In Verhandlung

Home-Office-Gesetz: Wer soll künftig die Büromöbel daheim bezahlen?

Improvisiertes Home Office. © Patrick Perkins on Unsplash
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Wer zu Hause einen eigenen Bereich oder gar ein eigenes Zimmer samt passendem Tisch und Sessel fürs Home Office hat, der darf sich freuen. Denn das Arbeiten von zu Hause wird auf absehbare Zeit, sofern möglich, zum Arbeitsalltag gehören. Gerade erst hat die österreichische Regierung wieder Unternehmen aufgefordert, ihren Mitarbeitern dort, wo es möglich ist, wieder ins Home Office zu schicken.

Im Hintergrund wird bereits an einem eigenen Home-Office-Gesetz gearbeitet. Wie berichtet hat Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), dieses vor kurzem angekündigt. „Es soll weiterhin so bleiben, dass Betrieb frei entscheiden können, wer von wo arbeitet, aber die rechtlichen Regelungen und Rahmenbedingungen müssen für alle klar sein“, sagte der Regierungschef. Die Sozialpartner sind deswegen in Verhandlungen eingetreten – am morgigen Dienstag könnten erste Ergebnisse präsentiert werden.

Versicherungsschutz gilt auch daheim

Schon jetzt gibt es bestimmte Regeln, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Heimarbeit einhalten müssen. Mit Ausnahme für Personen, die zur zur COVID19-Risikogruppe gehören, gibt es kein Recht auf Home Office – es muss mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Umgekehrt gibt es auch keine gesetzliche Home-Office-Pflicht. Man muss nur dann im Homeoffice arbeiten, wenn es dazu eine Betriebsvereinbarung gibt oder wenn man der Verlegung des Arbeitsortes selbst zustimmt.

Vorübergehend gibt es auch einen Versicherungsschutz, der für die Zeit der Corona-Krise gilt. Unfälle, die sich im Homeoffice im Zusammenhang mit der Beschäftigung ereignen, gelten momentan als Arbeitsunfälle. Man hat somit den gleichen Versicherungsschutz, den man auch hätte, würde sich der Arbeitsunfall im Betrieb oder auf dem Weg dorthin passiert. Auch ist aktuell gedeckt, dass der Arbeitgeber die „nötigen Arbeitsmittel für die regelmäßige Telearbeit“, also im Wesentlichen ein Notebook samt notwendiger Software, zur Verfügung stellt.

WKÖ: „Freiwilligkeit zentral“

„Aus Sicht der WKÖ ist eine Beibehaltung der Freiwilligkeit zentral. Das bedeutet, dass Homeoffice weiterhin durch eine individuelle Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer möglich sein soll“, heißt es seitens Wirtschaftskammer. Gleichzeitig bedürfe es einer „Digitalisierungs-Unterstützung“, weswegen „finanzielle Unterstützung (Förderungen, steuerliche Absetzbarkeit) für Arbeitgeber und Arbeitnehmer hinsichtlich der technischen Infrastruktur, Datenschutz und Datensicherheit sowie eine Ausweitung des Angebots an Schulungen und Beratungen für alle“ gefordert wird.

„Hinzu kommt eine steuerliche Absetzbarkeit des Homeoffice Arbeitsplatzes für Unternehmer, heißt es weiter seitens WKÖ. Gefordert wird eine „rasche Umsetzung des Ministerratsvortrags vom Februar 2020 sowie eine rasche Umsetzung des flächendeckenden Breitband-Ausbaus in ganz Österreich.“

Flexiblere Arbeitszeiten und Kosten für Büromöbel

Was es aber (noch) nicht gibt, sind etwa flexible Arbeitszeiten. In Österreich gilt derzeit die vereinbarte Normalarbeitszeit. Während dieser Arbeitszeit schnell mal einkaufen gehen oder sich um die Kinder kümmern und dann stattdessen ein paar Stunden am Abend einschieben – das ist derzeit eigentlich ein Graubereich.

Und: Zwar muss der Arbeitgeber die Kosten für Internet, Handy oder Strom übernehmen, doch für eine wichtige Sache muss er nicht aufkommen – die Büromöbel. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, geeignete Tische oder Sitzgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Tut er es trotzdem, dann muss er darauf schauen, dass sie alle erforderlichen ergonomischen Anforderungen erfüllen.

Die Arbeiterkammer (AK) fordert deswegen, dass ArbeitnehmerInnen ein „guter“ Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden muss (wobei es sicher noch einer Definition bedarf, was denn nun „gut“ bedeutet). Eine weitere Forderung: Die Sonderbetreuungszeit soll ausgeweitet und mit einem Rechtsanspruch verbunden werden. Die Kosten dafür sollen, ginge es allein nach der AK, voll (und nicht wie bisher nur zu einem Drittel) vom Bund übernommen werden. Und: der umfassende Unfallversicherungsschutz soll auch nach der Corona-Krise weiter gelten.

D: Recht auf Home Office in Planung

In Österreich bleibt abzuwarten, wie schnell und leicht sich die Sozialpartner auf ein Home-Office-Gesetz einigen können. In Deutschland sorgt ein ähnliches Vorhaben bereits für verhärtete Fronten. Denn der deutsche Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) plant derzeit gar mit einem Recht auf Home Office. „Es geht darum, Homeoffice zu ermöglichen, wo es machbar ist“, sagte er kürzlich im Interview. Gleichzeitig wolle er „vor einer vollständigen Entgrenzung der Arbeit ins Privatleben“ schützen.

Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer konterte sofort, ein Recht auf Home Office sei „blanker Unsinn“. „Wenn die Entscheidung über das Homeoffice nicht bei der gemeinsamen Abstimmung von Arbeitgeber und Mitarbeiter bleibt, wird das über kurz oder lang nur dazu führen, dass Unternehmen Tätigkeiten, etwa die Buchhaltung, auslagern und an Dienstleister übertragen“, meint Kramer.

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