Östereich

Hochwasserkatastrophe: Diese finanziellen Hilfen für Firmen gibt es bereits

Niederösterreichische Fleischfirma von Hochwasser betroffen. © X.com
Niederösterreichische Fleischfirma von Hochwasser betroffen. © X.com
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Noch gibt es keine offiziellen Schätzungen, wie viel Schaden die Hochwasserkatastrophe in Österreich angerichtet hat – das ist aktuell noch, was Versicherungen und Co berechnen müssen. Man kann aber schon erahnen, dass es sehr viel sein wird. Zum Vergleich: Der volkswirtschaftliche Schaden durch das Hochwasser im August 2022 wurde mit etwa 3 Milliarden Euro beziffert. Alleine der Schaden, den etwa eine niederösterreichische Fleischfirma (siehe Bild) erlitten hat, muss sich auf Millionen belaufen.

Indes sind bereits die finanziellen Hilfen für Betroffene angelaufen. Hier ein Überblick über die Hilfen, die in Anspruch genommen werden können:

  • Katastrophenfonds Österreich: Wird auf 1 Milliarde Euro aufgestockt, er beinhaltet unter anderem Katastrophen-Kurzarbeit (20 Millionen Euro) und 100 Millionen zinslose Sonderkredite und Garantien für geschädigte Unternehmen
  • NÖ-Katastrophenfonds: Physische wie juristische Personen können online eine Beihilfe bis zu 20 % der anerkannten Gesamtschadenssumme beantragen. Die Schäden dazu müssen sofort formlos bei der Gemeinde gemeldet werden.
  • Unterstützungsfonds der WKNÖ: Die finanzielle Hilfeleistung pro Schadensfall wurde von maximal 20.000 auf 40.000 Euro verdoppelt, mehr Infos finden sich hier.

  • WKO und Sozialversicherung der Selbständigen (SVS):Mitgliedsunternehmen, die durch die Unwetter unverschuldet in Not geraten sind, bekommen finanzielle Unterstützung pro Schadensfall insgesamt von 10 Prozent des entstandenen Schadens (max 20.000 Euro). Die Mittel werden in jedem einzelnen Schadensfall zu 50 Prozent von der jeweiligen Landeskammer, zu 30 Prozent von der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen und zu 20 Prozent von der WKÖ aufgebracht. Besteht keine SVS-Mitgliedschaft, wird deren Anteil je zur Hälfte von der Landeskammer und der Bundeskammer übernommen.
  • Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK): Die ÖGK in Not geratenen Betrieben Stundungen von Beiträgen, Ratenvereinbarungen, Toleranz bei Meldeverspätungen und flexible Beitragsprüfungen an.

  • Erste Bank: Die Bank bietet bis zu 50.000 Euro Sofortfinanzierung pro Person oder Unternehmen unter Vorlage einer Schadensmeldung an, dabei gelten 2% Fixzins für 24 Monate. Es fallen keine Bearbeitungsgebühren, Kontoführungsgebühren oder Bereitstellungsprovision an. Für die Hochwasserhilfe wurde ein Gesamtvolumen von 100 Millionen Euro bereit gestellt.
  • Fundraising Verband Austria: Während Unternehmen gemeinhin 10 Prozent ihrer Einnahmen als Spenden steuermindernd geltend machen können, gilt für Hilfsleistungen zugunsten akuter Katastrophenfälle im In- oder Ausland eine Sonderregelung: Sie können zu 100 Prozent als Betriebsausgabe abgesetzt werden.

Am Mittwoch Vormittag werden außerdem Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) und Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) zum Thema Hochwasser Soforthilfe im Bundeskanzleramt eine Pressekonferenz abhalten – hier ist mit weiteren Maßnahmen zu rechnen.

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