Gründungen: Ein paar Beschlüsse der Regierung, die nicht an der Realität vorbeizielen
Ganz Österreich spricht über die Gewerbeordnung. Angsteinflössend wie sie aus einem Reförmchen eine Reform machen. Wir haben uns intensiver mit dem aktuellen Ministerrat auseinandergesetzt und auch ein paar gute Maßnahmen für Startups entdeckt, die in den kommenden Monaten starten sollen.
Elektronische Gründung
Mit Sicherheit der bedeutendste Behördenweg eines Jungunternehmers ist die Gründung. Und damit Fokus der Digitalisierungsoffensive. Im Moment ein Behördendschungel der alten Schule soll in den kommenden Monaten und Jahren Verfahren nicht nur vereinfacht werden, sondern auch elektronisch ermöglicht werden.
Wusstest du, dass 80 Prozent der Gründung pro Jahr die Gründung von Einzelunternehmen und Ein-Personen-GmbHs betreffen
Angegangen wurden zwei Problemfelder: Gründungen von Einzelunternehmen und Gründungen von Ein-Personen-GmbHs. Ein Schlüsselelement hierbei soll das Unternehmensserviceportal werden (usp.gv.at). Denn über eben jenes Portal soll in Zukunft eine elektronische Gründung ermöglicht werden.
Wusstest du, dass das Unternehmensserviceportal 2010 als Informationsplattform für Unternehmer online ging und seit 2012 auch E-Government-Anwendungen in einem angemeldeten Bereich genutzt werden können.
Sämtliche Wege – von der Neugründungsförderung über die Meldung an Sozialversicherung und das Finanzamt bis hin zur Gewerbeanmeldung – sollen in naher Zukunft an einer Stelle online erledigt werden können. Eine damit einhergehende Verkürzung der Gründungsdauer soll zusätzlich auch durch eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen den Behörden (Stichwort: Datenaustausch) aber auch durch Gründungserleichterungen erzielt werden.
Für Ein-Personen-Gmbhs:
Für Ein-Personen-Gmbhs soll es zu Gründungserleichterungen kommen:
- Online-Anmeldung zum Firmenbuch über das Unternehmensserviceportal
- Reduktion des Notartarifs
Konkret aber der Gründungen mit standardisierten Errichtungserklärungen soll es in Zukunft ermöglicht werden mittels Bürgerkarte/Handysignatur über das Unternehmensserviceportal ohne verpflichtende Beiziehung eines Notars elektronisch gründen zu können.
Einzelunternehmen:
Für Einzelunternehmen soll die vollelektronische Gründung über PC oder Handy, da diese sich nicht verpflichtend in das Firmenbuch eintragen werden müssen, in Zukunft noch einfacher über die zentrale Stelle des Unternehmensserviceportal (Stichwort: One Stop-Shop) möglich sein.
Zeitplan:
Mit dem Ministerrat am 2. November sind die ersten notwendigen gesetzlichen Grundlagen in Begutachtung gegangen. Ein Großprojekt wie dieses zieht sich aber selbstverständlich über einen größeren Zeitraum. Die Gründungserleichterungen sollen über die Zeit sukzessive ausgeweitet werden.
Konkret soll es bereits im Juli des nächsten Jahres (07/2017) möglich sein die wichtigsten Wege online an einer Stelle (usp.gv.at) zu erledigen. Außerdem treten zu diesem Zeitpunkt auch bereits die ersten Gründungserleichterungen in Kraft.
Eine Vollausgestaltung des skizzierten One-Stop-Shops Gründung kommt voraussichtlich im Jänner 2018 und mit ihm angekündigt auch ein Rot-Grün-Kanal für die UID Nummernvergabe – eine Erleichterung die oft gewünscht und erträumt wurde – und wie es aussieht doch auch möglicherweise Wirklichkeit wird.