Home-Office-Gesetz: Weiter Uneinigkeit wegen Detailfragen
Das geplante Home-Office-Gesetz könnte noch ein wenig auf sich warten lassen: Geht es nach der Wirtschaftskammer, soll das Inkrafttreten „um einige Monate“ verschoben werden. Denkbar sei beispielsweise ein Start am 1. Juli. Das Finanzministerium reagierte indes heute auf Kritik durch die AK und den ÖGB.
WKÖ und IV fordern Verschiebung
Das Inkrafttreten des Gesetzes war – und ist wohl weiterhin – für den 1. April geplant. „Wir lehnen diesen Zeitpunkt ab und ersuchen dringend um ein späteres Inkrafttreten, etwa mit 1. Juli 2021“, hieß es in der Stellungnahme der WKÖ. Der Grund: Die “ innerbetriebliche Umsetzung der neuen Regelungen“ brauche eine „gewisse Vorlaufzeit“. Die WKÖ begrüße allerdings „grundsätzlich“ die geplanten Regelungen. AK und ÖGB sehen das anders. Die leitende Sekretärin des ÖGB, Ingrid Reischl: „Nach den monatelangen Verhandlungen versteht kein Mensch, warum diese Entlastung neuerlich auf die lange Bank geschoben werden soll. Die Unternehmen hatten ausreichend Zeit, sich vorzubereiten.“
Die Industriellenvereinigung (IV) ist auf der Seite der WKÖ, angesichts der „notwendigen Adaptierungs- und Umstellungserfordernisse für Unternehmen, insbesondere hinsichtlich Bereitstellungsverpflichtung für digitale Betriebsmittel beziehungsweise Kostenersatz“, sei ein Inkrafttreten „frühestens ab 1. Juli 2021 vorstellbar“.
Änderungen bei den Fristen
Weder für die WKÖ noch für ÖGB und AK passend ist hingegen die „42-Tage-Frist“. Zur Erinnerung: Wer Werbungskosten für ergonomisches Mobiliar geltend machen will, ist laut dem Gesetzesentwurf daran geknüpft, mindestens 42 Tage im Jahr im Homeoffice gearbeitet zu haben. Das wäre mit Feiertagen, Urlauben und zwangsweisen Abwesenheiten wie längeren Krankenständen oder Karenzen schwer zu erreichen gewesen, beispielsweise, wenn man nur einen Tag Home Office in der Woche vereinbart hat. Eine Einigung war hier aber schnell erzielt: „Mit der Reduktion auf 26 Tage hat das BMF eine pragmatische Lösung vorgeschlagen, die den Großteil der Probleme beseitigt“, erklärten AK-Direktor Christoph Klein und Ingrid Reischl.
Wo ist das Home Office?
Problematisch sieht die WKÖ außerdem noch die Festlegung des Ortes für das Home Office: Der muss, zumindest dem ersten Entwurf zufolge, die Wohnung des Arbeitnehmers sein (Trending Topics berichtete). Hier wünsche man sich eine „offenere Formulierung“ – die wohl auch im Interesse der Arbeitnehmer wäre. Von AK und ÖGB gab es dazu keine Stellungnnahme. Die Begutachtungsfrist zum Home-Office-Gesetz endet am Freitag Nachmittag.