Härtefall-Fonds: Es wird ein einmaliger Zuschuss, den man nicht zurückzahlen muss
Im neuen Maßnahmenpaket für die Wirtschaft ist zur Bekämpfung der Corona-Krise auch eine Härtefall-Fonds vorgesehen. In diesem liegen eine Milliarde Euro, mit denen Ein-Personen-Unternehmen (EPU), freie Dienstnehmer, Non-Profit-Organisationen (NPO), Freiberufler sowie Kleinstunternehmen geholfen werden soll. Denn viele von ihnen sehen sich durch die Maßnahmen der Regierung (z.B. Ausgangsbeschränkungen, Lokalbetretungsverbote etc.) mit massiven Einbußen konfrontiert. Erste Auszahlungen sollen bereits nächste Woche möglich sein.
Im Parlament wurde nach dem ersten Covid-19-Gesetzespaket ein zweites gesetzliches Maßnahmenbündel auf den Weg gebracht. Dieses beinhaltet die Schaffung eines Härtefall-Fonds, der von der Wirtschaftskammer Österreich im Auftrag des Vizekanzlers Werner Kogler (Grüne), der Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) und Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) abgewickelt wird. Das Geld wird dabei vom COVID-19 Krisenbewältigungsfonds des Wirtschaftsministeriums zur Verfügung gestellt. Das Geld soll in Form von Zuschüssen an die Menschen bzw. Firmen vergeben werden.
Prüfung von Förderkriterien
Eine Richtlinie für die Abwicklung des Härtefallfonds (z.B. zu Fragen wie Berechnung der Förderhöhe, Voraussetzungen für das Erlangen einer Förderung, das Ausmaß und die Art der Förderung) muss dafür noch erstellt werden. Das Gesetz soll bereits in den nächsten Tagen gelten und bis zum 31.Dezember 2021 gültig sein.
Für die Abwicklung des Förderprogrammes sind keine Verwaltungskosten zu berechnen, so soll der komplette zur Verfügung stehende Betrag – also eine Milliarde Euro – den Betroffenen weitergeleitet werden. Der Fonds wird laut Wirtschaftskammer einen einmaligen Zuschuss bringen, den man auch später nicht zurückzahlen muss. Derzeit werde „auf Hochtouren“ daran gearbeitet. Über die Förderrichtlinien, ab wann und wie die Förderung zu beantragen ist, sollen demnächst weitere Informationen veröffentlicht werden.
Datenübermittlung zwischen Finanzministerium, WKO und Sozialversicherung
„Für eine wirtschaftliche, sparsame und zweckmäßige Umsetzung muss eine Prüfung der Förderkriterien des ‚Härtefallfonds‘ vorgenommen werden. Daher wird mit vorliegendem Entwurf eine gesetzliche Grundlage für eine elektronische Datenübermittlung zwischen dem Bundesminister für Finanzen, der Sozialversicherung der Selbstständigen und den Wirtschaftskammern eingerichtet“, heißt es in dem Gesetzestext.
Kritik an dem neuen Gesetz für den Härtefall-Fonds kam von der Opposition. So kritisierte SPÖ-Budgetsprecher Kai Jan Krainer, dass beim Härtefallfonds keine Berichtspflicht an das Parlament vorgesehen ist und dass unklar ist, ob für Unternehmer bei Zahlungsschwierigkeiten für Geschäftsraummieten im Zusammenhang mit der Corona-Krise das ABGB zur Anwendung kommen kann oder nicht. Unklar sei auch, warum die Wirtschaftskammer mit der Abwicklung der Härtefallfonds-Anträge betraut werden soll und nicht das Finanzamt.
NEOS-Mandatar Nikolaus Scherak bemängelt die schwer überschaubare Vielzahl an unterschiedlichen Fördermöglichkeiten, die vielen auszahlenden Stellen und die Antragsstellung für den Härtefallfonds über die WKO. FPÖ-Budgetsprecher Hubert Fuchs will die Abwicklung des Härtefallfonds durch die WKO nicht nachvollziehen können. Er habe kein gutes Gefühl dabei, dass Daten, die dem Steuergeheimnis unterliegen, an die Wirtschaftskammer weitergeleitet werden.