könnte verloren gehen“
Eine weitere Gefahr sieht der KSV in Sachen Verantwortung: Konsumenten könnte durch eine erneut verkürzte Entschuldungsdauer suggeriert werden, dass sie selbst wenig Verantwortung für das eigene Handeln übernehmen müssen, weil selbst verursachte Konsumschulden ohnehin „relativ leicht“ wieder los zu werden seien. Götze: „Es würde nicht nur das Bewusstsein für das eigene Handeln sowie die ‚Angst‘ vor Konsumschulden verloren gehen, sondern auch die Chance auf einen nachhaltigen Lernprozess stark gemindert werden. Dabei kommt das Thema der Finanzbildung heutzutage ohnehin bereits deutlich zu kurz“.
Bei verkürzter Rückzahlungsdauer in privaten Schuldenregulierungsverfahren könnte zudem die Vergabe von neuen Krediten stark zurückgehen. „Die Zugänglichkeit zu Krediten würde damit auch redlichen Konsumenten erschwert werden. Und ob sich etwa eine Jungfamilie dann noch den Traum vom eigenen Haus erfüllen kann, ist mehr als fraglich“, erklärt Götze.