Lockdown-Verlängerung: Home Office „überall dort, wo es möglich ist“
Eine Verlängerung des Lockdowns bis 7. Februar, 2 statt 1 Meter Abstand, verpflichtende FFP2-Maske im Handel und Öffis ab 25. Jänner, leichte Öffnungen ab 8. Februar für Handel, körpernahe Dienstleistungen und Museen – und „überall dort, wo es möglich ist“, Home Office zu machen – das sind kurz gesagt die neuen Regeln, die die Bundesregierung soeben bei einer Pressekonferenz verkündet hat. „Im Februar wird es keine Möglichkeit, Tourismus und Gastronomie wieder zu öffnen“, so Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP).
„Eine Entscheidung, ob Home Office durchführbar ist, kann nur im Betrieb getroffen werden, so Kurz. „Das muss in den Firmen entschieden werden“, sagte auch Oswald Wagner, Vizerektor der MedUni Wien und Leiter des klinischen Institutes für Labormedizin. Er entschuldigte sich auch dafür, dass er noch am Samstag gesagt hatte, dass man neben dem Home Office die Kinderbetreuung machen könne. „Das geht natürlich nicht, dafür entschuldige ich mich“, so Wagner.
Eine Home-Office-Pflicht gibt es also nicht. Wie auch beim Lockdown II gibt es aber wieder dringende Appelle an Arbeitgeber und Arbeitnehmer, auf Heimarbeit zu setzen, um Kontakte in Büros und Öffentlichen Verkehrsmitteln auf ein Minimum zu senken. Gegen eine Pflicht zu Home Office, die Wagner forderte, wetterte am Samstag noch ÖGB-Chef Wolfgang Katzian. „Die müssen ja hackeln, müssen weiter arbeiten, für die Firma arbeiten. Wer glaubt, da kann man nebenbei Kinderbetreuung, Homeschooling machen, Homecooking, die leben am Mond, abseits jeder Realität.“
Home Office: Unfallversicherung und Pendlerpauschale bis März 2021 verlängert
Steueranreize in Planung
Ein eigenes Gesetz zum Home Office gibt es noch nicht lediglich Spezialregelungen für die Corona-Zeit. Beim kommenden Home-Office-Gesetz geht es noch darum, geeignete Regelungen für die Besteuerung zu finden. Einer Umfrage des Büromöbelherstellers Aeris aus München auch unter österreichischen Arbeitnehmern fordern 37 Prozent der Studienteilnehmer mehr finanzielle Unterstützung durch ihre Firma. 35 Prozent der Befragten sehen den Staat in der Pflicht, sich zum Beispiel über Steuervorteile an den Kosten für das Home Office zu beteiligen.
Der neue Arbeitsminister Martin Kocher will die geplante Home-Office-Regelung noch im Jänner präsentieren. Mit dem Finanzministerium muss noch die große Frage der steuerlichen Behandlung des Themas abgeklärt werden.
Teure Ausstattung: Bei Home-Office-Regelung werden Steuerfragen zentral
Deutschland einen Schritt weiter
In Deutschland ist man in der Angelegenheit ohnehin einen Schritt weiter. In Deutschland wurde Mitte Dezember eine Steuerbegünstigung fürs Arbeiten beschlossen. Steuerpflichtige sollen für jeden Kalendertag, an dem sie ausschließlich daheim arbeiten, über eine Homeoffice-Pauschale fünf Euro steuerlich absetzen können. Diese Pauschale ist auf höchstens 600 Euro pro Jahr begrenzt gilt in den Jahren 2020 und 2021.
„Steueranreize statt Pflicht“ lautet die Devise in Bayern. Dort will man die Home-Office-Pauschale für Arbeitnehmer dauerhaft zu verlängern. Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) will außerdem zusätzlich die Abschreibungsmöglichkeiten für Unternehmen verbessern. Angedacht ist dabei etwa eine Erhöhung der Sofortabschreibung für alle geringwertigen Wirtschaftsgüter von 800 auf 2.000 Euro. Firmen könnten dann neue Computer für die Mitarbeiter in einem Jahr komplett absetzen.
Homeoffice ist gekommen, um zu bleiben. Wo bleibt bloß das Gesetz dazu?