Analyse

Gründerservice: 35.095 Neugründungen im Jahr 2021 – Zuwachs bei GmbHs

Elisabeth Zehetner-Piewald, Bundesgeschäftsführerin des Gründerservice © Gründerservice
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Trotz der Corona-Krise war der Gründungsgeist in Österreich im vergangenen Jahr weiterhin ungeschlagen. Laut Zahlen des Gründerservice in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) gab es 2021 insgesamt 35.095 Neugründungen von Unternehmen. Damit gab es hier im Vergleich zum Vorjahr einen Zuwachs von 6,4 Prozent. Bemerkenswert dabei: Der Anteil der GmbHs an den Gründungen hat sich gegenüber 2020 von von 13,6 Prozent auf 14,8 Prozent gesteigert.

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Pandemie bremst Neugründungen nicht

„Der Gründergeist schlägt eindeutig die Krise. Die anhaltenden Zuwächse zeigen klar, dass sich Gründer:innen auch nicht von der schwersten Pandemie bremsen lassen“, so Elisabeth Zehetner-Piewald, Bundesgeschäftsführerin des Gründerservice der WKÖ. Zwei Drittel der Gründungen erfolgten durch Menschen im Alter zwischen 20 und 40 Jahren. Besonders erfreulich ist laut dem Gründerservice auch der stabile Höchststand bei den weiblichen Founders. 2021 lag dieser wie bereits 2019 und 2020 bei 45,1 Prozent.

Die Verteilung der Gründungen auf die einzelnen Sparten entspricht den Zahlen zufolge im Wesentlichen den Vorkrisenjahren. Das Gewerbe und Handwerk verzeichneten einen Anteil von 37,9 Prozent, der Handel 29 Prozent, Information und Consulting 20,2 Prozent, Transport und Verkehr 5,5 Prozent und Bank und Versicherung 0,2 Prozent. Einzige Ausnahme ist die Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft. Hier ist ein Rückgang von rund einem Prozent zum Vorkrisenniveau beobachtbar, was sich mit der Pandemie begründen lässt.

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Einzelunternehmen bleibt populärste Rechtsform

Auch wenn es mehr GmbH-Gründungen gab, ist das Einzelunternehmen mit 75,7 Prozent und zusätzlich fünf Prozent als eingetragenes Einzelunternehmen weiterhin mit Abstand die beliebteste Rechtsform. Daher plädiert die Bundesgeschäftsführerin für die Abschaffung der Mindestkörperschaftsteuer (Mindest-KöSt). Denn die im Regierungsprogramm angekündigte Prüfung der Abschaffung der Mindest-KöSt würde vor allem Betrieben zugutekommen, wo noch keine Gewinne in der Phase des Unternehmensaufbaus zu erwarten sind.

Ebenfalls wichtig ist laut Elisabeth Zehetner-Piewald die Einführung eines Beteiligungsfreibetrages sowie eine Verbesserung des Arbeitslosenversicherungsschutzes für Gründer:innen. Hier brauche es Verbesserungen bei der unbefristeten Rahmenfristerstreckung, sprich des automatischen Anspruches auf Arbeitslosengeld aus einer früheren unselbständigen Tätigkeit. Der soll künftig schon nach drei Jahren statt bisher fünf Jahren unselbständigen Beschäftigung zugestanden werden.

Aber auch flexiblere Eintrittsmöglichkeiten in die freiwillige Arbeitslosenversicherung am Beginn der Selbständigkeit seien dringend erforderlich. Dabei wäre eine Verlängerung der Eintrittsmöglichkeit von sechs auf 24 Monate unbedingt notwendig. Denn gerade in den ersten Monaten könne der Geschäftserfolg nur mäßig eingeschätzt werden, da der Fokus in der Unternehmensentwicklung liegt und nicht beim Scheitern. Auch die Bindungsfrist von acht Jahren sei zu unflexibel und müsse auf fünf verkürzt werden.

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