Richtlinie

Gig Worker laut EU-Kommission bald als Angestellte einzustufen

Gorillas-Fahrerin: Gig Worker sollen Angestellte werden © Gorillas
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Arbeitnehmer:innen, die als Selbständige für digitale Plattformen wie Uber oder Lieferdienste arbeiten, will die EU-Kommission bald zu fixen Angestellten erklären. Die sogenannten „Gig Worker“ haben gerade in der Pandemie viel Aufmerksamkeit erhalten. Besonders die Lohn- und Arbeitsbedingungen stehen dabei oft in der Kritik, zum Beispiel gibt es immer wieder Kontroversen um das Lieferdienst-Unicorn Gorillas. Nun sollen viele Gig Worker in der EU laut einem Vorschlag der Kommission die gleichen Bedingungen erhalten wie gewöhnliche Angestellte.

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„Meilenstein für Beschäftigungsstandards“

„Diese Richtlinie ist ein Meilenstein für die Anhebung der Beschäftigungsstandards in der Plattformökonomie“, kommentiert Stephen Cotton, Generalsekretär der Internationalen Transportarbeiter-Föderation (ITF), den Vorschlag. „Plattformunternehmen wie Uber, Bolt, Deliveroo, Glovo und andere haben zu lange Schlupflöcher in der Gesetzgebung genutzt, um Arbeitnehmer:innen auszubeuten.“

Grundlegende Rechte wie Mindestlohn, Urlaub oder Zugang zu persönlicher Schutzausrüstung gestehen viele Plattformen Gig Workern laut ITF nicht zu. Sie würden damit jedoch nur rechtliche Schlupflöcher ausnutzen, indem sie die Arbeitnehmer:innen als Selbständige einstufen. Dabei handle es sich jedoch um eine falsche Einstufung. Plattformunternehmen sollen mit der EU-Richtlinie keine andere Wahl haben, als konstruktiv mit Gewerkschaften zusammenzuarbeiten, meint Cotton.

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Viele Vorteile für Gig Worker

Die vorgeschlagene EU-Richtlinie enthält eine Reihe von Kriterien, die in Zukunft bestimmen sollen, ob Arbeitnehmer:innen als selbständig gelten oder als Angestellte zu behandeln sind. Kontrolliert beispielsweise ein Unternehmen deren Arbeitsweise direkt, sei das ein Hinweis auf eine Anstellung. Erfüllen die Gig Worker nur zwei der Kriterien, würden sie laut der Kommission dann rechtlich als angestellt gelten. Arbeitgeber:innen könnten diese Einstufung zwar anfechten, müssten jedoch dafür beweisen, dass die Arbeitnehmer:innen selbständig sind.

Mit der Einstufung als Angestellte würden für die Gig Worker eine Reihe von Vorteilen einhergehen. Dazu zählen der Anspruch auf den Mindestlohn (sofern vorhanden), Tarifverhandlungen, geregelte Arbeitszeiten und Gesundheitsschutz, bezahlter Urlaub und verbesserter Zugang zum Schutz vor Arbeitsunfällen. Ebenfalls enthalten sind Leistungen bei Arbeitslosigkeit und Krankheit sowie beitragsabhängige Altersrente.

Neueinstufung für mehr als vier Millionen Personen

Derzeit arbeiten laut der Kommission über 28 Millionen Menschen in der EU für über 500 digitale Arbeitsplattformen. Mehr als die Hälfte dieser Menschen würden weniger als den Nettomindeststundenlohn des Landes verdienen. Im Schnitt arbeiten sie 12,6 Stunden pro Woche bezahlt und verbringen 8,9 unbezahlte Stunden damit, auf Aufträge zu warten. Schätzungsweise 4,1 Millionen Personen könnten durch die neue Richtlinie als Angestellte eingestuft werden. Es könnte jedoch mehrere Jahre dauern, bis der Richtlinienentwurf das Europäische Parlament und andere EU-Institutionen passiert hat, gibt die ITF zu bedenken.

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