Article 11 & 13

Google wettert gegen neu auferstandene EU-Urheberrechtsreform

Gähnende Leere in Google News © Google via Search Engine Land
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Der Streit um ein neues Urheberrecht in der EU heizt sich wieder auf. Bereits am kommenden Montag könnte ein Kompromissvorschlag zwischen den beiden Schwergewichten Frankreich und Deutschland den Weg für die geplante Reform in den Weg ebnen (Trending Topics berichtete). Die strittigen Punkte bisher sind Artikel 13 zur Haftbarkeit von Plattformbetreibern wie YouTube für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer (a.k.a. Upload-Filter) und Artikel 11 – das Leistungsschutzrecht für Presseverlage.

Jetzt meldet sich jener Internet-Konzern in die Diskussion zurück, der von dieser Reform am stärksten betroffen wäre – Google. In einem Blog-Post beschwert sich Kent Walker, SVP Global Affairs bei Google, dass der Entwurf unausgeglichen wäre und „ungewollte Konsequenzen“ haben könnte. Sie könnten der Kreativindustrie und YouTubern schaden.

Google vergleicht sich mit Telefonanbieter

„Unternehmen, die den Rechteinhabern auf angemessene Weise dabei helfen, die Verwendung ihrer Inhalte zu erkennen und zu kontrollieren, sollten nicht für etwas haftbar gemacht werden, das ein Benutzer hochlädt, ebenso wenig wie eine Telefongesellschaft für den Inhalt der Gespräche verantwortlich gemacht wird“, so Walker.

Google und seine Tochter YouTube sehen sich als Plattformanbieter und nicht als Medienunternehmen, das direkt für die dort veröffentlichten Inhalte verantwortlich gemacht werden kann. Was Google nicht sagt: Rund um die Inhalte wird Werbung geschaltet, mit der der Internet-Konzern viele Milliarden Dollar pro Monat verdient – zu Lasten europäischer Medienunternehmen, die es am Werbemarkt neben Google und Facebook schwer haben. Auch wird immer wieder argumentiert, dass Google mit dem so genannten Content-ID-System ohnehin dafür sorge, dass urheberrechtlich geschütztes Material erkannt und in Folge gelöscht werden könnte.

Die Lobby der Filmindustrie hat sich übrigens im Vorfeld gegen den Artikel 13 ausgesprochen, wie FM4 berichtet. Denn vor dem EUGH gibt es ein laufendes Verfahren, dass klären soll, ob YouTube als Plattform nur technischen Charakter hat oder wie ein Medium agiert. Würde YouTube dort als Service-Provider eingestuft, wäre der Artikel 13 obosolet.

Warnung vor Traffic-Einbrüchen

Der zweite Wink mit dem Zaunpfahl: Google rechnet Medienunternehmen die Effekte des Artikel 11 vor. Dieser besagt, dass Aggregatoren (wie etwa die Google-Suche) nur sehr kurze Ausschnitte von Schlagzeilen verwenden darf. Google will das getestet haben und meint: Wenn man künftig nur mehr sehr Fragmente von Schlagzeilen ohne Vorschaubilder anzeigen würde, würden Nutzer weniger oft klicken. „Selbst eine moderate Version des Experiments, in der wir den Titel der Veröffentlichung, die URL und die Miniaturansicht der Videos zeigten, führte zu einer 45-prozentigen Verringerung der Zugriffe auf Nachrichtenseiten“, so Walker.

Auch hier die Warnung zwischen den Zeilen: Google werde Medienunternehmen nicht für die Verwendung ihrer Snippets in den Suchergebnissen bezahlen und stellt ihnen drastisch weniger Zugriffe in Aussicht. Nebenbei erwähnt wird auch, dass der Traffic dann eben auf Video-Plattformen, Social-Media-Plattformen und Nicht-Nachrichten-Seiten wandern würde.

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