ID Austria und notarity versprechen Firmengründung in 10 Minuten
Die ID Austria, der Nachfolger der Handy-Signatur, lässt sich ab sofort auch online beim Notar verwenden. Möglich wird das durch die Partnerschaft der ID Austria mit dem österreichischen LegalTech-Unternehmen notarity. Wer eine ID Austria mit Vollfunktion besitzt, kann damit nun in Österreich ein neues Unternehmen – egal ob GmbH, Personengesellschaft oder künftige „Flexible Kapitalgesellschaft“ (FlexKap) – komplett online in weniger als zehn Minuten gründen, heißt es von notarity.
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Notariat ohne vorherige Video-Identifikation
Bisher reichten die Handysignatur und die ID Austria in der Basisfunktion nicht aus, um Online-Notartermine wahrzunehmen. Denn das Gesetz schrieb bislang eine entsprechende Hochsicherheitsidentifikation vor. Mit der Einführung der ID Austria mit Vollfunktion, die als e-Ausweis gilt, können Nutzende notarielle Dienstleistungen ohne vorherige Video-Identifikation in Anspruch nehmen.
Wichtig: Damit es wirklich so schnell geht, sollen alle notwendigen Dokumente bereitstehen. Diese unterscheiden sich je nach Unternehmensform. Bei Gründung einer OG ist das etwa die Firmenbuchanmeldung und die Musterfirmenzeichnung. Sofern die erforderlichen Dokumente nicht vorhanden sind, können sich User:innen zur Errichtung der Dokumente von Notar:innen online beraten und durch diese erstellen lassen.
notarity nutzt die „Digitales Amt“-App
Stehen alle Dokumente bereit, können Nutzer:innen von ID Austria einen Online-Termin mit Notar:innen vereinbaren. Sie benötigen dafür eine ID Austria in Vollfunktion. Dann müssen sie sich auf der Plattform registrieren, über welche die sie die Unternehmensgründung abwickeln, z.B. notarity. Dort wird auch ihre Identität festgestellt. Zuerst folgt eine technische Identifikation. Das funktioniert bei notarity via ID Austria mit der „Digitales Amt“-App. Hierbei findet die Anfrage via Gesichtsscan oder Fingerabdruck statt.
Sofern keine ID Austria vorhanden ist, kann die technische Identifikation auch durch das Video-Verfahren erfolgen. Das dauert allerdings deutlich länger. Doch in jedem Fall vergleicht der oder die Notar:in das Lichtbild auf dem Video-Call noch einmal mit den User:innen ab. Sobald das alles erledigt ist, erfolgt die Vertragsunterzeichnung. Bei einer GmbH-Gründung liest der oder die Notar:in den Vertrag vor, dies fällt etwa bei einer OG weg. Die Unterschrift erfolgt mittels qualifizierter elektronischer Signatur. Anschließend kommt nur noch das Ausfertigen der Dokumente, dies geschieht in der Regel gleich im Anschluss an den Termin.