Tipps vom Gründerservice: So wählst du die richtige Rechtsform für dein Startup
Mit dem Startup Bitmovin rund um CEO Stefan Lederer hat Kärnten eines der Top-Startups Österreichs hervorgebracht. Erst dieses Jahr hat die auf Videostreaming spezialisierte Jungfirma in einer Finanzierungsrunde 30 Millionen Dollar bei internationalen Investoren geholt. Das erklärte Ziel von Bitmovin: Das Startup will an die Börse gehen.
Neben Bitmovin gibt es in Kärnten eine ganze Reihe an Startups wie Airborne, Augmensys, ilogs, TheThinking oder myAcker, die immer mehr Nutzer, Kunden und Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Unterstützung finden diese und alle anderen Jungfirmen beim Gründerservice in Kärnten. Dort arbeitet Melanie Jann mit ihrem Team intensiv daran, Founder auf ihr Geschäftsleben vorzubereiten und ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Im Interview erklärt Jann, welche Rechtsformen für Startups in Frage kommen und welche Rechtsform die beste ist, wenn es darum geht, Investoren an Bord zu holen.
Wie viele Gründungen gibt es pro Jahr in Ihrem Bundesland? Gibt es besondere Trends?
Melanie Jann: Pro Jahr gibt es in Kärnten rund 2.600 Neugründungen. Der Gründungstrend geht momentan in Richtung „Digitale Geschäftsmodelle“ und Gesundheit.
Welche sind die Vorzeige-Startups Ihres Bundeslandes?
Die Kärntner Startup-Szene hat deutlich an Schwung gewonnen und scheint in ihrem Wachstum kaum zu bremsen zu sein. Kärnten beheimatet demnach viele tolle Startups, am bekanntesten sind wahrscheinlich Bitmovin, Airborne, Augmensys, ilogs, TheThinking oder ganz aktuell myAcker.
Welche Schwerpunkte gibt es bei Gründungen in Ihrem Bundesland in Bezug auf Branchen?
Die Kärntner sind gründungsfreudig und das vorwiegend in den Bereichen Gewerbe und Handwerk (dort vor allem bei den gewerblichen Dienstleistern), gefolgt von der Branche Information und Consulting (EDV Dienstleister, Unternehmensberater, Werbeagenturen), sowie Handel und Tourismus.
Welche Rechtsform ist bei Startups die gängigste und warum?
Je nachdem, ob man alleine gründet oder im Team, wie die Vertretungsbefugnisse aussehen sollen, abhängig vom Kapitaleinsatz, unter Berücksichtigung der steuerlichen Situation und weiteren Aspekten kommen verschiedene Möglichkeiten in Betracht. Startups gründen dennoch meist in der Form der GmbH.
Der Grund der hohen Attraktivität lässt sich schon aus der Namensgebung ableiten: Die Haftung bleibt auf die Gesellschaft beschränkt. Daher eignet sie sich besonders für Zusammenschlüsse von Partnern, die zwar in der Gesellschaft mitarbeiten, das Risiko aber auf die Kapitaleinlage reduzieren wollen. Zusätzlich kann bei geschäftsführenden Gesellschaftern die Geschäftsführerhaftung bei Fahrlässigkeit in der Unternehmensführung schlagend werden. Eine GmbH kann zudem alleine oder von mehreren Gesellschaftern gegründet werden.
Die Frage nach der Rechtsform bei Startups hängt außerdem davon ab, wie viel Kapital man zur Verfügung hat, zum anderen auch welches Unternehmensziel man verfolgt. Auch zu erwartende Gewinne, Haftungsthemen, Entnahmemöglichkeiten, steuerliche Gesichtspunkte, Gesellschafterstruktur und weitere andere zahlreiche Faktoren spielen ebenso eine große Rolle, wie jene ob man Investoren benötigt.
Aus Sicht der Hereinnahme von Investoren ist die Rechtsform einer GmbH zumeist immer die optimale Variante. Bei einer GmbH handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft, die als juristische Person eine eigene Rechtspersönlichkeit hat. Die GmbH unterliegt überwiegend zwingenden gesetzlichen Vorschriften und die Übertragung von Gesellschaftsanteilen ist einfacher als bei einer Personengesellschaft, da sie nicht die Gesellschaft berührt, sondern nur die Anteile daran. All diese Eigenschaften einer Kapitalgesellschaft sind für einen Investor von Vorteil.
Welche sinnvollen Alternativen gibt es zur GmbH?
Welche Rechtsform sich für ein Unternehmen am besten eignet, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Patentrezept gibt es keines – egal ob Startup oder traditioneller Gründer.
Bestimmte Merkmale einer Rechtsform können in einem Fall als besonders zweckmäßig und attraktiv beurteilt werden, für andere können sie jedoch unpraktisch und nachteilig sein. Vielmehr stellt sich die Frage nach der Rechtsform, die bestmöglich auf die aktuelle individuelle Situation passt. Es ist wichtig, sich mit den jeweiligen Merkmalen hinsichtlich Haftung, Vertretungsbefugnisse, Kapitaleinsatz, Gründungskosten und Steuern auseinanderzusetzen und die wahrgenommenen Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Rechtsformen genau abzuwiegen.
Dazu bieten wir einerseits mit dem Rechtsformratgeber unter www.gruenderservice.at/rechtsformratgeber ein nützliches Tool, das auf das Thema hinführt und konkrete Vorschläge liefert, sowie persönliche Beratung im Gründerservice an: www.gruenderservice.at/kontakt.
