Kritik

Greenpeace sieht Anti-Greenwashing-Verordnung der EU als „schwaches Regelwerk“

Beispiel für Greenwashing. © Brian Yurasits on Unsplash
EXAMPLE OF GREENWASHING. © BRIAN YURASITS ON UNSPLASH
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Die Europäische Kommission hat am Mittwoch die sogenannte “Green Claims Verordnung” veröffentlicht. Diese soll in der EU einheitliche Regeln gegen das Greenwashing einführen. Das beinhaltet unter anderem saftige Strafen für Unternehmen, die sich aus Marketinggründen selbst als „grün“ präsentieren, aber gegen die Regeln verstoßen (wir berichteten). Jedoch geben sich Umweltschützer:innen nicht unbedingt begeistert vom neuen Regelwerk. So bezeichnet Greenpeace die neuen Vorschriften als „schwach“ und sprechen von einer „vertanen Chance„.

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„Enormer Zuwachs an Greenwashing“

„Wir beobachten aktuell einen enormen Zuwachs an Greenwashing. Unternehmen versuchen, sich Wettbewerbsvorteile zu erschleichen, indem sie sich das grüne Mäntelchen umhängen. Die Green Claims Verordnung hätte hier einen Riegel vorschieben sollen. Diese Chance wurde mit dem Entwurf vertan. Viele Regelungen sind nicht ausreichend und Detailfragen werden erst ausgearbeitet. Es braucht dringend eine Nachbesserung des Entwurfs durch Kommission und Rat, sonst bleibt er wirkungslos“, meint Ursula Bittner, Wirtschaftsexpertin von Greenpeace Österreich.

Einige Punkte der Verordnung bewertet die Umweltschutzorganisation allerdings als positiv. Grüne Werbeversprechen dürfen demnach nur dann getätigt werden, wenn sie den Kriterien der Verordnung entsprechen. Unternehmen müssen sich etwa mit ihren Behauptungen auf allgemein anerkannte wissenschaftliche Erkenntnisse stützen, genaue Informationen verwenden und einschlägige internationale Normen berücksichtigen. Auch Gütezeichen müssen zukünftig nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, sondern einen zusätzlichen ökologischen Mehrwert bringen.

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Lobbyarbeit der Industrie verwässert Verordnung

Mindestens vier Prozent des Umsatzes müssen Firmen bei Verstößen gegen die Verordnung abgeben. Alternativ drohen auch Ausschlüsse von öffentlichen Aufträgen oder Subventionen von bis zu einem Jahr. Doch aufgrund der starken Lobbyarbeit der Industrie wurden die Richtlinien während des Gesetzgebungsverfahrens so weit abgeschwächt, dass der Vorschlag nicht mehr klar genug ist, um irreführende Behauptungen zu verhindern, berichtet die Financial Times.

„Die Kommission hat so viel Gegenwind bekommen, dass sie alles Konkrete gestrichen hat, die Grundsätze belassen hat und einen Rahmen für weitere Maßnahmen geschaffen hat. Es ist zu vage und lässt zu viel für später offen“, kritisiert Margaux Le Gallou, Programmmanagerin bei der NGO Environmental Coalition on Standards. „Wir sind besorgt, dass der Vorschlag nach hinten losgehen und Behauptungen, die auf Greenwashing hinauslaufen, legitimieren könnte“, so Gilles Dufrasne, Leiter der globalen Kohlenstoffmärkte bei Carbon Market Watch.

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Immer noch „Ablasshandel“ mit CO2-Kompensation

Die Verordnung lässt laut Greenpeace wesentliche Punkte ungeklärt. Unternehmen könnten weiterhin ihre eigenen Labels kreieren, ohne dass diese von Kontrollstellen überprüft werden müssen. Soziale Aspekte fänden gar keine Beachtung. Ein Produkt oder eine Dienstleistung könne also auch zukünftig als “grün” bezeichnet werden, obwohl es Kinderarbeit oder Zwangsarbeit beinhaltet. Hält sich ein Unternehmen nicht an die Vorgaben der Verordnung, kann es Strafen entgehen, wenn es bis zu 30 Tage nach der Beschwerde die Werbung ändert.

Außerdem ist die Bezeichnung „Klimaneutralität“ nach wie vor erlaubt, auch wenn Firmen diese ausweisen muss, wenn sie sie durch CO2-Kompensation erreicht hat. Das verleite Unternehmen dazu, sich aus ihren Emissionen weiterhin freizukaufen, anstatt diese zu reduzieren. “Wir müssen sowohl in Österreich als auch in der gesamten EU unsere CO2-Emissionen drastisch reduzieren, um die enorme Erderhitzung noch einzudämmen. Ein Freikaufen durch Kompensation ist bloßer Ablasshandel und lenkt uns von den richtigen Lösungen ab, die tatsächlich CO2 einsparen. Klimaneutralität als grünes Werbeversprechen auf Produkten muss darum unbedingt verboten werden”, fordert Bittner.

“Die Green Claims Verordnung kann nur ein kleiner Teil der Umweltschutzmaßnahmen sein. Ein Verbot von Werbung und Sponsoring von fossile Unternehmen, ein starkes Lieferkettengesetz und eine konsequente Umsetzung des Waldschutzgesetzes sind nur einige Beispiele, um der Arten- und Klimakrise entsprechend zu begegnen“, erläutert die Greenpeace-Expertin abschließend.

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