Erwähnenswert ist, dass mehr als 80% aller Gründer in der Form des Einzelunternehmers starten. Inhaber des Unternehmens ist eine einzige Person, die das Unternehmen betreibt. Als Einzelunternehmer haften Sie unbeschränkt mit Ihrem Privatvermögen für die Schulden des Unternehmens. Weil Sie als Unternehmer das volle Risiko tragen, steht Ihnen auch der Gewinn allein zu. Nur weil Sie Einzelunternehmer sind, sind Sie deshalb längst nicht auf sich allein gestellt. Sie können selbstverständlich Arbeitnehmer beschäftigen, also Arbeitsverträge abschließen. Auch die Mitarbeit Ihrer Familie ist eine Möglichkeit, Unterstützung zu finden.
Wann sind Kommanditgesellschaft (KG) oder Offene Gesellschaft (OG) empfehlenswert?
Die OG besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern, die für die Gesellschaftsschulden unmittelbar, als Gesamtschuldner und daher nicht anteilsmäßig und auch mit ihrem Privatvermögen haften. Im Zweifel haben die Gesellschafter gleiche Einlagen zu leisten; die Einlage kann aber auch in der Leistung von Diensten bestehen. Vorteile liegen vor allem in der Kontrolle und möglichen Arbeitsteilung der Gesellschafter, der Risikostreuung und das keine Einlage erforderlich ist. Nachteile liegen in der unbeschränkten Haftung und der geringen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeit.
Die Kommanditgesellschaft unterscheidet sich von der Offenen Gesellschaft im Wesentlichen durch die Haftung. Die KG besteht aus mindestens einem unbeschränkt haftenden Gesellschafter (Komplementär) und mindestens einem beschränkt haftenden Gesellschafter (Kommanditist). Als Komplementär haften Sie gegenüber den Gläubigern persönlich, unbeschränkt und unmittelbar. Als Kommanditist haften Sie den Gläubigern nur mit jener Summe, die als Hafteinlage im Firmenbuch eingetragen ist. Die Höhe der Einlage ist frei wählbar. Dabei sind Sie nicht vertretungs- und geschäftsführungsbefugt. Im Bereich der Kommunalsteuer haften Sie allerdings unbeschränkt.
Welche sonstigen Rechtsformen gibt es noch?
Weitere Möglichkeiten, die weniger Bedeutung haben, sind GesbR, Verein, Erwerbs, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft. In unseren Beratungen unterstützen wir dabei, die bestmögliche Rechtsform zu finden.
Wie finde ich den geeigneten Partner?
Die Wahl nach dem geeigneten Partner gehört wohl zur wichtigsten Entscheidung, die man treffen muss und hängt auch von der Rechtsform und den Rahmenbedingungen der Unternehmensgründungen ab. Bei der Wahl des Partners besteht die Gefahr, dass die Entscheidung zu stark auf rein emotionaler Basis und zu wenig auf der sachlichen Ebene fällt. Das soll nicht heißen, dass man nicht auf das Gefühl achten und die innere Stimme hören soll. Die wichtigste Voraussetzung ist das Vertrauen in den Partner. Man sollte sich folgende Fragen stellen:
- Kennen Sie Ihren zukünftigen Geschäftspartner? Haben Sie mit ihm schon konstruktiv und effizient im Team zusammengearbeitet?
- Lebt er in geordneten finanziellen Verhältnissen?
- Besitzt Ihr Geschäftspartner die erforderlichen Voraussetzungen zum Unternehmen? Genießt er einen guten Ruf in der von Ihnen angestrebten Branchen?
- Stimmt die „Chemie“ zwischen Ihnen und Ihrem Geschäftspartner?
- Könnte ihr Geschäftspartner auch ohne Sie erfolgreich ein Unternehmen gründen und führen? Wozu braucht er Sie?
- Welche Konsequenzen hat es für Sie, wenn die Partnerschaft zerbricht?
- Wie eng will ich mich mit meinem/n potenziellen Geschäftspartner/n binden?
- Will ich eine persönliche Haftung übernehmen – unter Umständen auch für Fehler der/des Geschäftspartner/s?
Das sind wichtige Fragen, über die man sich im Klaren sein sollte. Prinzipiell ist auch immer empfehlenswert, die Zusammenarbeit auf vertraglicher Basis zu regeln. Für Personengesellschaften ist die Schriftform nicht zwingend erforderlich, aber natürlich unbedingt empfehlenswert!
Bleibt die Rechtsform, die ich einmal wähle, ein Unternehmerleben lang bestehen?
Es gibt keine Rechtsform, die auf Dauer vorteilhaft ist. Denn so vielfältig die Gründe für die Auswahl zunächst sind, so sehr können sich diese früher oder später ändern. Die Frage der optimalen Rechtsform sollte man sich daher in Abständen von einigen Jahren immer wieder aufs Neue stellen.
Was muss man allgemein bei einer Gesellschaftsgründung beachten?
So wichtig die Frage der optimalen Unternehmensform ist, so komplex ist diese Materie. In die Entscheidung fließen das Gewerberecht, die Frage der Haftung, die Sozialversicherung oder auch das Steuerrecht ein. Dazu müssen Sie festlegen, wie die Entscheidungsstrukturen gestaltet werden sollen und ob die in Betracht gezogene Rechtsform von den Gründungs- und laufenden Kosten auch betriebswirtschaftlich sinnvoll erscheint.
Treffen Sie gerade deshalb die endgültigen Entscheidungen mit Experten, die die jeweiligen Vor- und Nachteile aufgrund der individuellen Vorhaben und Gegebenheiten einschätzen können. Im Gründerservice haben Sie einen starken Partner, der hier unterstützt: www.gruenderservice.at.
Dieser Artikel ist im Rahmen einer Kooperation mit dem Gründerservice entstanden.